Erste Instanz sozialgericht ohne Anwalt?

6 Antworten

Ja, du könntest dich theoretisch selbst vertreten, von so etwas rate ich allerdings immer ab.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann beantrage Prozesskostenhilfe etc. und damit hat sich die Sache dann. Ein Anwalt kann dich in den meisten Fällen da einfach besser vertreten als du dich selbst, selbst wenn du dich eingelesen hast

Ich würd an deiner Stelle trotzdrm einen Anwalt nehmen. Man kann mit ihm reden u auch später bezahlen od. in mon.Raten oderso. Der kennt sich damit besser aus. Es geht um viel Geld da würde ich kein risiko eingehen.

Moin,

ich rate ab, sich selbst zu vertreten.

Wenn du vor Gericht unterliegst liegen die Kosten bei einem Streitwert von 3500€ für Gericht und Anwalt (der Gegenseite, falls die einen schicken) bei bummelig 1.011 € (wenn ich das jetzt richtig überschlagen habe).

wenn du dir keinen RA leisten kannst, dann geh zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungshilfeschein. Dann bekommst du für 20€ eine Erstberatung. Wenn du den Anwalt mandatierst, kannst du prozesskostenhilfe beantragen.

es ist eine Sache, sich in etwas „gut reingelesen“ zu haben, etwas ganz anderes die Gesetze durchdrungen zu haben und zu verstehen, wie die Definitionen und Auslegungen der Normen sind. Außerdem musst du vor dem Gericht nicht nur die Materie kennen, du musst auch wissen, wofür du Beweispflichtig bist und wie du einen Beweis antreten kannst.

ich würde dringend die Finger davon lassen und stattdessen Beratungshilfeschein etc in Anspruch nehmen.

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 20.01.2019, 13:37

Aber trage ich vor dem Sozialgericht nicht keine Kosten wenn ich verliere?

wenn die Sache "klar" ist, kann man sich auch selbst vertreten - für schwierige Sachverhalte (wenn es z.B. um Gutachten geht) ist es sinnvoll einen Anwalt zu haben

im Übrigen "hilft" das Gericht auch der anwaltlich niht vertretenen Partei

im Übrigen lässt sich die Bescheinigung nicht anders beschaffen? z.B. durch Vorlage von Gehaltsabrechnungen oder ähnliches?

Alejandro1998 
Beitragsersteller
 20.01.2019, 12:09

Leider stellt sich die drv stur. Gehaltsabrechnung und Arbeitszeugnis liegen vor, es geht aber darum nachzuweisen, dass quasi eine Ausbildung im Sinne des sgb vorliegt und in dem Fall ist rin detaillierter qualifizierungsplan erforderlich. Der Betrieb stellt sich hier quer, weil er sagt es liegt keine Ausbildung ldung vor. Die drv hat aber bestätigt, das grundlegende Charakteristika einer bvb sehr wohl vorliegen

Ja, man hat eine Chance ohne Anwalt. Sollte der Arbeitgeber keine Bescheinigung erstellen wollen, hat der Richter beim Sozialgericht die nötige Handhabe, den Arbeitgeber dazu aufzufordern und dieser Aufforderung ggf. mit Zwangsgeldern Nachdruck zu verleihen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Alejandro1998 
Beitragsersteller
 24.01.2019, 21:43

Dann werden wir mal sehen was dabei rauskommt der Fall geht nun über Monate. Ich habe dem Betrieb bereits freundlich mitgeteilt, dass ich gegen die drv gerichtlich vorgehen werde und diesen beiladen lassen, insofern sich da nichts tut. Irgendwann ist es nach der ganzen Höflichkeit auch mal vorbei und dann landet das halt vor Gericht.

Entweder ich trete der vdk bei, die stellen dann einen fachanwalt für sozialrecht oder ich mach das halt selbst. Hier geht es um ziemlich viel Geld