Darf das Jugendamt mir den Kontakt zum Vater verbieten?
Hallo,
ich hatte heute einen Termin beim Jugendamt da ich 3 Tage die Schule geschwänzt habe. Ja ich weiss das es Falsch ist und ich seh es auch ein aber das Jugendamt hat mir Verboten meinen Vater 3-4 Monate nicht zu besuchen ( meine Mutter hat es denen Vorgeschlagen als Strafe) und ich glaube nicht das die es von jetzt auf gleich dürfen zumal schon garnicht so lange. Ausserdem wusste er nichts von der Sache aber Natürlich glauben die mir nicht und geben Ihm die Schuld. Dürfen die wirklich mir verbieten meinen Vater zu sehen?
Lg
5 Antworten
Hast du das was das jugendamt gesagt hat schriftlich? Sagen können die viel wenn der tag lang ist. Ohne schriftverkehr geht da nicht viel. Und hast du das auch gesehen.
Das hört sich hier sehr nach vetternwirtschaft an und das die dir blos angst machen wollen. Wenn du ins heim gehen müsstestweil du zu deinem vater gehst würde das ja auch heißen das sie dich deiner mutter wegnehmen. Und da kann irgendwas nicht stimmen.
Wenns im wichtig ist sollte dein vater einen anwalt einschalten und das vor gericht klären lassen.
dürfen sie nicht, wenn der Vater noch das Sorgerecht hat.
Der Vater als Beteiligter sollte vollständige Akteneinsicht beantragen
um über alle Vorgänge informiert zu werden, das Recht hätte er.
...ohne Akteneinsicht oder Schriftverkehr
ist es nur eine Behauptung von denen, dass er von allem wusste.
"Der Umgang ist in § 1684 BGB (Umgang des Kindes mit den Eltern [9]) geregelt: (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Hat dein Vater das Sorgerecht ?
Jetzt kann ich die Sache so beurteilen.(nach dem ich mir alle Angaben durchgelesen habe) weder das Jugendamt noch deine Mutter können da was machen. Wenn deine Mutter dir den Kontakt zu deinem Vater in diesem Fall verbieten möchte und das Jugendamt ihr zustimmt ohne einen guten Grund ist das nicht in Rechtens. Wenn deine Mutter jetzt sagt "stimmt nicht" Hier ein Text " §1684 BGB Absatz 2: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Das Jugendamt sagt alles mögliche über meinen papa und schule aber im negativen da ( ich möchte nicht schlecht über meine Mutter reden) meine mama denen sachen erzählt wie es ganz früher war ( vor 5-6 jahren) und natürlich da die beiden geschieden sind versucht sie schlecht über ihn zu redr
Das heißt: Deine Mutter hat dem Jugendamt gesagt das du deinen Vater 3-4 Monate nicht mehr sehen darfst? Mit welcher Begründung ? Also will sie ein Umgangsverbot für diese Zeit oder ?
Ja, sie ist der Meinung das es die Schuld von meinem Vater sei obwohl er davon nichts wusste und ich es ihm heute nach dem Termin erst gesagt habe. Und da Sie weiss wie gerne ich zu ihm hingehe, ist es natürlich die beste strafe für mich ihrer Meinung nach.
Nein, meine Mutter.
Wenn er kein sorgerecht hat ja
Wenn er Besuchsrecht hat Nein weil das endscheidet das Gericht
Weil ein Kind schwänzt soll es den Vater nicht sehen dürfen...? Grotesk! Das geht sicher nicht.
Er ist keine Gefährdung führ dich oder dein Umfeld. Was sagt das Jugendamt dazu ? Ob er seine Aufsichtspflicht verletzt hat ist fragwürdig.