Wei lange darf man die Tickets 🎫 bei Eventim zurückgeben, wenn ein Openair-Konzert wegen Unwetter ⛈ ausfällt und Veranstalter sagt, man bekommt Geld zurück?
Ja, hatte 2 Tickets 🎫 bei Eventim gekauft für Konzert Open Air, es wurde dort vor Ort wegen plötzlichem Extremen Unwetter abgesagt ⛈, Veranstalter kündigt an man bekommt das Geld zurück bei Ticketverkaufsstelle, also hier Eventim.
Wie lange ist Eventim nun verpflichtet, das Geld für das nicht stattgefundene Konzert zurückzuzahlen bei Rückgabe der Karten? "Bitte innerhalb von 7 Tage", wie von Eventim geschrieben , ist ja wohl kaum zulässig, ein Gutschein z.B. ist ja auch 3 Jahre gültig und hier wurde richtiges Geld für nichts/keine Leistung gezahlt immerhin. 💰
2 Antworten
Bei Open Air muss man mit schlechtem Wetter rechnen. Auch mit Unwetter. Und wenn das Konzert nun abgesagt wird, dann ist das Pech. Die meisten Veranstalter sind aber da mehr als großzügig und zahlen bei vorheriger Absage (nicht bei Abbruch) das Geld zurück.
Wer nun aber seine Karten über einen Drittanbieter kauft ist dann auch auf dessen sagen wir mal Kulanz angewiesen. Die haben nicht die Zeit jedem dauernd hinterherzurennen und dürfen duchaus eine Frist setzen. Zeit hat man ja. Zum Beispiel die Zeit in der man auf dem Konzert gewesen wäre
Zum Beispiel die Zeit in der man auf dem Konzert gewesen wäre
hierzu muss gesagt werden, dass die Info vom Veranstalter erst Tage später kam.
Die haben nicht die Zeit jedem dauernd hinterherzurennen
müssen sie ja auch nicht, es hat ja nichts damit zu tun wenn sich der Käufer später mal meldet, dann sind sie ja nicht hinterhergerannt.
Da Eventim nix dafür kann, dass es regnet und das nunmal höhere Gewalt so an sich hat, ist es Kulanz von denen, dass sie das machen. Dann dürfen sie auch selbst festlegen wie lange das Angebot gilt
Eventim ist aber nicht der Betreiber
Naund? Du hast Deinen Vertrag mit Eventim. Daher sind sie in der Pflicht. Wie sie das Geld dann wiederbekommen, ist ja nicht Dein Problem.
So funktioniert das nicht
das denke ich nicht, weil man ja Geld für etwas bezahlt hat, was überhaupt nicht war, also wie wenn du im Supermarkt an der Kasse zahlst und nix im Einkaufskorb hast! Das ist doch Unsinn! Ich denke schon dass es gesetzlich festgelegt ist!
Das kannst du nicht vergleichen. Du bezahlst für eine Dienstleistung, nicht für eine Werkleistung. Ein Erfolg (dass das Konzert wirklich stattfindet) ist nicht seitens Eventim geschuldet.
Natürlich nicht Eventim geschuldet, der Veranstalter ist ja nicht Eventim, sondern "Provinztour" und die haben ja gesagt, man bekommt von Eventim das Geld zurück, und außerdem wenn ich für eine "Dienstleistung" beim Friseur keine Haare geschnitten bekäme dann müsste ich ja auch nix zahlen ;) Für nichts gibts nicht.
nur weil du der Meinung bist, ist es noch lange nciht richtig! Von Eventim ist die Bereitstellung der Sever und Organisationsstruktur geschuldet, die dir ermöglicht, dass du Tickets kaufen kannst. Das haben sie erledigt, weil du ja tatsächlich in der Lage warst Tickets zu kaufen.
Ob das Konzert jetzt ausfällt und nicht, das ist erstmal nebensächlich.
fakt ist, dass Eventim nicht verpflichtet ist, die Karten wieder zurück zu nehmen. Das machen die aus Kulanz. Oder weils deren agb so angeben. Aber verpflichtet sind die nicht, deswegen musst du dich halt auch mal an deren selbst gesetzter Frist halten
Das hätten die Verantstalter natürlich gern, aber die Rechtslage ist eine andere.
Die Rechtslage dürfte wie beim Urteil C-509/11 des EuGH sein. Hier ging es um Verspätung und Ausfälle druch höhere Gewalt bei Bahntickets und die Auffassung des Gerichts war, dass der Betreiber zumindest ezu einer anteiligen Rückerstattung verpflichtet ist.
Eine andere Meinung ist, dass der Kaufvertrag duch nichterbrachte Leistung nichtig ist und einseitig vom Kunden gekündigt werden kann.
Dazu sind die Betreiber eh meist gegen Unwetter versichert, da die Ausfälle ja nicht nur die Tickets sind, sondern auch Catering, Merchandising und Übertragungsrechte.