Kann die Tochter meines Verstorbenen Mannes Möbel Haushalt als Pflichtteil verlangen?
Mein Mann und ich haben ein Berliner Testament gemacht, uns also gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, nun ist er im Mai verstorben. jetzt fordert seine Tochter ihr Pflichtteil ein, ich dachte immer die bekommen nur Bargeld wenn da ist. da zeigt es sich erstmal wenns um Geld .... wäre nett wenn einer was genaues weiss, ich habe schon alles gegoogelt Pflichtteil können Kinder fordern , das weis ich, es geht nur um die Wohnungseinrichtung , weil die haben wir erst vor 2 Jahren neu gekauft, die will eben alles absahnen, auch den Rasen soll ich Wert sagen... Wozu ist man eigentlich Alleinerbe??Erbrecht Danke im Vorraus
6 Antworten
Hatte mich vor einer ganzen Weile mal informiert - aber mein Gedächtnis kann mich täuschen:
Sie hat keinen Anspruch auf Gegenstände des täglichen Gebrauches, wenn ihr es beide benutzt habt.
Sie hat nur einen monetären Anspruch.
Sie will nur den Wert wissen, dann in Geld haben
Das siehst du schon ganz richtig: Erstens gebühren dir als Erben "außer dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, (...) soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt.", § 1932 BGB.
Meint, die Wohnungseinrichtung und das gemeinsam genutzte Familienauto bleiben, wo sie sind, zu deiner Verfügung. Allerdings wäre der (vermutliche hälftig mitbezahlte) Zeitwert der Wohnungseinrichtung dem Nachlass deines Mannes hinzuzurechnen. Möbel verlieren hierbei bereits nach dem Kauf locker 30-50% ihres Anschaffungswertes :-O
Zweitens ist der Pflichtteil ein Anspruch in Geld. § 2303 I 2 BGB ist da sehr präzise: "Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes (!) des gesetzlichen Erbteils."
G imager761
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/moebel.html
Dann soll die Tochter einen Gutachter beauftragen. Höchstens 25 % vom ermittelten Ergebnis könnte sie einfordern.
Wenn sie den Pflichtteil verlangt, dann erbt die später von Dir nichts mehr. Geh zu einem Anwalt und mach ein neues Testament.
bin ja beim Anwalt, wollte mich nur so informieren, danke nochmal
Gar nichts gibt es , sie sind Universalerbin . Punkt .
Der Pflichtteil kann eingefordert werden, auch beim Berliner Testament.