Kühlwasserverlust ein Jahr nach Autokauf - Gewährleistung?

5 Antworten

Es wäre optimal gewesen wenn du den Händler nach Gewährleistung gefragt hättest bevor du den Reparaturauftrag erteilst. Ich denke, eine Dichtung gehört zu den Verschleißteilen, also keine Gewährleistung :-(

Fahr einfach in die Werkstatt, Gewährleistung hast du ja nach einem Jahr noch.

doch, dichtungen sind astreine verschleißteile

Hast doch Händlerfgarantie/Gewährleistung, sprich mit Deinem Händler

Gewährleistung bezieht sich immer auf den Zustand des gekauften Wagens zum Zeitpunkt des Verkaufs. Wenn Du beweisen kannst, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestand, dann bekommst Du Recht.

Ich denke, das dürfte schwierig werden.

oliverfsr 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 12:54

Kurzes Update: ich habe in diesem Fall mein Recht bekommen und musste keinen Cent der Rechnung bezahlen!

oliverfsr 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 11:04

Was bei Dichtungen wiederum schwer wird... im Internet schreibt jemand:

Zitat: „Es sei denn es ist mit der Art der Sache oder Mangels unvereinbar.
Was für eine defekte Dichtung vom Grundsatz her zu gelten hat, da hier keine genaue Grenze des Defektes gezogen werden kann.“

Außerdem schreibt jemand:

Zitat: „Das Auto muß, wie es so schön heißt, 'zum bestimmungsgemäßen Gebrauch' geeignet sein. Man muß also damit herumfahren können und dürfen. Eine Ölundichtigkeit kann das Auto zum besagten 'bestimmungsgemäßen Gebrauch' untauglich machen, weil das gegen die StVZO und Umweltschutzbestimmungen verstoßen würde. Bei einer Hauptuntersuchung würde das folgerichtig auch beanstandet.
Also muß - meiner Meinung nach - der Händler auch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachbessern, ganz gleich, ob eine Dichtung, eine durchgerostete Ölwanne oder eine leckgeschlagene Ölpumpe dran schuld ist.“

Das dürfte doch für Kühlwasser auch gelten?! Immerhin war es ja eine Dichtung die den weiteren Gebrauch des Fahrzeuges gefährdet...