Kann der Verkäufer den Kunden wegschicken?
Wie sieht es im deutschen Recht aus? Hat ein Verkäufer, sei es ein kleiner Einzelhändler oder ein riesiges Warenhaus, das Recht, zu sagen: "ich möchte Ihnen nichts verkaufen, bitte gehen Sie aus meinem Geschäft". Oder gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass er verpflichtet ist, jedem Kunden seine Waren anzubieten?
Ein Verweis auf die jeweilige Stelle im Gesetz wäre sehr willkommen.
Vielen Dank schon einmal. LG
11 Antworten
In Deutschland herrscht (bis auf wenige Ausnahmen) Vertragsfreiheit.
Der Verkäufer entscheidet ob er einem Kundne etwas verkauft und zu welchem Preis er etwas verkauft.
Noch besser: jedes Geschäft kann einem Kunden Hausverbot erteilen - ohne das dieser in diesem Geschäft etwas ilegales gemacht haben muss ... nennt man Hausrecht.
stimmt nicht hundertprozentig. siehe http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Hausrecht_f%C3%BCr_Unternehmer
Ja, weil er Dir als Kunde nicht verpflichtet ist. Wenn Ihm Deine Nase nicht gefällt, kann er Dich wegschicken und muß auch keinen Grund dafür angeben.
informier dich bitte, bevor du dinge behauptest. Geschäftsräume sind sogenannte publikumsoffene Räume. Quellenangabe findest du in meiner Primärantwort.
Artikel 2, Abs. 1 Grundgesetz oder im allgemeinen Recht der Vertragsfreiheit, d.h. der Verkäufer muss nicht in jedem Fall einen Vertrag abschliessen und nichts weiteres ist ein Kauf
Es kommt darauf an, warum er dir nichts verkaufen will. Er kann dich nicht immer einfach wegschicken, so einfach ist das nicht.
Ja, das nennt sich Hausrecht. Wenn der Ladenbesitzer dem Verkäufer das gestattet, darf der das.
Ja gut, ohne Grund, ist das was Anderes. Aber der Verkäufer, wird bestimmt einen Grund haben.
Es kommt in unserer traurigen Realität leider auch vor, dass er KEINEN objektiven Grund hat. Stichwort: Dein Gesicht/Hautfarbe/whatever passt mir nicht.
bei publikumsoffenen Räumlichkeiten ist das Hausrecht nur eingeschränkt gültig http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Hausrecht_f%C3%BCr_Unternehmer