Für was benötigt die Staatsanwaltschaft bei einem Ratenzahlungsantrag einen Lohnbescheid?

5 Antworten

Die Höhe der Raten wird anhand des Gehalts ausgerechnet, deshalb ist der Lohnbescheid bei der Beantragung der Ratenzahlung notwendig. Niemand hat etwas davon, wenn der Verurteilte wegen einer Geldstrafe keine Miete oder Essen.... bezahlen kann (und ggf. sogar in weitere Straftaten getrieben wird, um das Geld irgendwie aufzutreiben), auf der anderen Seite soll es eine Strafe sein, die du auch spürst. Bei einem höheren Einkommen (sagen wir Netto so >2000€) wären die 50€ ja doch ziemlich lächerlich und der Antrag würde wahrscheinlich abgelehnt, oder die Rate nachträglich nach oben korrigiert

Wenn du eine Geldstrafe bekommst, soll die ja irgendwie auch als Strafe wirken. Du wirst also eine Ratenzahlung so leisten müssen, dass sie zu deinem Einkommen passt.

Du kannst jetzt nicht 5 € im Monat zahlen.

Tom3k1401 
Beitragsersteller
 09.03.2022, 17:58

50€ schrieb ich rein, verdienst 1064 habe ja noch Ausgaben wie Miete, Essen, Fahrtkosten usw.

DerHans  09.03.2022, 18:00
@Tom3k1401

Es wird wohl verlangt werden, dass du soviel bezahlst, dass du für diese Zeit auch nicht mehr Geld zur Verfügung hast, als mit AlG 2. Das soll ja auch eine STRAFE sein.

Die wollen, dass du mit deinem Einkommen auch ein Auskommen hast. Deshalb wollen sie deine Raten moderat gestalten.

Sie wollen anhand der Lohnbescheinigung die Raten berechnen, die Du zahlen kannst und überprüfen, ob 50 Euro im Monat nicht zu gering sind.

Falls du sehr viel verdienst, bekommst du keine Ratenzahlung.

Die Raten werden ausgerechnet in der Höhe.