Kühlwasserverlust ein Jahr nach Autokauf - Gewährleistung?
Hallo zusammen!
Ich habe am 06.03.17 einen gebrauchten BMW mit einer Erstzulassung August 2013 beim BMW Händler gekauft (damalige Laufleistung 40.000km).
Ca ein halbes Jahr später zeigte mir der Bordcomputer einen Kühlwasserverlust an, so stark, dass direkt ein ganzer Liter aufgefüllt werden musste (Laufleistung zu dem Zeitpunkt ca 50.000km). Da ich inzwischen vom ursprünglichen Händler rund 80km weggezogen war, ging ich damit zur örtlichen BMW Niederlassung und fragte nach was das sein könnte. Der Kollege vermutete sofort den Anschlussstutzen am Motorblock und sagte, dass dies innerhalb des ersten Jahres nach Kauf des Autos der Händler übernehmen müsse, ich solle aber erst noch beobachten ob vielleicht doch nur zu wenig Wasser drin war.
Ich ging aber auf Nummer sicher und rief meinen ursprünglichen BMW Händler in der Heimat an und berichtete davon, der sagte auch, ich solle mir im Fall des Falles keine Sorgen machen, das würde sich im Rahmen der Gewährleistung bewegen, ich solle noch beobachten und im Notfall wieder kommen.
Das ging ca. ein weiteres halbes Jahr gut, bis ich mein Fahrzeug dann am 27.02.18 zum ursprünglichen Händler in meiner Heimat zur Überprüfung brachte, denn ich bekam die selbe Meldung vom Bordcomputer erneut (Laufleistung 58.270 km). Tatsächlich wurde der Anschlussstutzen inkl. Dichtung getauscht.
Ich war blind davon ausgegangen, da es im ersten Jahr nach Autokauf liegt, dass es ein Mangel ist der mit der Gewährleistung abgedeckt ist. Nun bekam ich gestern allerdings die erste Mahnung und soll knapp 600€ bezahlen. Angeblich war das kein Gewährleistungsfall. Ich habe schon überlegt damit zur Verbraucherzentrale zu gehen, denn m.M.n handelt es sich bei dem Alter und der Laufleistung des Wagens bei einer Dichtung am Motorblock und 2 Liter Kühlwasserverlust doch nicht um ein übliches Verschleißteil? Wo kämen wir denn dann dahin? Immerhin habe ich für den Wagen knapp 19.000€ bezahlt, da erwarte ich aber viele Jahre länger ein dichtes Kühlsystem... könnt ihr was dazu sagen, wer in dem Fall im Recht ist?
Vorab vielen Dank und freundliche Grüße!
5 Antworten
Es wäre optimal gewesen wenn du den Händler nach Gewährleistung gefragt hättest bevor du den Reparaturauftrag erteilst. Ich denke, eine Dichtung gehört zu den Verschleißteilen, also keine Gewährleistung :-(
Fahr einfach in die Werkstatt, Gewährleistung hast du ja nach einem Jahr noch.
doch, dichtungen sind astreine verschleißteile
Hast doch Händlerfgarantie/Gewährleistung, sprich mit Deinem Händler
Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zustand des gekauften Wagens zum Zeitpunkt des Verkaufs. Wenn Du beweisen kannst, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestand, dann bekommst Du Recht.
Ich denke, das dürfte schwierig werden.
Kurzes Update: ich habe in diesem Fall mein Recht bekommen und musste keinen Cent der Rechnung bezahlen!
Was bei Dichtungen wiederum schwer wird... im Internet schreibt jemand:
Zitat: „Es sei denn es ist mit der Art der Sache oder Mangels unvereinbar.
Was für eine defekte Dichtung vom Grundsatz her zu gelten hat, da hier keine genaue Grenze des Defektes gezogen werden kann.“
Außerdem schreibt jemand:
Zitat: „Das Auto muß, wie es so schön heißt, 'zum bestimmungsgemäßen Gebrauch' geeignet sein. Man muß also damit herumfahren können und dürfen. Eine Ölundichtigkeit kann das Auto zum besagten 'bestimmungsgemäßen Gebrauch' untauglich machen, weil das gegen die StVZO und Umweltschutzbestimmungen verstoßen würde. Bei einer Hauptuntersuchung würde das folgerichtig auch beanstandet.
Also muß - meiner Meinung nach - der Händler auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern, ganz gleich, ob eine Dichtung, eine durchgerostete Ölwanne oder eine leckgeschlagene Ölpumpe dran schuld ist.“
Das dürfte doch für Kühlwasser auch gelten?! Immerhin war es ja eine Dichtung die den weiteren Gebrauch des Fahrzeuges gefährdet...