Blaue Karte/Aufenthaltstitel trotz Vorstrafe?
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen. ich habe sogar beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angerufen, die haben mir aber leider keine konkrete Auskünfte gegeben. ich lebe hier in Deutschland als internationaler Student seit über 6 Jahren. ich habe vor kurzem mein Studium erfolgreich abgeschlossen und anschließend eine Stelle gefunden. jetzt will ich die blaue Karte beantragen. ich bin aber leider vor 2 Jahren bestraft worden (35 Tagessätze ). ich habe irgendwo im Internet gelesen wenn es unter 90 Tagessätze sind dann wird nichts im Wege stehen um eine blaue Karte/Aufenthaltserlaubnis oder sogar Einbürgerung zu kriegen. ich freue mich auf jede Hilfe.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus
3 Antworten
Die blaue Karte hat mit Vorstrafen nix zu tun, da sie nur Arbeitsverhältnisse, nicht aber den Aufenthaltsstatus direkt regelt http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/aufenthaltsgesetz/blaue-karte-eu.html Für die normale Aufenthaltserlaubnis stellt der Eintrag kein Problem dar. Ich bin mir aber relativ sicher, dass für eine Einbürgerung auch das Bundeszentralregister sauber sein muss .Und da ist die Geldstrafe noch ein paar Jahre lang zu finden.
Ausländerrecht ist nicht mein Spezialgebiet, im Gesetz liest es sich aber auch anders. Da steht, dass man eingebürgert werden kann, wer
weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
Das sieht bei einer Aufenthaltserlaubnis eben anders aus. Die wird in der Tat nur bei schwereren Verurteilungen verweigert.
Dass man beim BAMF nichts zu den Vorstrafen sagen konnte, könnte auch daran liegen, dass man sich mit der Frage bisher nicht beschäftigen musste, weil es schlicht nie eine Rolle spielte ;-)
gelöscht
es gibt aber einen anderen Paragraph (12a StAg), der diesen Paragraph beschränkt:
(1) Bei der Einbürgerung bleiben außer Betracht:- 1. die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
- 2. Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und
- 3. Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.
- https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__12a.html
- wie gesagt, bei der Einbürgerung, bin ich mir ziemlich Sicher :) .
- ich wollte wissen wie es bei der blauen Karte ist .
Die 90 Tagessatz-Grenze betrifft die Tatsache, ob eine Verurteilung im Führungszeugnis auftaucht oder nicht. Bis 90 Tagessätze erscheinen nicht im Führungszeugnis. Damit darf man sich also "nicht vorbestraft" nennen. Allerdings steht die Verurteilung ganz sicher im Bundeszentralregister, oder, wenn nicht abgeschlossen, im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister".
Ob bei der Entscheidung, einem Migranten eine Aufenthaltserlaubnis zu geben, nur die Einträge im Führungszeugnis Grundlage für die Entscheidung sind (bei dir eben keine), oder ob da auch noch andere Register gesichtet werden, weiß ich nicht. Wenn nur das Führungszeugnis herangezogen wird, hast du Glück gehabt.
Meine persönliche Meinung ist eine andere: Egal, wie die Strafhöhe ist (in deinem Falle 35 Tagessätze), darf von jedem, der sich in diesem Land dauernd aufhalten möchte, erwartet werden, dass er zumindest bis zu einer Entscheidung unbescholten bleibt.
Hallo.
Das Bundeszentralregister ist sehr komplex.
Es gibt es 3 x 1 Das normale für normale Berufe
2 das Erweiterte für Lehrer Kinderbetreuung usw. das sind auch kleine Eintragungen drin.
3 Das Behördeninterne O. sehen nur die Behörden.
Die gibt es noch aus dem 1 Weltkrieg und Nazizeit Stasi und alles mehr.
Es wird oft gefragt, wann wird das gelöscht, Gelöscht ist an sich nicht richtig, Es wird nicht mehr verwendet.
Jede Akte steht meist noch irgendwo.
Ich hab bei der Kommune gearbeitet, da gab es noch Essensmarken und Listen von 1945 .
Danke für Deine Antwort.
bezüglich der Einbürgerung bin mir ziemlich sicher dass wenn es unter 90 Tagessätze sind ist es überhaupt kein Problem. das habe ich sehr oft gelesen :/ https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/einbuergerung-geldstrafe-tagessaetze-bagatellgrenze/.
was der blauen Karte angeht habe ich mir gedacht es gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem normalen Aufenthaltserlaubnis aber dass es nichts mit Vorstrafen zu tun hat war mir nicht bewusst.
als ich bei BAMF angerufen habe musste ich nämlich über 15 min warten weil der Typ am Apparat auch nichts davon weiß und wollte er sich auch informieren. Am ende meinte er zu mir dass ich die Ausländerbehörde fragen soll. meine Erste Gedanke ist wenn es damit nichts zu tun hätte, hätte er es auch gewusst.
Auf jeden Fall ist eine sehr gute Nachricht von Dir ich bedanke mich nochmal und wäre noch schöner wenn Du mir diese "schöne" Nachricht bestätigen würdest :)