Diskothek mit Ticket, wegen zu voll nicht reingelassen und keine Erstattung?
Heyho leute,
Wir waren letzens mit 6 Leuten in einer Diskothek feiern. Nun die Location und der Veranstalter unterscheiden sich. Wir haben uns mit knapp 8 Leuten Tickets geholt im Vorverkauf. Auf der Seite Stand nun schon "keine Einlassgarantie". Erstmal schon das man überhaupt Tickets verkauft obwohl manche leute nicht reinkommen. Folgendes Problem: Wir sind mit 6 Leuten für etwa 30Euro mit dem Taxi in eine Diskothek gefahren für die wir bereits im Vorverkauf schon teure Tickets erworben haben. Nachdem wir etwa 15min nach Öffnung angekommen sind war die Schlange bereits sehr voll. Nun haben wir gewartet. Das es manchmal 1h dauert oder so ist ja relativ normal. Aber wir haben 2 1/2 Stunden auf der Stelle gestanden und dann wurde uns zudem bei den kalten Wetterverhältnissen gesagt, das wir nicht reinkommen, da es zu voll ist. Gut wir haben es akzeptiert und sind wieder mit dem teuren Taxi nachhause, da um die Zeit auch keine Busse mehr fahren. Jetzt haben wir uns probiert mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Anfangs wurde uns einmal geantwortet, seitdem haben wir ihn 3x angeschrieben und wir bekommen keine Antwort. Anscheind ist denen das vollkommen egal. Wir wissen nicht was wir machen sollen. Letztendlich haben wir alle zusammen knapp 200€ bezahlt um 2 1/2h in der Kälte krank zu werden. Zudem kann ich mir keinen Anwalt leisten. Gibt es irgend etwas was wir dagegen tun können?
4 Antworten
Nun, doch Anwalt geht. Nur einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, Kontoauszüge vorlegen !
Aber das hat wenig Aussicht auf Erfolg, weil der Veranstalter im Vorfeld die Haftung für Eintritt ausgeschlossen hatte.
Da irrst du gründlich. Ja, ein Vertrag kam zustande. Mit dem du einen Nichteinlass vollständig "eingekauft" hast. No chance!
"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln => Das darf nicht im Vertrag stehen => Ticket ist ein Vertrag, das heißt er hat rein theoretisch kein Recht darauf etwas zu verkaufen was nicht gewährleistet wird
Hausrecht hin oder her, im steht das Geld nicht zu.
List Du die Antworten überhaupt? Horst schreibt doch 'Beratungsschein holen' und Du sagst sofort wieder 'kein Geld'
Was genau ist ein Beratungsschein? :P
Gut, ich bin kein Volljurist. Versuche es mit dem Beratungsschein. Der kostet Dich nichts!
Die Aussichten auf Erfolg sind sehr dürftig. Sie schützen sich mit der Floskel "keine Einlassgarantie". Ich würde einen Kommentar auf deren Seite hinterlassen. Eher fragend als anklagend, damit man vielleicht ins Gespräch kommt. Etwa: Warum man sich mit vorher gekauften Tickets noch anstellen muss und dann nicht mehr reinkommt. Und wie man das verhindern kann.
Eure Transportkosten sind euer persönliches Problem, das steht ohnehin nicht zur Debatte.
Übrigens bezweifel ich, dass ich dafür Prozesskostenhilfe bekommt. Die wird nämlich nicht automatisch gewährt.
Nur weil etwas auf der Seite steht muss das noch lange nicht rechtlich richtig sein. Ich denke § 305c macht das schon deutlich. Ich war selbst schon in einem Unternehmen in der Verwaltung und wie oft man hört, ja der hat eh kein Geld jmd. anzuklagen oder so. Weil manche Dinge einfach gemacht werden, obwohl das Unternehmen nicht im Recht ist. So funktioniert die Welt nunmal. Wenn du einen Vertrag in einem Unternehmen abschließt und dieses dann in Insolvenz geht bezahlst du ja auch nicht deinen Jahresvertrag ab obwohl das Untenehmen schon abgerissen wurde.
Das ist wohl wahr. Dann versuch dein Glück.
Viel werdet ihr nicht ausrichten können. Zum einen wurdet ihr ja bereits beim Kauf der Tickets darauf hingewiesen daß es keine Einlass Garantie gibt und des weiteren hat der Betreiber in der Disko in dem Fall von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und euch den Einlass verwehrt. Evtl habt ihr ne Chance über den Ticketverkäufer zu gehen.
"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln => Das darf nicht im Vertrag stehen => Ticket ist ein Vertrag, das heißt er hat rein theoretisch kein Recht darauf etwas zu verkaufen was nicht gewährleistet wird
Hier wird er sich auf sein Hausrecht berufen. Jeder Veranstalter kann jedem trotz Ticket den Zugang verweigern.
Dann muß aber auch das Ticket zurück gezahlt werden.
Da der einlass aber nicht garantiert werden konnte und er beim Ticketkauf den dann auch zugestimmt hat, wird die Sache sehr eng. Im Endeffekt wird darüber wohl oder übel ein Gericht zu entscheiden haben, da sich der Veranstalter immer auf seine rechte und die Zustimmung zu den Bedingungen beim Kauf der Tickets berufen wird.
Wobei hier sogar der Fall eintreten kann, das ein Gericht die Klage abweist weil der Wert zu geringfügig ist oder weil hierfür kein genügend großes öffentliches Interesse besteht
Es geht nicht um Strafrecht, sondern eine Zivilklage und da kannst du sogar 1 Cent einklagen.
M.E. kann es nicht rechtens sein, dass der Veranstalter mehr Karten anbietett/verkauft, als Plätze vorhanden sind! Da würde ich mit einer Klage ansetzen, weil das schlichtweg Betrug ist, bzw. der Veranstalter den geschlossenen Vertrag gar nicht erfüllen kann.
Ich habe kein Geld einen Anwalt zu bezahlen.. Wir haben trotzdem das Recht auf das Geld, schließlich haben wir bezahlt und wurden nicht reingelassen. Nur weil auf der Seite steht das man keine Einlassgarantie erfolgt, sind wir trotzdem im Recht das Geld zurückzubekommen, ein Ticket ist wie ein Vertrag und dieser wurde nicht eingehalten. "Keine Einlassgarantie" darf gesetzlich nichtmal auf einem Ticket stehen.