Darf man bei einer volle Erwerbsminderungsrente + zusätzlich in einer Werkstatt f. beh.Mensch.arbeitet , einen zweiten Job auf 450 Euro Basis ausüben?
Hallo Darf Person A -die eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht -die in einer Werkstatt für behinderte Menschen Arbeitet.
zusätzlich einen 450 Euro Job ausüben ?
(Der Lohn in der Werkstatt für behinderte darf ja gesetzlich nicht auf die EU-Rente angerechnet werden)
Gesetzlich ist es ja erlaubt als Rentner einen maximal 450 Euro job monatlich auszuüben?
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3 Antworten
Hallo,
wenn du das finanzielle zusätzlichen Erwerbseinkommen entsprechend des rentenbescheides
-nicht mehr als 3 Stunden arbeiten am Tag (bezogen auf 5 Tage Arbeitswoche) und
450€ im Monat Einkommen, mit der Möglichkeit 2 mal im Jahr 900€ zusätzlich zu verdienen, einhälst,
dann kannst du in der Werkstatt arbeiten.
Beste Grüße
Dickie59
Theoretisch dürfte das möglich sein.
Nur ist es meist so, dass neben der Rente Leistungen zur Grundsicherung gezahlt werden und diese dann um den Hinzuverdienst gesenkt wird.
Ich würde sagen, dass es so ist wie du es schon in deiner Frage andeutest, also ja, der 45 EUR Job sollte kein Problem darstelle, trotz gleichzeitiger WfB Beschäftigung. Natürlich sollte beim 450 EUR Job auf die tägliche Stundenbegrenzung geachtet werden