3Monats sperre bei Jobcenter was ist mit der Miete?

4 Antworten

Das geht aus dem Sanktionsbescheid hervor.

Wenn Das deine erste Sanktion ist, gilt Folgendes:

Bereits bei der erstmaligen Pflichtverletzung verhängt das Jobcenter
eine Sanktion in Form des vollständigen Wegfalls der Regelleistung.
Lediglich die Kosten für Miete und Heizung werden weiterhin vom
Leistungsträger übernommen, wobei diese unmittelbar an den Vermieter
gezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II).

Link im Kommentar.

Die Miete wird übernommen, ansonsten erfolgt nun die Leistungskürzung. Du siehst, es lohnt sich nicht schlampig u.o. vergeßlich zu sein, wenn es um die Jobcenter-Termine geht. Es macht sich einfach nicht bezahlt unachtsam oder gleichgülitg zu sein. Die Maßnahme der Behörde, was immer es auch ist, kannst du nicht einfach hinschmeißen, wenn doch, dann wird das Amt dir die Daumenschrauben fester anliegen, das kommt dann als Resultat nur dabei heraus. Es macht daher Sinn sich einen Termin beim Arbeitsvermittler geben zu lassen und mit ihm die existierende Problematik durchgehen. Ggf. klärt sich dann das Problem, oder du folgst den Anweisungen, bzw. suchst selbst ne Arbeit.

Dann müsstest du doch einen Sanktionsbescheid bekommen haben. Da steht doch alles drin.

denoz 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 20:19

gott sei dank..

denoz 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 20:16

ja da steht drinne 10% und sowss aber von der miete steht nicht's drinne ... hab das ehrlich gesagt nicht genau verstanden.

OceanMan  17.06.2016, 20:18
@denoz

10 Prozent betreffen die Leistungen zum Leben. Die Kosten der Unterkunft (KdU) bleiben davon unberücksichtigt. Die Miete kannst du also weiter zahlen bzw. das Jobcenter überweist die volle Miete an den Vermieter.