Wer ist im Recht? (Tickets, Anzeige)?

5 Antworten

Das mit Betrug wird nicht klappen. Du hattest ja nicht vor, dich daran zu bereichern.

Schadenersatz ist hingegen schon möglich.

Alternativ könntest du dem Käufer andere Karten besorgen. Auf eine Überweisung von 50 Euro würde ich mich nicht einlassen. Naja, kommt drauf an, wie teuer die Tickets jetzt sind. Und auch wann denn nun das Konzert ist.

Einen Leistungsausschluss sehe ich hier nicht.

Aber die Karten kann er doch haben. Damit ist dein Teil des Vertrags doch erfüllt?

Dass du ihm das Geld zurückerstattest ist doch ein Entgegenkommen von dir. Wenn er dieses nicht schätzt und sogar noch droht hätte ich es ihm überwiesen und den Kontakt beendet.

Wenn er dich wirklich anzeigen möchte, so bringt es Ja nichts wenn ihr es dir androht, dich anzeigen kann er schließlich auch wenn du den Kontakt beendet hast.

DerCaveman  17.02.2020, 11:42
Aber die Karten kann er doch haben. Damit ist dein Teil des Vertrags doch erfüllt?

Die Tickets waren ungueltig. Somit wurde der Vertrag gerade nicht erfuellt.

nanfxD  17.02.2020, 11:42

Wo ist denn der Vertrag erfüllt dadurch das Tickets übereignet werden die nur das Papier wert sind? Der will doch nicht die Tickets der will auf die Veranstaltung

Paul1x  17.02.2020, 16:02
@nanfxD

Moralisch nicht vertretbar, keine Frage. Aber verkauft wurden Tickets, die bis zum Verkauf gültig waren. Es wurde nicht das „Gehen auf die Veranstaltung“ verkauft.

Das meinte ich

nanfxD  17.02.2020, 16:13
@Paul1x

Das bezweifle ich stark, konkludiert wird wohl mit vereinbart, §§ 137,155 BGB worden sein, dass die Tickets bezahlt worden sind und auch weiterhin die Gültigkeit behalten, es sei denn die Sperrung der Tickets rührt nicht aus der Spähre des Verkäufers her. Selbst wenn man das nicht annimmt, so ist wohl ein Rechtsmangel gegeben, da man mit den Tickets nicht so verfahren kann wie der Eigentümer eines "regulären" Tickets. Sollte man dem auch nicht folgen ist der Mangel wohl angelegt gewesen, ein solcher Mangel ist auch ein vollwertiger Mangel. Wenn das alles nicht greifen sollte, wird das Ergebnis garantiert über § 242 BGB korrigiert werden.

Paul1x  17.02.2020, 16:26
@nanfxD

Hab auch nicht weiter widersprochen, sondern zugestimmt da ich hier offensichtlich übertroffen bin.

Danke für die Erklärung

Du hast den Kaufvertrag nicht erfuellt und dein Kaeufer musste sich die Tickets daher anderweitig teurer besorgen. Der Mehrpreis, den er nun zahlen musste, ist ein Schaden, der von dir zu ersetzen ist. Haettest du den Vertrag erfuellt und ihm gueltige Tickets geschickt, waere der Schaden schliesslich gar nicht entstanden.

Nein, du bist verpflichtet, ihm Tickets zu liefern. Das ist deine Aufgabe auf dem Kaufvertrag. Du kannst ohne die Zustimmung des Käufers nicht einfach aus dem Vertag austreten.

Nein bist du nicht. Ihm ist kein weiterer Schaden entstanden.

nanfxD  17.02.2020, 11:38

natürlich hat er einen Schaden

OfTime 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 11:42
@nanfxD

Aber das Konzert findet erst kommendes Wochenende statt, somit ist doch noch kein Schaden entstanden?

nanfxD  17.02.2020, 11:42
@OfTime

Der Schaden ist bereits da, er hat Tickets erhalten die keinen Wert haben. Kaufvertrag + Mangel + Nacherfüllung möglich - -> SE und/oder Rücktritt -> nicht wie geschuldet erbrachte Leistung (Tickets ohne Möglichkeit auf die Veranstaltung zu gehen)+ vertretenmüssen? + (es ist egal ob du kein Geld für das Ticket hattest, geld hat man zu haben) Kausalität + Schaden(hättest du geleistet wären billiger auf das Festival gekommen ) +