Erste Instanz sozialgericht ohne Anwalt?
In Deutschland herrscht ja in erster Instanz vor dem Sozialgericht kein Anwaltszwang. Wie sinnvoll ist es sich da selbst zu vertreten? Ich habe mich da mittlerweile gut reingelesen, es geht um die halbwaiserente der drv also eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Aber hat man da eine Chance erfolgreich zu sein ohne Anwalt? Streitwert ca 3500 Euro. Und das besondere in meinem Fall ist, dass eigentlich nicht mal die Rentenversicherung schuld ist, sondern der ex Arbeitgeber der keine Bescheinigung ausstelllt. Ich muss aber ja trotzdem gegen die drv klagen, da es sich um eine Leistung nach dem SGB handelt.
6 Antworten
Ja, du könntest dich theoretisch selbst vertreten, von so etwas rate ich allerdings immer ab.
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann beantrage Prozesskostenhilfe etc. und damit hat sich die Sache dann. Ein Anwalt kann dich in den meisten Fällen da einfach besser vertreten als du dich selbst, selbst wenn du dich eingelesen hast
Ich würd an deiner Stelle trotzdrm einen Anwalt nehmen. Man kann mit ihm reden u auch später bezahlen od. in mon.Raten oderso. Der kennt sich damit besser aus. Es geht um viel Geld da würde ich kein risiko eingehen.
Moin,
ich rate ab, sich selbst zu vertreten.
Wenn du vor Gericht unterliegst liegen die Kosten bei einem Streitwert von 3500€ für Gericht und Anwalt (der Gegenseite, falls die einen schicken) bei bummelig 1.011 € (wenn ich das jetzt richtig überschlagen habe).
wenn du dir keinen RA leisten kannst, dann geh zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungshilfeschein. Dann bekommst du für 20€ eine Erstberatung. Wenn du den Anwalt mandatierst, kannst du prozesskostenhilfe beantragen.
es ist eine Sache, sich in etwas „gut reingelesen“ zu haben, etwas ganz anderes die Gesetze durchdrungen zu haben und zu verstehen, wie die Definitionen und Auslegungen der Normen sind. Außerdem musst du vor dem Gericht nicht nur die Materie kennen, du musst auch wissen, wofür du Beweispflichtig bist und wie du einen Beweis antreten kannst.
ich würde dringend die Finger davon lassen und stattdessen Beratungshilfeschein etc in Anspruch nehmen.
Die Klageerhebung und das gesamte gerichtliche Verfahren sind für Versicherte, Sozialleistungsempfänger und Behinderte sowie deren Sonderrechtsnachfolger gerichtskostenfrei, sofern sie gerade in dieser Eigenschaft an Verfahren beteiligt sind. Auch Gutachten, die das Gericht zur Aufklärung für notwendig hält, werden auf Staatskosten eingeholt.
quelle:http://www.rechtsanwaeltin-wuerfel.de/das-sozialrecht/informationen-zum-klageverfahren
wenn die Sache "klar" ist, kann man sich auch selbst vertreten - für schwierige Sachverhalte (wenn es z.B. um Gutachten geht) ist es sinnvoll einen Anwalt zu haben
im Übrigen "hilft" das Gericht auch der anwaltlich niht vertretenen Partei
im Übrigen lässt sich die Bescheinigung nicht anders beschaffen? z.B. durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen oder ähnliches?
Leider stellt sich die drv stur. Gehaltsabrechnung und Arbeitszeugnis liegen vor, es geht aber darum nachzuweisen, dass quasi eine Ausbildung im Sinne des sgb vorliegt und in dem Fall ist rin detaillierter qualifizierungsplan erforderlich. Der Betrieb stellt sich hier quer, weil er sagt es liegt keine Ausbildung ldung vor. Die drv hat aber bestätigt, das grundlegende Charakteristika einer bvb sehr wohl vorliegen
Ja, man hat eine Chance ohne Anwalt. Sollte der Arbeitgeber keine Bescheinigung erstellen wollen, hat der Richter beim Sozialgericht die nötige Handhabe, den Arbeitgeber dazu aufzufordern und dieser Aufforderung ggf. mit Zwangsgeldern Nachdruck zu verleihen.
Dann werden wir mal sehen was dabei rauskommt der Fall geht nun über Monate. Ich habe dem Betrieb bereits freundlich mitgeteilt, dass ich gegen die drv gerichtlich vorgehen werde und diesen beiladen lassen, insofern sich da nichts tut. Irgendwann ist es nach der ganzen Höflichkeit auch mal vorbei und dann landet das halt vor Gericht.
Entweder ich trete der vdk bei, die stellen dann einen fachanwalt für sozialrecht oder ich mach das halt selbst. Hier geht es um ziemlich viel Geld
Aber trage ich vor dem Sozialgericht nicht keine Kosten wenn ich verliere?