Darf der Arbeitgeber im Winter das Tragen von Mützen verbieten?
Darf der Arbeitgeber in einer Werkstatt (KFZ-Werkstatt) das Tragen von Wintermützen verbieten, wenn es in der Werkstatt kalt(13°C) ist.
Ich mache eine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker und im Winter wird die Halle nicht geheizt, es ist ungefähr 13-14°C und mein Chef verbietet uns eine Mütze an zu haben, auch wenn es kalt ist und meint wir sind Mercedes-Benz Service Partner und es kommt unseriös rüber wenn alle in der Werkstatt Mützen tragen.
12 Antworten
Auch wenn es nicht um Dienstbekleidung geht, kann der Arbeitgeber in einem gewissen Rahmen auf das äußere Erscheinungsbild seiner Arbeitnehmer Einfluss nehmen oder Verbote erlassen; er muss es z.B. nicht dulden, dass in einer Bank ein Kundenberater Shorts trägt oder in einer konservativen Edelboutique eine Verkäuferin mit Piercings "übersät" ist.
Diese Möglichkeit, Verbote auszusprechen oder einfach nur Einfluss zu nehmen, reicht allerdings nicht so weit, dass er im Winter in einer teilweise offenen Kfz-Werkstatt das Tragen von Mützen wegen niedriger Temperaturen untersagen dürfte!
Dieses Verbot ist ein zu weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer in diesem Fall - und steht auch im Gegensatz zu seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern!
Das Argument "unseriös", da Mercedes-Benz Service Partner, "zieht" hier nicht!
Es ist nur die Frage, was Du aus Deinem "Recht" machen willst oder kannst!
Auf der einen Seite ist jeder Arbeitgeber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Beschäftigten vor Umständen zu schützen, die ihre Sicherheit und Gesundheit beeinflussen können. Das gehört zu seinen Pflichten. Keinem Mitarbeiter ist zuzumuten, in einer gesundheitsschädlichen Umgebung zu arbeiten.
Aber: Für die Raumtemperaturen gilt AST A3.5 - und die definiert die Mindesttemperatur für Arbeitsräume bei "schweren körperlichen Arbeiten im Gehen oder Stehen" mit 12°C.
Solange diese Temperatur nicht unterschritten wird, darf er also das Tragen von Mützen verbieten (auch wenn ihm das keine Sympathiepunkte der Belegschaft einbringt).
Wird es hingegen kälter, dann muß er vom Gesetz her eigentlich sogar Schutzkleidung stellen.
P.S: Wenn in dem Betrieb mindestens 5 feste Mitarbeiter beschäftigt sind, könnt ihr jederzeit einen Betriebsrat wählen!
An erster Stelle, so die ASR A3.5, "ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen durch zusätzliche arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z. B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten) sicher zu stellen". Werden die Mindestwerte nicht erreicht, dann kommen Aufwärmzeiten und warme Kleidung erst an zweiter und dritter Stelle.
Was Du vorträgst, das ist eine ganz andere "Geschichte". Da geht es um Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu ergreifen hat; das stellst Du schon richtig dar.
Danach ist hier aber nicht gefragt; sondern hier ist die Frage, ob der Arbitgeber in der dargestellten Weise durch sein Verbot in die Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers eingreifen darf - und das hat mit deinen Verpflichtungen nach der ASR erst einmal überhaupt nichts zu tun!
Nein darf er nicht.Passe aber auf das du nicht einschläfst unter der Mütze.In der Werkstatt ist es nun mal kälter als im Büro.
hast du da vieleicht einen Paragraphen oder so was ähnliches?
Dazu gibt es keine unmittelbar anzuwendenden Paragraphen, allenfalls gibt es Richterrecht und analoge Anwendung des grundgesetzliche geschützen Persönlichkeitsrechts auch von Arbeitnehmern, die dieses Recht nicht am Betriebstor abgeben müssen!
Sind für Deinen Arbietgeber die schmutzigen Hände von Automechanikern denn nicht auch zu "unseriös" für einen Mercedes-Benz Service Partner - ironisch gefragt?? ;-)
Seriöse Automechaniker, vor allem Mercedes Benz Service Partner, verwenden immer Handschuhe, die Frage von schmutzigen Händen, kommt hier gar nicht erst auf. ;-)))
Ja, okay - dann eben "schmutzige, unansehnliche, ölige" Handschuhe ... ;-)
eine Kurze Zeit lang wollte unser Chef keine Handschuhe mehr zur Verfügung stellen, mit der Berüngund " Schmutzige Hänge gehören mit zum Beruf"
Aber jetzt gibt es wieder Handschuhe vom Betrieb
Seht zu, dass ihr endlich mal nen Betriebsrat gründet, der genau über solche Sachen mit entscheidet. Manspart sich so ne Menge Ärger und ist dann auch weniger auf dem Kieker des Chefs.
ja darf er
ja darf er
Die Aussage verstehe ich! Ich verstehe nur nicht, "warum" er das angeblich dürfen soll!
Was fängt man mit solch einer platten Antwort bloß an?!?
und hast du dafür einen Beleg oder so?
Mit welcher Begründung?
Es handelt sich nicht um z.B. eine Bank, wo das Verbot des Tragen etwa von Shorts für Kundenberater allgemeiner Konsens ist.
In diesem Fall hier ist das Verbot ein zu weit gehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers - der diese Rechte schließlich nicht am Betriebstor abgibt!