Küche falsch eingebaut. Welche Rechte hat man?
Angenommen ein Ehepaar kauft eine Küche inkl. Aufbau. Die Küche wird montiert und aufgrund einer falschen Absprache zwischen Monteur und Küchenplaner war die Arbeitsplatte am Ende nicht tief genug und die Fliesen standen 10cm über. Das ist gar nichr schön, weshalb der Mangel auch schriftlich festgehalten worden wäre. Zudem würde die letzte Rate in Höhe von 1000€ (noch) nicht gezahlt, da der Aufbau mangelhaft war.
Ist es legitim das Geld zu behalten? Und kann es als Druckmittel eingesetzt werden? etwa dass wenn sie Ausbesserung nicht sehr zeitnah passiert, teile des Geldesein behalten werden? Ab wie vielen Wochen hat man hier Aussichten etwas einbehalten zu dürfen?
Gibt's noch sinnvollere Lösungen?
3 Antworten
Es ist richtig, einen Teil des Geldes einzubehalten, bis der Mangel behoben ist. Hier sollte der Küchenbauer einen ungefähren Termin nennen können. Er sollte wissen, wie lange es dauern wird, evtl. eine neue Arbeitsplatte zu besorgen.
Das sollte auch auf dem Mängelprotokoll festgehalten werden.
Der Mangel sollte angezeigt werden, dann hat man das Recht auf eine Nachbesserung.
Alternativ ist eine Minderung möglich. In beiden Fällen kann die letzte Rate einbehalten werden.
Was nicht möglich ist, die Sache nachbessern zu lassen und dann einen Teil des Geldes einzubehalten.
wenn die küche hergerichtet wird und alle mängel behoben werden, muss auch komplett gezahlt werden...richtig
ich würde abwarten was passiert und dem küchenbauer schriftlich eine frist setzen zur behebung der mängel.
bezahlen würde ich nicht ,so gibst du dein druckmittell aus der hand und man läßt dich am langen arm verhungern.