Kann ein GmbH-Geschäftsführer, der 100 %iger Gesellschafter dieser GmbH ist, bei der Einkommensteuererklärung Werbungskosten zum Abzug bringen?
Er ist ja an sich Angesteller der GmbH. Irgendwo hab eich mal gelesen, dass er keine Werbungskosten zum Abzug brinen kann, wenn er für die Zahlung der Losteuer haftet. Aber haftet da nicht erst einmal die Gesellschaft?
1 Antwort
Jeder Bürger der Steuern zahlt kann die Aufwendungen, die zur Erzielung und Aufrechterhaltung der steuerlichen Einkünfte notwendig sind, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Da das Geschäftsführergehalt zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, können Werbungskosten abgezogen werden.
Die Gewinnausschüttungen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen; bei unangemessen hohem Gehalt werden Teile des Geschäftsführergehaltes in Einkünfte aus Kapitalvermögen umqualifiziert (verdeckte Gewinnausschüttung)
Das Ganze hat aber mit einer Haftung für die Abführung der Lohnsteuer nichts zu tun.