Gebrauchtwagen: fallen durchrostete Teile unter Gewährleistung?
Wunderschönen guten Tag, ich habe mir im Dezember einen alten Gebrauchtwagen von 2002 gekauft. Für 2000€ - also den gibt es uach schon günstiger, ich habe mehr bezahlt, weil ich zum Autohaus ging, um Garantie und einen Ansprechpartner zu haben. Weil eine andere Unstimmigkeit auftrat, bin ich zum ADAc-Gebrauchtwagen-Check gegnagen, der mir gestern sagte, dass eine Schwelle vollkommen durchrostet wäre, der Boden unter der Rückbank ist kurz davon komplett durchrostet zu sien und die Feststellbremse funktoniert einseitig nur noch 50%. Da das ja Schäden sind, die grundlegend sind für die Funktionalität des Autos sind, möchte ich nun wissen, ob das Autohaus diese Schäden beheben muss? An anderen Stellen habe ch auch etwas Rost, was ich wusste und womit ich leben kann. Vor allem der Rost vom Unterboden wurde aber mit irgendetwas Schwarzem überspachtelt oder überdeckt, drunter rostet es immer noch (laut ADAC), dass das Autohaus das war, glaube ich nicht unbedingt aber sie hätten das sicher auch sehen müssen. Im Vertrag ist natürlich nichts vermerkt.
Danke für eure Hilfe:), Luisa
7 Antworten
Wenn du vom Händler gekauft hast, fällt das unter Gewährleistung, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich auf die Roststellen oder die anderen Mängel hingewiesen wird. Gewährleistung deckt alle Mängel ab, die bei Übergabe des Fahrzeuges schon vorhanden waren, es sei denn, der Verkäufer kann beweisen, das die Mängel bei Übergabe nicht vorhanden waren (gilt für die ersten 6 Monate nach Übergabe). Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Mängel bei Übergabe schon da waren. Vorsicht, beliebter Trick ist, dass man dir das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft hat. Dann sieht es völlig anders aus. Dann ist das Autohaus nicht dein Vertragspartner sondern eine Privatperson, die durchaus die Gewährleistung ausschließen kann.
Vielen Dank für die konkrete Antwort! :) Nein, es wurde nicht erwähnt und ich habe sogar eine Art Tabelle mit allen möglichen Fahrzeugteilen, die mit "i.O." angekreuzt wurden. Demnach ist das Verschweigen sozusagen schriftlich festgehalten worden. Das Autohaus hat glücklicherweise seinen Stempel drauf gemacht und nicht für jemanden verkauft. Der Verkäufer des Autohauses hat als Verkäufer unterschrieben. Ist es richtig, dass ich ein TÜV-"fähiges" Auto erwarten kann bei einem Gebrauchtwagenkauf? Mir fehlt nämlich so ein bisschen die Grenze/ Linie an der ich mich orientieren kann, wenn ich mit dem Autohaus in die Verhanldungen gehe - falls sie widersprechen. Vielen Dank! :)
Ja, aber du solltest dich beeilen, das geltend zu machen. Nach dem ersten halben Jahr, also ab Juni, liegt die Beweislast dafür, dass die Durchrostung bereits bei Kauf bestand und nicht nachträglich aufgetreten ist, bei dir.
eine völlige Durchrostung ist schlimmer als Flugrost. Das Autohaus muß 1 Jahr Mängelhaftung geben.
Andererseits sollte man den Tüv auch belangen, der solche Autos noch die Hauptuntersuchung bestehen läßt
Heutige Autos sollten eigentlich soweit gegen Korrosion geschützt sein, daß sie nicht völlig durchrosten (Ausnahme hier Mercedes div. Modelle :)
Mein Auto ist ein VW & nicht durchgerostet
Mit ADAC hast Du ja gute Chancen, dagegen vorzugehen.
Danke. Das mit dem TÜV dachte ich auch. Allerdings ist der schon anderthalb Jahre (Nov15) her. Ob das da schon so zu sehen war?
Wenn man ein Auto kauft das 15 Jahre alt ist, dann ist Rost sicherlich nicht auszuschließen.
Wenn im Kaufvertrag nichts davon stand wie "rostfrei", dann wird es wohl schwierig. In einer Gebrauchtwagengarantie ist sowas meist nicht drin, da geht es mehr um Fahrwerk, Motor und teilweise elektrische Anlage.
Ansonsten wird ein gebrauchtes Auto meist gekauft wie gesehen...
Durchgerostete Stellen müssen trotzdem im Kaufvertrag vermerkt werden, da es ein erheblicher Mangel ist. Zumindest durch den anmerk. Durchrostung nicht ausgeschlossen.
Natürlich gibt es den - heißt dort dann halt Haftungsausschluss.
Natürlich gibt es den - heißt dort dann halt Haftungsausschluss.
Was für ein § ? Haftungsausschluss ist nur dann, wenn die Mängel im Vertrag angezeigt wurden. Wenn die Mängel nicht im Vertrag stehen gilt dann wohl § 434 BGB.
Sind sie nicht und es geht hier eher in Richtung arglistige Täuschung. Die Verkäufer wussten, dass das mein erster Autokauf war und ich denke, wenn der ADAC das direkt sieht, werden auch die das direkt gesehen und eben verschwiegen haben. Das Auto wurde inklusive Zettel auf dem fast alles mit "i.O." angekreuzt wurde, übergeben.
Wenn sie vor dem Kauf vorhanden und nicht auf dem Kaufvertrag gestanden haben, ja. Eine Gewährleistung auf Durchrostung welche nach dem Kauf statt findet gibt es bei einem Gebrauchtwagen nicht.
Die Werkstatt muss also die Durchrostung und den defekt an der Bremsanlage beheben. Anrostungen interessieren nicht. Sie stellen sicherheitstechnisch keinen Mangel dar.
Von denen wusste ich ja auch. Die "Anrostungen" wurden besprochen udn die hatte ich vor selbst zu beheben.
"Gekauft wie gesehen". diesen § gibt es nicht, Es gilt das BGB, und da steht dein § nicht.