Ist es erlaubt, sein Fahrrad an einer Regenrinne anzuketten?
Ich wohne neuerdings in einer Großstadt und bin viel mit dem Fahrrad unterwegs. Um es sicher abzustellen, kette ich es an die Regenrinne vom Haus gegenüber an(unsere Rinne ist schon von anderen Fahrrädern "besetzt"). Jetzt hat mir eine Bewohnerin des Hauses von oben aus dem Fenster runtergerufen, sie wolle nicht, dass ich das Fahrrad an der Rinne ankette, weil diese beschädigt werden könnte. Wenn ich das Fahrrad nicht bald dort wegstellen würde, würde sie es "entfernen". Die Kette meines Schlosses ist aber durch einen Textilschlauch geschützt, deswegen besteht nun wirklich keine Gefahr für die Regenrinne.
Meine Frage: Ist es audrücklich oder generell verboten, sein Fahrrad an Regenrinnen abzuschließen?
Darf eine Bewohnerin darüber entscheiden?
Danke für eure Antworten
12 Antworten
Meine Frage: Ist es audrücklich oder generell verboten, sein Fahrrad an Regenrinnen abzuschließen?
Es ist nicht ausdrücklich verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Jeder Eigentümer hat das Recht, über die Verwendung seines Eigentums zu bestimmen. Wird er durch unerlaubte Handlungen (auch wenn sie nicht strafbewehrt sind) in seinem Eigentumsrecht gestört, kann er dagegen vorgehen. Ob durch die unerlaubte Handlung ein Schaden oder eine Gefahr entsteht, ist nicht Voraussetzung dafür, diese unerlaubte Handlung im Rahmen der Selbsthilfe zu beseitigen. D.h. er könnte das Fahrradschloss mit einer Flex abschneiden oder (auf deine Kosten abschneiden) lassen.
Darf eine Bewohnerin darüber entscheiden?
Kann man nur beantworten, wenn man weiss, wie sie zu dem Eigentümer steht; ob sie vielleicht sogar die Eigentümererin ist bzw.ob sie die Geschäfte des Eigentümers wahrnimmt/wahrnehmen darf, evtl. sogar im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Es ist nicht generell verboten.
ABER:
Entscheiden darf das der Hauseigentümer. Die Regenrinne gehört ihm. Und wenn der nicht will, dass da Fahrräder angekettet werden, ist das sein gutes Recht.
Die Regenrinne ist Privateigentum. Pech für Dich, das sie Dir nicht gehört.
Mann kettet es doch normal nur am Hinterrad an, sodass es blockiert wenn ein Dieb es wegschieben will. Die Rinne kann schon beschädigt werden, wenn Diebe mit Gewalt versuchen es zu lösen sie könnte die Rinne an ihr Auto binden und dann gasgeben und sie so wegreißen.
Das Fallrohr einer Regenrinne ist fast immer nur gesteckt und sehr dünnwandig. Das kann man problemlos raus reißen bzw. platt drücken und die ineinander gesteckten Rohre auseinander ziehen um das Fahrrad weg zu tragen.
Oder da rennt einfach ein besoffener gegen, schon kann das Fallrohr verbogen oder zerdrückt werden!
Mal ganz ehrlich: Glaubst du, die Regenrinne würde lange widerstehen, wenn man recht kräftig mit dem Fahrradschloß an ihr zieht?
Die Regenrinne ist Bestandteil eines Gebäudes und somit im Privatbesitz des Eigentümers. Sicher kann nur der Eigentümer so ein Verbot aussprechen, nicht irgend eine Berwohnerin. Aber dennoch kannst du schlechte Karten haben, wenn die Polizei aktiv werden sollte. Suche dir lieber einen vernünftigen und sicheren Platz, an dem dein Fahrrad nicht so einfach geklaut werden kann.
Ganz einfach: Weil es immer wieder nette Mitbürger gibt, die wegen jeder Kleinigkeit die Polizei bemühen.
Die Regenrinne ist schon stabil, sie ist ja aus Guss(?) und im Boden verankert.
Aber in Ordnung, dass die Rinne Privateigentum ist, war mit ja klar. Hauptsächlich ging es um die Frage, wer mir das verbieten darf.
warum sollte sie aktiv werden?