Miete Kaltwasserzähler in Nebenkostenabrechnung
Hallo, in unserer Nebenkostenabrechnung ist ein neuer Posten hinzu gekommen. Nämlich: Miete Kaltwasserzähler. Diese Zähler wurden im letzten Jahr von unserem Vermieter eingebaut, weil die alten raus mussten. (Veraltet, Verkalkt) Soweit so gut. Dabei hat er wohl vergessen das die Zähler ab sofort gemietet werden. Jedenfalls haben wir keinerlei Mitteilung darüber erhalten, weder mündlich noch in schrifftlicher Form. Frage: Darf er das überhaupt, den Posten in die Nebenkostenabrechnung setzen, wenn er uns beim einbau, über die Folgekosten im unklaren lässt?
4 Antworten
Ja, er muß sämtliche Kosten des Grundstücks, so jedenfalls aktuell die Gerichte in Leipzig und auch schon vor langer Zeit der BGH, in eine BK-Abrechnung einstellen und dann die Kosten, die nicht umlegbar sind, erkennbar für den Mieter wieder herausrechnen. So dürfen in der Kostenstelle Beleuchtung auch keine Stromkosten für Fahrstuhl, Heizanlege, etc. verteilt werden.
Schaue also bitte in die vertraglichen Vereinbarungen, ob diesbezügliche Kosten für Miete und Wartung von Kaltwasserzählern euch belastet werden dürfen. Wenn eben nicht, liegt ein inhaltlicher Fehler vor und dieser sollte dann auch gerügt werden. Es ist also alles ganz einfach. Viel Glück.
wenn er die Zähler selbst eingebaut hat bezweifle ich, dass diese gemietet sind. Mietgeräte werden in der Regel von der Ablesefirma eingebaut, da diese ja auch dafür haften, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren.
Habt ihr euch die Mietrechnung mal zeigen lassen?
Gekaufte Geräte dürfen nämlich nicht umgelegt werden.
Hallo, ersteinmal danke für die gegebenen Antworten. Worauf ich eigentlich hinaus wollte ist, das unser Vermieter uns nicht gesagt hat, das die KWZ ab sofort Mietgeräte sind und nach meiner Meinung er, diesen Posten, nicht in die Abrechnung hätte mit rein bringen dürfen, ohne uns vorher Schrifftlich darauf hinzuweisen. Ich meine das grenzt schon an Betrug. So nach dem Motto: "Die werden schon zahlen!" Ich kann doch nicht am ende des Jahres dem Mieter Kosten aufbürden, wenn ich diese über die neuen Kosten im Unklaren lasse. Auch wenn es eigentlich Rechtens wäre. Übrigens liest bei uns keine Firma den Zählerstand ab sondern der Hausmeister oder der Hausverwalter.
wenn er sich die uhren gemietet hat, dann darf der diese kosten umlegen. hast du las mieter pech.
hans