Kann ein Vertrag IMMER innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden?

11 Antworten

Vereine haben eine Satzung, dass muss drinstehen. Es muß für jedes Mitglied möglich sein, den Verein wieder zu verlassen mit einer Kündiguungsfrist.

Drachentoeter  08.08.2009, 22:16

Regulär kündigen kann er ja auch, er hat nur kein Rücktrittsrecht.

Werte Forumsteilnehmer,

es kommt darauf an welche Art von Vertrag geschlossen wurde.

Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de

Eine Seite auf die ich bei meinen Internetrecherchen gestoßen bin. Eigentlich sehr übersichtlich aufgebaut. Vielleicht finden dort auch eine gezielte Antwort auf Ihre Frage.

Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51 53894 Mechernich

PS. Meine Beträge in diesem Forum stellen lediglich meine eigene Meinung uns somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

Oh nein, wann spricht sich das denn endlich herum?

Diese Problematik ist wirklich schon 100.000 Mal in diesem und anderen Foren besprochen worden.

Du hast generell kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht außer:

  • bei Haustürgeschäften

  • bei Versicherungsverträgen

  • bei Interneteinkäufen (gewerbliche Anbieter)

  • bei sonstigen Geschäften bei denen Dir dies ausdrücklich in den Vertragsbedingungen zugesichert worden ist.

Wenn es sich also nicht um einen der o.g. Varianten handelt, dann hast Du leider Pech gehabt und bist nun (un)glückliches Mitglied.

Ihr braucht Euch also nicht weiter streiten...

Was lernen wir daraus? Erst informieren und dann erst unterschreiben.

Gruß justii

smith123  28.11.2015, 23:01

Das ist VÖLLIGER QUATSCH. Ich habe diesen Beitrag bereits gemeldet. Es ist unglaublich wie viele Idioten irgendeinen Schmarrn erzählen der nicht stimmt.
Man kann Verträge im ALLGEMEINEN innerhalb von 14 Tagen widerrufen!! Das Widerrufsrecht und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 355 bis 359 geregelt. Die wichtigste Vorschrift ist der § 355 BGB mit dem Titel "Widerrrufsrecht bei Verbraucherverträgen".

uwe8888  08.08.2009, 21:52

Hallo Justi, war vorm Kadi, ging um einen unterschriebenen Kaufvertrag, mein Rüchtritt war rechtens. Dieser wäre nur nicht rechtens gewesen, wenn ich Geschäftsmann gewesen wäre Uwe

varina 
Beitragsersteller
 08.08.2009, 21:45

danke-... ich glaube es wird immer wieder Fälle geben, wo man als Verbraucher unsicher ist. ... Vor allem bei dem fachchinesisch. Danke das Du Klartext sprichst ;-)

Du kannst regulär kündigen, mehr nicht. Wenn du eine Vertrag unterschreibst, dann ist das für dich bindend.Die Ausnahmen bei denen es ein gesetzliche Rücktrittsrecht hast hat justi aufgeführt. Deshalb solltest du auch vor der Unterschrift genau überlegen ob du eine Vertrag eingehen willst oder nicht.

Um welche Art Vertrag handelt es sich denn? Nur bei ganz bestimmten Verträgen kann man davon wieder zurücktreten innerhalb einer bestimmten Frist. http://www.jurabuch.de