Kann ein eingestelltes Ermittlungsverfahren sich negativ bei der Polizei auswirken Bewerbung?
Paragraph 170 abs.2 stpo Sachbeschädigung
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Da damit offensichtlich ist, dass es "nicht genug Anlass" gab, um Anklage zu erheben, steht das auch nirgends.
Du musst dennoch auch eingestellte Verfahren angeben. Da man nie weiß, auf welche gespeicherten Daten die im eigenen System noch stossen können, sollte man das ernst nehmen.
Es wird dir aber auch so nicht schaden. Man befragt dich ggf im AC/SI dazu, falls du soweit kommst.
Gruß S.
Wie alt warst du denn bitte schön? Steht glaub ich im Erziehungsregister bis zum 24. Lebensjahr oder im Bundeszentralregister je nach Frist, kann es bis zu 15 Jahre drinnen stehen.
Wenn die Beamten dich drauf ansprechen sollten, musst du den Eintrag begründen können...
Woher ich das weiß:Recherche