Gibt es einen Paragraphen der einen Verkäufer daran hindert einem Kunden die Ware zu verkaufen?

9 Antworten

Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz.

Niemand muss einem anderen überhaupt etwas verkaufen.

Eine Apotheke ist nichts "besonderes", sie ist letztlich nur ein Einzelhandelsgeschäft, dass jedoch auch Produkte verkaufen darf, welche sonst nicht gehandelt werden dürfen. Daraus folgert sich aber, dass der Inhaber eine besondere Qualifikation haben muss.

Geh mal davon aus, Du wärst im Edeka und packst rote Bohnen von der Discount-Marke in Deinen Waagen. Der Filialleiter sieht Dich und meint, lassen sie die besser, die meisten bekommen Durchfall, nehmen sie lieber die Eigenmarke.

Wer zwingt Dich, das zu tun?

Der Filialleiter kann auch seinen Kassenmädels sagen: Hey, wir haben die Sorte Bohnen im Angebot, nehmt die an der Kasse den Leuten vom Band und sagt, wir verkaufen die nicht, da gibts Nebenwirkungen.

Dann bekommst Du die Bohnen halt nicht, auch wenn sie angeboten werden.

Klar ist, wenn der Ladeninhaber Ware im Regal "anpreist", dann kann man davon ausgehen, dass er auch verkaufen will. Das eigentlich Vertragsangebot tritt aber erst beim Abkassieren ein; erst dort zeigt sich, ob der Verkäufer wirklich verkaufen will.

Es ist genau andersrum. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass jemand etwas kaufen oder verkaufen muss.

Bei einem Kauf/Verkauf gehen Käufer und Verkäufer einen Vertrag ein. Ein Vertrag kann nicht erzwungen werden, sondern ist nur dann rechtskräftig, wenn beide Parteien mit den Vertragsbedingungen einverstanden sind und ihn auch eingehen wollen. Jeder kann auch frei entscheiden mit wem er einen Vertrag eingehen möchte. Daraus folgt, dass auch jeder das Recht hat einen Vertrag mit jemanden abzulehenen. Ergo, wer dir nichts verkaufen möchte muss es nicht und ebenso musst du auch nichts kaufen wenn du nicht möchtest. Hinweise wie beispielsweise "Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf" sind rechtlich nicht haltbar. Man ist allenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.

kevin1905  12.01.2018, 22:13
rechtskräftig

wirksam.

Rechtskraft ist etwas anderes.

Cokedose  13.01.2018, 10:51

Stimmt.

Der Händler entscheidet wem er was verkauft. Es besteht kein Rechtsanspruch seitens des Käufers Ware verkauft zu bekommen.

Jeder Ladenbesitzer hat Hausrecht in seinem Laden und kann selbst entscheiden, wen er reinlässt und wen nicht, wem er was verkauft und wem nicht.

Der Verkäufer hat in seinem Laden das Hausrecht. "Sein" Haus, sein Recht ;-) Wenn er nicht will, muss er auch nicht. Er kann dich ja auch rausschmeißen wenn er das will...