Kann der Grundstückbesitzer den Eigentümer eines Hauses rausschmeißen?

6 Antworten

Das Gebäude ist untrennbar mit dem Grundstück verbunden und gehört Euch demzufolge nicht. Ihr müsst also irgendeinen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer haben - zum Beispiel einen Pachtvertrag. Und da steht dann auch drin, wann der endet bzw. unter welchen Umständen er gekündigt werden darf.

Wenn das Kiosk fest mit dem Grundstück verbunden ist, dann ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer des Kiosk.

Ausnahmen bestehen aber für die ehemaligen Gebiete der DDR.

Wir haben ein Kiosk das uns gehört. Das Grundstück an sich gehört aber der angehörgen Stadt.

Demzufolge habt ihr auf Pachtgelände einen Kiosk errichtet. Das ist vermutlich nach Vertrag zulässig, ändert aber nichts daran, dass ihr den Kiosk bei Kündigung des Pachtvertrages abreißen bzw. entfernen müsst. Wie ihr das anstellt, ist dann euer Problem. Näheres siehe Pachtvertrag.

Nun gibt es 3te die dieses Kiosk wollen

Dann müssten sie ihn euch abkaufen.

und mehr Pacht an den Grundstück Besitzer zahlen würden.

Dierse Option gibt es natürlich immer. Allerdings müssten sie dann eben einen neuen Kiosk errichten.

Ist es so einfach das wir gekündigt werden können

Natürlich. Der Pachtvertrag kann wie jeder andere Vertrag auch frist- und formgemäß von jeder Partei gekündigt bzw. nicht mehr verlängert werden. Details entnehmt ihr eurem Vertrag.

oder haben wir da ein Mitsprache recht?

Nein.

Schmeißen im Sinne von Schmeißen definitiv unzulässig ;)

Habt ihr das Gebäude gekauft oder gebaut? Wie lange habt ihr das Grundstück gepachtet, habt ihr Optionen zum Verlängern?

Wenn der Kiosk euch gehört, kann euch niemand rauswerfen. Allerdings kann das Grundstück anderweitig verpachtet werden.

TW1920  18.04.2019, 15:45

Nicht so einfach. Um hierzu was sagen zu können muss man (siehe meinen Post) noch paar Fragen klären.