Wer ist im Recht? (Tickets, Anzeige)?
Guten Tag,
folgendes Problem: vor einigen Wochen habe ich online Tickets gekauft und diese per Lastschrift bezahlt. Da ich ziemlich zur selben Zeit eine OP hatte und ich danach hohe Kosten hatte, war wohl mein Konto nicht ausreichend gedeckt und es kam somit zu einer Rücklastschrift. Da mir ärztlich abgeraten wurde, die Veranstaltung nicht zu besuchen, habe ich die Tickets verkauft.
Als ich die Tickets verkauft habe, bekam ich eine Email, dass die Tickets aufgrund einer Rücklastschrift ungültig geworden sind. Daraufhin habe ich den Käufer sofort kontaktiert und ihm selbstverständlich das Geld zurück bezahlt. Nun möchte er aber einen Schadensersatz von 50€, damit er selbst neue Tickets auf "VIAGOGO" kaufen kann, da es im regulären Handel keine Tickets mehr für diese Veranstaltung gibt.
Nun droht er mir mit einer Anzeige wegen Betrug, wenn ich ihm die 50€ Schadensersatz nicht gebe.
Bin ich nun verpflichtet, ihm den Schadensersatz zu geben oder nicht?
5 Antworten
Das mit Betrug wird nicht klappen. Du hattest ja nicht vor, dich daran zu bereichern.
Schadenersatz ist hingegen schon möglich.
Alternativ könntest du dem Käufer andere Karten besorgen. Auf eine Überweisung von 50 Euro würde ich mich nicht einlassen. Naja, kommt drauf an, wie teuer die Tickets jetzt sind. Und auch wann denn nun das Konzert ist.
Einen Leistungsausschluss sehe ich hier nicht.
Aber die Karten kann er doch haben. Damit ist dein Teil des Vertrags doch erfüllt?
Dass du ihm das Geld zurückerstattest ist doch ein Entgegenkommen von dir. Wenn er dieses nicht schätzt und sogar noch droht hätte ich es ihm überwiesen und den Kontakt beendet.
Wenn er dich wirklich anzeigen möchte, so bringt es Ja nichts wenn ihr es dir androht, dich anzeigen kann er schließlich auch wenn du den Kontakt beendet hast.
Aber die Karten kann er doch haben. Damit ist dein Teil des Vertrags doch erfüllt?
Die Tickets waren ungueltig. Somit wurde der Vertrag gerade nicht erfuellt.
Moralisch nicht vertretbar, keine Frage. Aber verkauft wurden Tickets, die bis zum Verkauf gültig waren. Es wurde nicht das „Gehen auf die Veranstaltung“ verkauft.
Das meinte ich
Das bezweifle ich stark, konkludiert wird wohl mit vereinbart, §§ 137,155 BGB worden sein, dass die Tickets bezahlt worden sind und auch weiterhin die Gültigkeit behalten, es sei denn die Sperrung der Tickets rührt nicht aus der Spähre des Verkäufers her. Selbst wenn man das nicht annimmt, so ist wohl ein Rechtsmangel gegeben, da man mit den Tickets nicht so verfahren kann wie der Eigentümer eines "regulären" Tickets. Sollte man dem auch nicht folgen ist der Mangel wohl angelegt gewesen, ein solcher Mangel ist auch ein vollwertiger Mangel. Wenn das alles nicht greifen sollte, wird das Ergebnis garantiert über § 242 BGB korrigiert werden.
Hab auch nicht weiter widersprochen, sondern zugestimmt da ich hier offensichtlich übertroffen bin.
Danke für die Erklärung
Du hast den Kaufvertrag nicht erfuellt und dein Kaeufer musste sich die Tickets daher anderweitig teurer besorgen. Der Mehrpreis, den er nun zahlen musste, ist ein Schaden, der von dir zu ersetzen ist. Haettest du den Vertrag erfuellt und ihm gueltige Tickets geschickt, waere der Schaden schliesslich gar nicht entstanden.
Nein, du bist verpflichtet, ihm Tickets zu liefern. Das ist deine Aufgabe auf dem Kaufvertrag. Du kannst ohne die Zustimmung des Käufers nicht einfach aus dem Vertag austreten.
Nein bist du nicht. Ihm ist kein weiterer Schaden entstanden.
natürlich hat er einen Schaden
Aber das Konzert findet erst kommendes Wochenende statt, somit ist doch noch kein Schaden entstanden?
Der Schaden ist bereits da, er hat Tickets erhalten die keinen Wert haben. Kaufvertrag + Mangel + Nacherfüllung möglich - -> SE und/oder Rücktritt -> nicht wie geschuldet erbrachte Leistung (Tickets ohne Möglichkeit auf die Veranstaltung zu gehen)+ vertretenmüssen? + (es ist egal ob du kein Geld für das Ticket hattest, geld hat man zu haben) Kausalität + Schaden(hättest du geleistet wären billiger auf das Festival gekommen ) +
Wo ist denn der Vertrag erfüllt dadurch das Tickets übereignet werden die nur das Papier wert sind? Der will doch nicht die Tickets der will auf die Veranstaltung