Kann ich meine Stornierung rückgängig machen?

4 Antworten

Moin,

mit der Stornierung hast du erklärt, dass du nicht mehr an dem Vertrag festhalten willst. Daraufhin sieht das deutsche Recht die Rückabwicklung des Vertrages vor. Untechnisch gesprochen wird der Vertrag aufgelöst, dh es besteht kein Vertrag mehr. Daher hast du keine Ansprüche die Stornierung rückgängig zu machen.

dir bleibt die Möglichkeit mit dem Veranstalter zu verhandeln, davon solltest du dir aber nicht so viel versprechen, da die alles Dienstleister grad auf jedes bisschen Geld angewiesen sind. Dh sie werden nicht so schnell einknicken.

Da warst du leider zu früh dran mit deiner Stornierung! Habt ihr euch denn nicht abgesprochen in der Abi-klasse über diese Vorgehensweise???

Die Reiserücktrittversicherung tritt ja nur bei unerwarteter u. schwerer Krankheit, bei Unfallverletzung, Todesfall, Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit, Schwangerschaft usw. ein.

Da kommst du wohl nicht umhin, diese 300€ Stornokosten zu bezahlen😥!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

wie ich dir bereits prophezeit habe...

Du hast storniert und damit den Vertrag rechtswirksam aufgelöst gegen Zahlung eines Schadenersatzes (Stornogebühr). Der Vertrag zwischen dir und dem Reiseveranstalter ist somit beendet und abgeschlossen.

Dass die Reise an sich später komplett abgesagt wird, hat darauf keinen Einfluss, denn es handelt sich um eine Tatsache, die erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eintritt.

Hast du in deiner Stornierungsmail vom letzten Sonntag explizit auf die Stornierung zu 60% hingewiesen? Dann könnte man hier vielleicht noch was machen. Dann stellt sich die Frage, ob man vor der Durchführung der Stornierung mitgeteilt hat, dass die Staffel bei 70% liegt und du das rückbestätigt hast.

Hattest du hingegen nicht explizit auf die 60% hingewiesen, wirst du aus der Nummer nicht mehr raus kommen.

LG, Chris

fraginator09 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 11:03

Hallo,

Danke für deine Antwort!

Allerdings verstehe ich nicht ganz was du mit

"Hast du in deiner Stornierungsmail vom letzten Sonntag explizit auf die Stornierung zu 60% hingewiesen? Dann könnte man hier vielleicht noch was machen. Dann stellt sich die Frage, ob man vor der Durchführung der Stornierung mitgeteilt hat, dass die Staffel bei 70% liegt und du das rückbestätigt hast.

Hattest du hingegen nicht explizit auf die 60% hingewiesen, wirst du aus der Nummer nicht mehr raus kommen."

meinst. Kannst du dies vielleicht nochmal anders wiedergeben. Es würde mir weiterhelfen, danke :)

Funfroc  15.06.2020, 11:11
@fraginator09

Du hattest in deinen letzten Fragen geschrieben, dass du eine Mail mit dem Stornoauftrag am Sonntag, 07.06. an den Reiseveranstalter geschickt hattest und zu 60% Kosten stornieren wolltest.

Nun ist die Frage ob in dieser Mail drin steht "Ich storniere Reise xy" oder Ich storniere Reise xy zu 60% Stornokosten".

Der Veranstalter hat aber zu 70% storniert, weil ab 08.06. diese Staffel galt und die Mail erst an diesem Tag als zugestellt gilt.

Hast du aber explizit erwähnt zu 60% stornieren zu wollen, kann der Veranstalter nicht einfach zu 70% stornieren, sondern müsste dich kontaktieren, um sich rückbestätigen zu lassen, dass die auch zu 70% stornieren würdest.

Wolltest du also zu 60% stornieren, der Veranstalter hat zu 70% storniert, könntest du die Stornierung unter Umständen anfechten, das diese nicht zu den von dir beauftragten Bedingungen stattgefunden hat.

Hast du hingegen in deiner Mail die 60% nicht erwähnt, kann der Veranstalter davon ausgehen, dass du zum aktuell gültigen Satz stornierst, egal ob nun 60% oder 70%.

LG, Chris

Hallo

Leider hast du da Pech, das Storno ist verbindlich.

Du kannst aber Kontakt mit dem Veranstaltet aufnehmen und versuchen, zu verhandeln. Beispielsweise könnte er dir den Fluganteil vollständig erstatten.