Diskothek mit Ticket, wegen zu voll nicht reingelassen und keine Erstattung?

4 Antworten

Nun, doch Anwalt geht. Nur einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, Kontoauszüge vorlegen !

Aber das hat wenig Aussicht auf Erfolg, weil der Veranstalter im Vorfeld die Haftung für Eintritt ausgeschlossen hatte.

Paragy517 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 06:26

Ich habe kein Geld einen Anwalt zu bezahlen.. Wir haben trotzdem das Recht auf das Geld, schließlich haben wir bezahlt und wurden nicht reingelassen. Nur weil auf der Seite steht das man keine Einlassgarantie erfolgt, sind wir trotzdem im Recht das Geld zurückzubekommen, ein Ticket ist wie ein Vertrag und dieser wurde nicht eingehalten. "Keine Einlassgarantie" darf gesetzlich nichtmal auf einem Ticket stehen.

H0rstBayerKL  07.02.2019, 06:30
@Paragy517

Da irrst du gründlich. Ja, ein Vertrag kam zustande. Mit dem du einen Nichteinlass vollständig "eingekauft" hast. No chance!

Paragy517 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 06:37
@H0rstBayerKL

"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln => Das darf nicht im Vertrag stehen => Ticket ist ein Vertrag, das heißt er hat rein theoretisch kein Recht darauf etwas zu verkaufen was nicht gewährleistet wird

Paragy517 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 06:37
@Paragy517

Hausrecht hin oder her, im steht das Geld nicht zu.

SiViHa72  07.02.2019, 06:39
@Paragy517

List Du die Antworten überhaupt? Horst schreibt doch 'Beratungsschein holen' und Du sagst sofort wieder 'kein Geld'

Paragy517 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 06:40
@SiViHa72

Was genau ist ein Beratungsschein? :P

H0rstBayerKL  07.02.2019, 06:41
@Paragy517

Gut, ich bin kein Volljurist. Versuche es mit dem Beratungsschein. Der kostet Dich nichts!

Die Aussichten auf Erfolg sind sehr dürftig. Sie schützen sich mit der Floskel "keine Einlassgarantie". Ich würde einen Kommentar auf deren Seite hinterlassen. Eher fragend als anklagend, damit man vielleicht ins Gespräch kommt. Etwa: Warum man sich mit vorher gekauften Tickets noch anstellen muss und dann nicht mehr reinkommt. Und wie man das verhindern kann.

Eure Transportkosten sind euer persönliches Problem, das steht ohnehin nicht zur Debatte.

Übrigens bezweifel ich, dass ich dafür Prozesskostenhilfe bekommt. Die wird nämlich nicht automatisch gewährt.

Paragy517 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 07:03

Nur weil etwas auf der Seite steht muss das noch lange nicht rechtlich richtig sein. Ich denke § 305c macht das schon deutlich. Ich war selbst schon in einem Unternehmen in der Verwaltung und wie oft man hört, ja der hat eh kein Geld jmd. anzuklagen oder so. Weil manche Dinge einfach gemacht werden, obwohl das Unternehmen nicht im Recht ist. So funktioniert die Welt nunmal. Wenn du einen Vertrag in einem Unternehmen abschließt und dieses dann in Insolvenz geht bezahlst du ja auch nicht deinen Jahresvertrag ab obwohl das Untenehmen schon abgerissen wurde.

brennspiritus  07.02.2019, 07:07
@Paragy517

Das ist wohl wahr. Dann versuch dein Glück.

Viel werdet ihr nicht ausrichten können. Zum einen wurdet ihr ja bereits beim Kauf der Tickets darauf hingewiesen daß es keine Einlass Garantie gibt und des weiteren hat der Betreiber in der Disko in dem Fall von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und euch den Einlass verwehrt. Evtl habt ihr ne Chance über den Ticketverkäufer zu gehen.

Paragy517 
Beitragsersteller
 07.02.2019, 06:37

"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln => Das darf nicht im Vertrag stehen => Ticket ist ein Vertrag, das heißt er hat rein theoretisch kein Recht darauf etwas zu verkaufen was nicht gewährleistet wird



DerBayer80  07.02.2019, 06:42
@Paragy517

Hier wird er sich auf sein Hausrecht berufen. Jeder Veranstalter kann jedem trotz Ticket den Zugang verweigern.

Still  07.02.2019, 07:35
@DerBayer80

Dann muß aber auch das Ticket zurück gezahlt werden.

DerBayer80  07.02.2019, 07:58
@Still

Da der einlass aber nicht garantiert werden konnte und er beim Ticketkauf den dann auch zugestimmt hat, wird die Sache sehr eng. Im Endeffekt wird darüber wohl oder übel ein Gericht zu entscheiden haben, da sich der Veranstalter immer auf seine rechte und die Zustimmung zu den Bedingungen beim Kauf der Tickets berufen wird.

Wobei hier sogar der Fall eintreten kann, das ein Gericht die Klage abweist weil der Wert zu geringfügig ist oder weil hierfür kein genügend großes öffentliches Interesse besteht

Still  07.02.2019, 08:28
@DerBayer80

Es geht nicht um Strafrecht, sondern eine Zivilklage und da kannst du sogar 1 Cent einklagen.

M.E. kann es nicht rechtens sein, dass der Veranstalter mehr Karten anbietett/verkauft, als Plätze vorhanden sind! Da würde ich mit einer Klage ansetzen, weil das schlichtweg Betrug ist, bzw. der Veranstalter den geschlossenen Vertrag gar nicht erfüllen kann.