Kann der Veranstalter das Geld einfach behalten?
Hallo Community,
es geht um ein Ticket für eine Veranstaltung. Ein Freund von mir hatte das Ticket bereits bezahlt. Doch aufgrund arbeitstechnischer Probleme mussten seine Urlaubspläne umdisponiert werden, weshalb er nicht mehr auf die Veranstaltung gehen kann.
Nun meine Frage: Darf der e.V. einfach sein Geld behalten oder kann mein Freund sein Geld zurückfordern?
Viele Grüße
5 Antworten
- Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub. Verlegen seitens des Chefs geht nicht, es sei denn der Betrieb ist ansonsten in seiner Existenz bedroht.
- Wenn der Urlaub durch den Arbeitgeber verlegt wird, schuldet er dem Arbeitnehmer ALLE Kosten die damit einhergehen erstattet (Stornierung, Umbuchung, etc.).
- Für eine Verhinderung kann der Verein nichts. Zumal Tickets i.d.R. nicht erstattungsfähig sind und auch im Onlinehandel vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können. Also besteht kein Anspruch gegen den Veranstalter.
Vielen Dank!
Der Veranstalter erfüllt seinen Teil des Ticketkaufvertrages, indem er die Veranstaltung pünktlich zum vereinbarten Termin stattfinden lässt. Dass Dein Kumpel plötzlich keine Zeit hat, liegt nicht am Veranstalter.
Somit besteht aus meiner Sicht kein Recht auf Geldrückgabe.
Es ist auch so. Je nach AGB bzw. Klausel im Kaufvertrag kann eine Stornierung bis zu x Tagen/Wochen möglich sein. Aber wenn man durch einen kurzfristigen Umstand nicht in der Lage ist, die Leistung in Anspruch zu nehmen, dann hat man Pech.
Danke!
Fordern ja, aber ob er es zurückbekommen wird ist nh andere Sache...
Es geht ja darum, dass er sein Geld zurückhaben möchte. Eine Antwort basierend auf Wissen wäre da echt super.
Bro, wenn er das Geld überwiesen hat, und dann nicht kommt, hat er leider so hart es auch klingt Pech gehabt. Der Veranstalter darf das Geld natürlich behalten.
Bro... nein, dein Bro bin ich sicher nicht. Und wenn du mir das nicht wirklich sagen kannst, dann weiß ich nicht, was das hier soll.
"Pech gehabt" ist keine rechtliche Grundlage. Das Pech haben hier wohl eher einige beim Denken.
Danke trotzdem.
Schönen Abend noch.
Warum so Zickig? Muss echt nicht sein. Dir auch noch nen schönen Abend.
Der Veranstalter darf das Geld behalten. Wer nicht kommt, hat selber Schuld. Gründe sind da völlig egal.
Ist das wirklich so? Gibt es da Gründe für? Weil wenn nicht, dann könnte ich sowas ja auch machen, oder?
Wenn du ein Ticket kaufst und die Veranstaltung findet statt, dann hast du Pech gehabt, wenn du nicht hingehst Das Geld ist grundsätzlich futsch.
Tut mir leid, aber diese Begründung erscheint mir wenig valide. Zu sagen "Pech gehabt" ist wie "friss oder stirb". Und das erscheint mir nicht gerade legal bei so einer eigenartigen Begründung.
Du bist echt ein Witzbold. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren. Findet die Veranstaltung also statt, liegt kein Mangel vor. Ergo: Es gibt keine Erstattung von Ticketkosten.
Das kann man auch sagen ohne dabei beleidigend zu werden.
Wo ist hier eine Beleidigung?
Vergiss es einfach. Schönen Abend noch.
Dein Freund kann zwar das Geld zurück fordern aber sollte nicht auf das ganze Geld hoffen:(
Okay, warum? Woran misst sich das?
Danke schonmal.
Das misst sich am Gesetz, das den Umtausch mängelfreier Wäre ausschließt.
Danke. Geht doch.
Danke. Aber ist es denn jetzt nur aus deiner Sicht so oder ist es an sich so? Das würde mich hier interessieren.