Kann der Veranstalter das Geld einfach behalten?

5 Antworten

  1. Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub. Verlegen seitens des Chefs geht nicht, es sei denn der Betrieb ist ansonsten in seiner Existenz bedroht.
  2. Wenn der Urlaub durch den Arbeitgeber verlegt wird, schuldet er dem Arbeitnehmer ALLE Kosten die damit einhergehen erstattet (Stornierung, Umbuchung, etc.).
  3. Für eine Verhinderung kann der Verein nichts. Zumal Tickets i.d.R. nicht erstattungsfähig sind und auch im Onlinehandel vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können. Also besteht kein Anspruch gegen den Veranstalter.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:56

Vielen Dank!

Von Experte kevin1905 bestätigt

Der Veranstalter erfüllt seinen Teil des Ticketkaufvertrages, indem er die Veranstaltung pünktlich zum vereinbarten Termin stattfinden lässt. Dass Dein Kumpel plötzlich keine Zeit hat, liegt nicht am Veranstalter.

Somit besteht aus meiner Sicht kein Recht auf Geldrückgabe.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:53

Danke. Aber ist es denn jetzt nur aus deiner Sicht so oder ist es an sich so? Das würde mich hier interessieren.

Basstom  25.04.2022, 00:58
@DasRentier

Es ist auch so. Je nach AGB bzw. Klausel im Kaufvertrag kann eine Stornierung bis zu x Tagen/Wochen möglich sein. Aber wenn man durch einen kurzfristigen Umstand nicht in der Lage ist, die Leistung in Anspruch zu nehmen, dann hat man Pech.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:58
@Basstom

Danke!

Fordern ja, aber ob er es zurückbekommen wird ist nh andere Sache...

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:35

Es geht ja darum, dass er sein Geld zurückhaben möchte. Eine Antwort basierend auf Wissen wäre da echt super.

DerWahre27  25.04.2022, 00:39
@DasRentier

Bro, wenn er das Geld überwiesen hat, und dann nicht kommt, hat er leider so hart es auch klingt Pech gehabt. Der Veranstalter darf das Geld natürlich behalten.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:41
@DerWahre27

Bro... nein, dein Bro bin ich sicher nicht. Und wenn du mir das nicht wirklich sagen kannst, dann weiß ich nicht, was das hier soll.

"Pech gehabt" ist keine rechtliche Grundlage. Das Pech haben hier wohl eher einige beim Denken.

Danke trotzdem.

Schönen Abend noch.

DerWahre27  25.04.2022, 00:43
@DasRentier

Warum so Zickig? Muss echt nicht sein. Dir auch noch nen schönen Abend.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:45
@DerWahre27

Es war nur eine Reaktion auf deine Aktion.

Ebenso einen schönen Abend.

Der Veranstalter darf das Geld behalten. Wer nicht kommt, hat selber Schuld. Gründe sind da völlig egal.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:33

Ist das wirklich so? Gibt es da Gründe für? Weil wenn nicht, dann könnte ich sowas ja auch machen, oder?

Vor10Minuten  25.04.2022, 00:34
@DasRentier

Wenn du ein Ticket kaufst und die Veranstaltung findet statt, dann hast du Pech gehabt, wenn du nicht hingehst Das Geld ist grundsätzlich futsch.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:36
@Vor10Minuten

Tut mir leid, aber diese Begründung erscheint mir wenig valide. Zu sagen "Pech gehabt" ist wie "friss oder stirb". Und das erscheint mir nicht gerade legal bei so einer eigenartigen Begründung.

Vor10Minuten  25.04.2022, 00:43
@DasRentier

Du bist echt ein Witzbold. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren. Findet die Veranstaltung also statt, liegt kein Mangel vor. Ergo: Es gibt keine Erstattung von Ticketkosten.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:44
@Vor10Minuten

Das kann man auch sagen ohne dabei beleidigend zu werden.

Vor10Minuten  25.04.2022, 00:44
@DasRentier

Wo ist hier eine Beleidigung?

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:46
@Vor10Minuten

Vergiss es einfach. Schönen Abend noch.

Dein Freund kann zwar das Geld zurück fordern aber sollte nicht auf das ganze Geld hoffen:(

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:33

Okay, warum? Woran misst sich das?

Danke schonmal.

Vor10Minuten  25.04.2022, 00:47
@DasRentier

Das misst sich am Gesetz, das den Umtausch mängelfreier Wäre ausschließt.

DasRentier 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 00:48
@Vor10Minuten

Danke. Geht doch.