Haftbefehl in der Schweiz?
Tach
Ich habe da mal eine Frage, ich war zur verhaftung ausgeschriben weil ich die Geldstrafe nicht bezahlt habe, völlig vergessen. Ich habe die Geldstrafe vor Ort bezahlt. Jedenfalls hätte ich sonst die ganze Strafe absitzen müssen und deshalb wirde ein Haftbefehl aus mich ausgestellt. Hätte 38 Tage ins Kitchen müssen, da ich mich gewundert habe das der Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft ausgestellt wurde und nicht von einem Richter (In Deutschland muss ja ein Richter entscheiden wenn man länger als 1 Tag in den Knast muss). Mich nimmt wunder ob in der Schweiz die Staatsanwaltschaft das darf oder auch nur ein Richter. Wenn das ja nur ein Richter dürfte könnte ich ja eigentlich rechtlich gegen Sie vorgehen. Bevor ich zu meinen Anwälten gehe wollte ich einmal hier fragen. Danke für eure Antworten.
3 Antworten
hmmm, bist Deutscher?
der Staatsanwalt kann das durchaus. Warum willst einen Anwalt hinzuziehen; Strafe wurde bezahlt.
Nein kannst du nicht. Das war rechtlich einwandfrei, in DE und auch in CH (siehe meine Antwort).
Strafen können in Deutschland nur von einem Gericht verhängt werden. Die Strafvollstreckung jedoch obliegt jedoch nach Rechtskraft der Staatsanwaltschaft, das Gericht selbst hat damit nichts mehr zu tun.
Wird nun die Geldstrafe nicht bezahlt und wird auch der Ladung zum Strafantritt nicht Folge geleistet, stellt die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Vollstreckungshaftbefehl aus. Wie bereits erwähnt ist das Gericht da bereits außen vor, denn es hat bereits geurteilt, was dem Verurteilten auch bekannt ist. Eine erneute Richtervorführung ist daher nicht mehr erforderlich.
Das Ganze hat mit einer Untersuchungshaft, die nur ein Richter anordnen kann, nichts mehr zu tun.
Wie das in der Schweiz gehandhabt wird ist mir nicht bekannt.
Der Staatsanwalt ist die Nummer 1 wenn es darum geht, einen Verhaftung auszusprechen und einen Haftbefehl auszustellen. Das muss nicht grundsätzlich über das Gericht erfolgen.
Allerdings, sobald jemand verhaftet wurde, muss er innerhalb einer Frist (die ist aber länger als 1 Tag) dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Entscheidet, ob Haft bis zur Verhandlung, Freiheit bis zur Verhandlung oder nur auf Kaution frei.
Nun zu deinem Fall. Die Strafe wurde, entweder von einem Gericht oder einer dazu berechtigten Ordnungsbehörde verhängt. Ist hier auf Nichtzahlung die Ersatzhaft per Gesetz vorgesehen, dann bedarf es keiner richterlichen Anordnung, da das Gesetz an sich es ja schon vorschreibt!
Damit aber die Verhaftung erfolgen kann, bedarf es noch den Haftbefehl. Den kann sowohl ein Richter, wie auch ein Staatsanwalt erlassen. Der Haftrichter ist dann auch nicht mehr notwendig, da die Entscheidung ja schon von anfang an steht (Bezahle Summe X bis Datum Y oder gehe Ersatzweise für Z Tage in Haft).
Die Strafe war rechtswirksam (wenn nicht berechtigt, hättest Du da vorher gegen vorgehen müssen) und damit auch der Haftbefehl nach Ablauf der Frist.
Da kannst Du nachträglich nichts mehr machen.
Und da die Strafe bezahlt ist, ist sie auch erledigt und Du brauchst auch keinen Rechtsschutz mehr, denn der Haftbefehl ist damit automatisch aufgehoben.
Ja Strafe wurde bezahlt aber wenn der Staatsanwalt die Staatsanwältin es war nähmlich eine Frau, gegen das Gesetz verstossen hätte könnte ich Rechtlich gegen Sie vorgehen.