Küche falsch eingebaut. Welche Rechte hat man?

3 Antworten

Es ist richtig, einen Teil des Geldes einzubehalten, bis der Mangel behoben ist. Hier sollte der Küchenbauer einen ungefähren Termin nennen können. Er sollte wissen, wie lange es dauern wird, evtl. eine neue Arbeitsplatte zu besorgen.

Das sollte auch auf dem Mängelprotokoll festgehalten werden.

Der Mangel sollte angezeigt werden, dann hat man das Recht auf eine Nachbesserung.

Alternativ ist eine Minderung möglich. In beiden Fällen kann die letzte Rate einbehalten werden.

Was nicht möglich ist, die Sache nachbessern zu lassen und dann einen Teil des Geldes einzubehalten.

catweasel66  05.10.2017, 22:37

wenn die küche hergerichtet wird und alle mängel behoben werden, muss auch komplett gezahlt werden...richtig

ich würde abwarten was passiert und dem küchenbauer schriftlich  eine frist setzen zur behebung der mängel.

bezahlen würde ich nicht ,so gibst du dein druckmittell aus der hand und man läßt dich am langen arm verhungern.