Ist es erlaubt, Türrahmen in einer Mietswohnung zu streichen?
Unsere Türrahmen haben eine Farbe, die uns nicht gefällt. Zudem ist sie teilweise schon abgeblättert. Ist es eigentlich erlaubt, die Rahmen in einer anderen Farbe zu streichen oder muss ich den Vermieter um Erlaubnis bitten? Die Farbe der Türrahmen spiegelt sich auch im Treppenhaus wieder, so dass davon auszugehen ist, dass dies gewollt ist. Jedoch bin ich der Meinung, dass ich mir die Farbgestaltung selbst aussuchen kann. Wie seht Ihr das?
16 Antworten
klär das am Besten mit dem Vermieter ab, dann bekommst du auch keine Schwierigkeiten. Lass es dir auch schriftlich geben.
In der Wohnung darfst du die Türen streichen, wie du magst, aber die Wohnungstür darf nur vonn innen in einer anderen Farbe gestrichen werden..von außen muss die Wohnungstür mit den anderen Türen übereinstimmen!
Schau mal im Mietvertrag nach, was dort zu der Durchführung der Schönheitsreparaturen Steht. In Formularmietverträge steht meistens, dass der Mieter die Fußböden, Fenster, Türen etc. zu streichen hat. Wenn dem so ist, bist du legitimiert, die Türrahmen zu streichen (natürlich innerhalb der Wohnung). Eine Vorgabe von Farben irgendwelcher Art, hat zur Folge, dass die Übertragung unwirksam ist und der Vermieter zuständig ist. Dann könntest den schlechten Zustand als Mangel anzeigen, Frist setzen und danach selbst streichen oder streichen lassen und die Kosten im Übernächstem Monat von der Miete abziehen. Deine Freistellung von Schönheitsrep. Kann natürlich aus aus anderen unwirksamen Klausel resultieren, wie z. B. starre Fristen.
Du darfst streichen ohne um Erlaubnis zu fragen.
stimmt. und die konsequenzen?
Ansich schon aber frag doch einfach mal den vermieter