Für was benötigt die Staatsanwaltschaft bei einem Ratenzahlungsantrag einen Lohnbescheid?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wurde aufgrund eines Dummen Fehlers zu Strafe in Höhe von 1090€ verurteilt. Im Dezember wusste ich schon, dass ich im Januar einen Arbeitsvertrag bekomme & war zu der Zeit auch noch Wohnungslos ohne Meldeanschrift.
Als ich den Antrag ausfüllte, fiel mir da schon auf, dass ich einen Lohnbescheid mit anhängen sollte, aber aufgrund dass ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen Lohn bekam, hat meine Mutter die ersten 2 Raten beschämender weiße von 50€ Bezahlt.. (Natürlich bekam sie es zurück!)
Im folgebrief der Staatsanwaltschaft stand dass die Ratenzahlung akzeptiert wird, wenn ich eine Teilzahlung von 50€ leiste. Dies wurde ebenfalls erledigt. Nachdem ganzen Stress auf Arbeit habe ich gar nicht mehr an den Lohnbescheid gedacht & somit erhielt ich heute einen Brief, dass wenn ich bis zum 23.03.2022 keinen Lohnbescheid einsenden, wird die Lohnfortzahlung beendet und die ganze Summe wird einbezogen. Nun habe ich meinen Lohnausweis kopiert und eingesendet... Meine Frage ist nun, für was Sie diesen benötigen. Ist es nur damit sie sichergehen können, dass die Raten bezahlt werden, oder wie darf ich dies verstehen?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Die Höhe der Raten wird anhand des Gehalts ausgerechnet, deshalb ist der Lohnbescheid bei der Beantragung der Ratenzahlung notwendig. Niemand hat etwas davon, wenn der Verurteilte wegen einer Geldstrafe keine Miete oder Essen.... bezahlen kann (und ggf. sogar in weitere Straftaten getrieben wird, um das Geld irgendwie aufzutreiben), auf der anderen Seite soll es eine Strafe sein, die du auch spürst. Bei einem höheren Einkommen (sagen wir Netto so >2000€) wären die 50€ ja doch ziemlich lächerlich und der Antrag würde wahrscheinlich abgelehnt, oder die Rate nachträglich nach oben korrigiert
Wenn du eine Geldstrafe bekommst, soll die ja irgendwie auch als Strafe wirken. Du wirst also eine Ratenzahlung so leisten müssen, dass sie zu deinem Einkommen passt.
Du kannst jetzt nicht 5 € im Monat zahlen.
Es wird wohl verlangt werden, dass du soviel bezahlst, dass du für diese Zeit auch nicht mehr Geld zur Verfügung hast, als mit AlG 2. Das soll ja auch eine STRAFE sein.
Die wollen, dass du mit deinem Einkommen auch ein Auskommen hast. Deshalb wollen sie deine Raten moderat gestalten.
Sie wollen anhand der Lohnbescheinigung die Raten berechnen, die Du zahlen kannst und überprüfen, ob 50 Euro im Monat nicht zu gering sind.
Falls du sehr viel verdienst, bekommst du keine Ratenzahlung.
Die Raten werden ausgerechnet in der Höhe.
50€ schrieb ich rein, verdienst 1064 habe ja noch Ausgaben wie Miete, Essen, Fahrtkosten usw.