Kann ein Anwalt seinen Mandaten "betrügen"?
Ich meine, in der 2. Phase eines Gerichtsverfahren spricht ja der Staatsanwalt sein Plädoyer und dann spricht der Verteidiger von Angeklagten nochwas und das "letzte" Wort hat der Angeklagte. Stimmt doch, oder? Hab das letztens im Fernseh gesehen. So nun zu meiner Frage: Was ist wenn z.B. die Staatsanwalt 5 Jahre Haft auf Bew. fordert, aber der Rechtsanwalt fordert 10 Jahre Haft für den Mandanten.(Das wäre ja total "bescheuert" für den Angeklagten.(Motiv: Er hasst seinen Mandanten oder wurde bestochen o.Ä.) )Dürfte das der Rechtsanwalt eig ?
2 . Wenn der Mandant dem Rechtsanwalt sagt er sei der Verbrecher gewesen, darf doch das der R. nicht an einem 3. weitergeben, sprich auch nicht dem Richter. (Hab gehört, wenn ein R. sowas macht verliert er seinen Job und darf ihn nie wieder ausüben.) Was ist wenn der Rechtsanwalt das filmt wie der das gesteht und es seinem Gegner zukommenlässt(sagen wir er wurde bestochen für ne Mio.) Zählt dann sowas als Beweis?
6 Antworten
Das ist alles sehr theoretisch, was Du da schreibst.
Ein RA ist grundsätzlich an Recht und Gesetz gebunden und muss auch das Standesrecht beachten. Deshalb wird er keine höhere Strafe als der Staatsanwalt fordern. Er ist ja der Verteidiger!
Der RA unterliegt auch der Schweigepflicht und würde sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen, wenn er einem Dritten von dem Verbrechen erzählt. Allerdings wird kein Anwalt ein Verbrechen gegenüber dem Gericht leugnen, wenn er weiß, dass es begangen worden ist. Er unterliegt auch der Wahrheitspflicht. Er kann nur versuchen, eine mildere Strafe heraus zu schinden.
Klar kann er das, aber dann muss er es auch begründen können. Danke für das *
1.Der Rechtsanwalt muss die Interessen des mandanten vertreten. 2.nein, er darf es weder mündlich noch schriftlich oder auf video weitergeben und wenn er die tut kann belastet, die den Angeklagten auch nicht, denn der Anwalt darf diese Informationen nicht weitergeben, daher sind sie in dem Falle nicht rechtsgültig.
Es gilt die Verschwiegenheitspflicht. Ohne das wäre ein Zusammenarbeiten mit dem Rechtsanwalt eigentlich kaum möglich. Ausserdem ist der Rechtsanwalt ja zum verteidigen des Mandanten da. Wenn er das gezielt nicht tut, dann kann man davon ausgehen, dass seine Karierre schnell vorbei ist.
5 jahre kann man hier in Deutschland nicht zur Bewährung aussetzen und außerdem ist der anwalt an die Interessen seines Mandanten gebunden
Das ist, auch wenn es hypothetisch ist, ein Schwachsinn. Er würde seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren, der Richter würde seinen Antrag ablehnen, wegen Verdacht, dass der Anwalt nicht geschäftsfähig ist.
Aber trotzdem kann doch der R. (auch wenn ers weis) Freispruch fordern.
DANKE!!!