Frage zur Rechtslage: Handyverbot bei Veranstaltungen OHNE vorheriges Wissen?
Hallo zusammen. Eventuell tummeln sich unter euch ja auch Leute, die sich mit unserem Rechtssystem auskennen.
Ich habe mir im September Tickets gekauft für eine Veranstaltung, die jetzt im Dezember stattfinden soll. NACH Erhalt der Tickets konnte man dann auf dem Ticket aufgedruckt folgendes lesen: „Mitnahme von Handys, Fotos, Videos + Audio verboten“. Kauft man Karten über Eventim, wird man zudem darauf hingewiesen, dass man die Karten nicht zurück geben kann und auch nicht weiter verkaufen soll. VOR dem Ticketkauf wurde in keiner Sekunde kommuniziert, dass die Mitnahme eines Handys verboten sei. Und nach Erhalt der Tickets wurde auf mehrmaliger Nachfrage beim Veranstalter und beim Management des Künstlers gesagt, Handys wären erlaubt nur das Fotografieren eben nicht. Jetzt will der Veranstalter aber doch, dass keine Handys in die Halle mitgenommen werden dürfen.
Nun meine Frage: ist es rechtens, ein Verbot zu verhängen das Handy mit in die Halle zu nehmen (oder es wahlweise an einer Garderobe abzugeben, bei der keine Gewähr gegeben ist) OBWOHL dies vor dem Ticketkauf NICHT kommuniziert wurde?
Ich meine, man kann sich jetzt darüber streiten, ob es wichtig ist sein Handy mit zu nehmen. Ich persönlich sehe es nämlich als wichtig. Es handelt sich um eine Veranstaltung mit 10.000 Gästen. Von diesen 10.000 Gästen werden sicher weit über die Hälfte mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen und in Hotels vor Ort nächtigen. Inklusive mir. Ich mag mein Handy da nur eher ungern im Hotel lassen! Was wenn die Öffis überlastet sind und nachts um 2 nicht mehr fahren? Wer ruft mir dann ein Taxi? Was wenn etwas passiert und ich mein Handy brauche um einen Anruf zu tätigen? Und ebenso wenig (oder eher noch weniger!) würde ich mein Handy an einer Garderobe abgeben, wo 10.000 andere ihre Jacken abgeben. Was, wenn ich mein Handy nicht mehr bekomme, weil es aus versehen die falsche Person bekommen hat. Kann ich den Garderobieren vertrauen, dass die mir mein Handy nicht einfach klauen? Es besteht ja keine Gewähr! Hätte man vor Ticketkauf kommuniziert, dass die Mitnahme verboten ist, hätte man wenigstens die Möglichkeit gehabt, selbst darüber zu entscheiden, ob man unter diesen Voraussetzungen die Veranstaltung besuchen möchte oder nicht. So hat man 100€ bezahlt und MUSS gehen. Ob man nun will oder nicht!
Über eine schnelle Antwort wäre ich echt super super dankbar!
6 Antworten
Die Vertragsbedingungen müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses vollständig bekannt sein. Da die Vertragsbediengungen anschließend geändert wurden, kannst du kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Ja, es ist rechtens, denn im Haus hat der Veranstalter Hausrecht und er bestimmt damit, was die Gäste mitbringen und einschalten dürfen oder nicht.
Was ist so schlimm daran, das Handy an der Garderobe abzugeben? Und auch am Ende der Veranstaltung, falls man kein Handy hat, gibt es immer jemanden, der einem ein Taxi rufen kann.
Ob der ÖPNV nachts um 2 Uhr fährt, lässt sich anhand des Fahrplans ja vorher eruieren. Handy im Zimmersafe zu lassen, ist jetzt wirklich auch kein Drama. Niemand muss ein Handy mit in eine Veranstaltung nehmen - außer der Bundeskanzlerin, aber da geht es um die wirklich wichtigen Dinge in der Welt.
Dann kannst Du auch der Statistik vertrauen: Ja, alle Mitarbeiter in Garderoben großer Veranstaltungshäuser sind vertrauenswürdig, sonst hätten sie ihren Job nicht. Und während der Veranstaltung passiert nichts, das ausgerechnet Dein Handy nötig wäre.
Den Veranstaltern geht es doch in erster Linie um Videos oder um Musikmitschnitte, auch wenn man die dann auf YT nur völlig verwackelt, unterbelichtet und mit einem furchtbaren Ton ansehen kann (besser nicht).
Du scheinst ein wenig paranoid zu sein. Genieße lieber den Abend.
Theorie trifft Praxis.
Das Handyverbot auf Konzertkarten hab ich schon oft gesehen, genau so wie das Verbot von Handys mit Kameras über 2 Megapixel.
Interessiert hat es letztlich keine Sau, beim Einlass wurde lediglich darauf hingewiesen, dass das Mitfilmen und Fotografieren untersagt ist.
Die Vertragsbedingungen wurden quasi im Nachhinein geändert.
Somit kannst du kostenlos vom Vertrag zurück treten. Wenn dir das verweigert wird (Erstattung ausgeschlossen), dann bleibt dir nur der Gang vor Gericht.
Klar, selbst wenn es erst an der Eingangstür steht, ist es gültig.
Schließlich hast du keine "ichkannmeinHandymitnehmenkarte" gekauft, sondern einen Konzerkarte. Das Konzert findet ja statt.
Fragt sich, ob das eine Vertragsbedingung ist.
Was denn sonst?
Die Vertragsbedingungen müssen aber zum Zeitpunkt des Abschlusses vollständig bekannt sein.