Nebenjob im Kfz-Gewerbe?
Ich bin 15 Jahre alt und würde mir gerne etwas dazu verdienen. Angesichts dessen dass ich noch 4 Jahre in der schule bin dachte ich an einen Nebenjob. Ich bin sehr interessiert an dem Bereich Kfz Mechaniker/Mechatroniker und ein bekannter von mir ist Chef einer Kfz Werkstatt. Er wurde selbst noch nie mit sowas konfrontiert und Weiß nicht ob das überhaupt erlaubt ist. Dürfte ich in der Werkstatt noch 3 Stunden nach der schule mithelfen?
4 Antworten
Hilfs oder Handlangertätigkeiten sind gewerblich und erfordern eine offizielle Anmeldung mit genemigung auch der erziehungsberechtigten.. Wenn auch Zeitlich 2-3 Std pro Tag befristet kann und sollte durch die Werkstatt bzw deren Betreiber bei der zuständigen Handwerkskanmer / Innung des KFZ Handwerkes angefragt werden.
Auch im Sinne des Jugendschutzgesetzes denn da gibts ständig irgendwelche Änderungen... die wissen was geht und was nicht.. und was aktuell geltendes Recht ist.
Das gleiche gilt für die erforderliche Anmeldung bei der BG Berufsgenossenschaft den du mußt ja im Falle der Zulässigkeit versichert sein.. Als Praktikumsplatz eher denkbar dann jedoch ohne Bezahlung..
Ich denke ab 16 sollte das gehen bei 15 jahre alter hätte ich da so meine bedenken.. Joachim
Ich kann deine Frage leider nicht beantworten.
Deine Idee ist gut. Denke aber daran, dass du die Schule wegen des Geldverdienens nicht vernachlässigen darfst. Oberste Priorität hat immer die Schule, nicht das Geld! Du mußt einen vernünftigen Schulabschluß machen, um deine beruflichen Träume verwirklichen zu können.
Alles Gute! :-)
Dann mach das als Ferienjob und nicht nach der Schule, denn die Schule darf nicht darunter leiden. http://www.ferienjobs4you.de/tipps/studentenjobs-schuelerjobs-ferienjobs.php
Ja aber ist das denn rechtlich gesehen okay? Erlaubt das das Gesetz überhaupt?