Jemanden aus dem Geschäft werfen
Hallo, kann ich als Einzelhändler/Verkäufer ( nicht Besitzer, nur Arbeitnehmer ) jemanden aus dem Geschäft werfen und/oder jemandem keine Produkte verkaufen - mir praktisch die Kunden aussuchen ? Eure Antworten bitte belegen ! Liebe Grüße Fabi156
6 Antworten
wenns dein eigenes geschäft ist und sich jemand blöd aufführt,z.B. schreit,beleidigt etc. kannst du ihn schon rausschmeißen,aber nur,weil dir jemand nicht gefällt, solltest du die person nicht gleich raußschmeißen,so machst du dir nur einen schlechten ruf,wenn sich das herumspricht,dass du ohne grund leute raußschmeißt.du kannst auch regeln für den aufenthalt in deinem geschäft ausarbeiten,die muss dann jeder befolgen.wenn das geschäft nicht dir gehört und es dort aber regeln gibt,an die sich jeder halten muss,kannst du jemanden rauswerfen,wenn er dagegen verstößt
Also grundsätzlich kannst Du entscheiden wem Du was verkaufst. Die Auslage im Schaufenster oder in den regalen ist übrigens kein verbindliches Angebot... es ist an die Allgemeinheit gerichtet.
Wenn der Kunde kauft( auf das Band legt oder anderweitig deutlich macht das er den Willen hat zu kaufen) ist das das erste Angebot des KAüfers an den Verkäufer. Der Verkäufer nimmt widerum das ANgebot erst bei Bezahlung oder mündlicher Verhandlung an...
Rechtlich findest Du das mit Sicherheit im HGB...
Als ANgestellte allerdings glaube ich nicht das Du wilkürlich entscheiden kannst. Du musst Dich an die Vorgaben etc halten es sei denn Dir wird der Freiraum von vorneherein gelasse.
Nein. Als Angestellte wirst Du Dir nicht die Kunden aussuchen dürfen, die Du bedienen willst bzw. denen Du nichts verkaufen möchtest. Das wird Dein Arbeitgeber als "Geschäftsschädigung" auslegen und ist ein Grund zur fristlosen Kündigung. Anders liegt der Fall, wenn der Kunde durch seine Anwesenheit oder das was er im Geschäft tut geschäftsschädigend wirkt oder beispielsweise das Jugendschutzgesetz hier Vorrang hat (Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren), dann ist es legitim.
Wenn du keine Anweisung erhältst, jemanden Bestimmtes nicht zu bedienen, musst du tun wozu du da bist-verkaufen. Der Chef selbst dürfte das, würde es sich aber wohlüberlegen.
klar, es ist dein laden und es sind deine produkte. du kannst entscheiden wer in deinen laden darf und wer was kaufen darf
Hier kann jeder jeden Mist schreiben, auch wenn's nicht Hand und Fuß hat. Erst recht keine rechtliche Grundlage.