Kann der Betriebsrat eine Einstellung ablehnen?
Hallo
also ich habe gehört dass der Betriebsrat die Einstellung eines Bewerbers annehmen muss.
aber wie wahrscheinlich ist es dass er es ablehnt nachdem der ganze bewerbungsprozess vorbei ist?
7 Antworten
Er muss es nicht annehmen, das geschieht automatisch wenn er es nicht ablehnt, er hat nur die Möglichkeit einer Einstellung zu wiedersprechen.
Das passiert sehr selten den in der Regel will ein Betriebsrat ja das Leute eingestellt werden. Er kann es auch nicht einfach so ablehnen sondern muss triftige Gründe dafür nennen.
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern benötigt der Arbeitgeber für jede Einstellung die Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 Abs. 1 BetrVG). Dieser kann seine Zustimmung verweigern, allerdings nur aus bestimmten, im Gesetz aufgeführten Gründen (§ 99 Abs. 2 BetrVG).
das hat aber nichts mit der Frage zu tun..
Ich meine "doch", denn Du hast gefragt, ob er die Bewerbung annehmen MUSS
Sorry, ich bin nicht der Fragesteller..
Ebenfalls "sorry" und danke für die Info
Gut zu wissen, war mir nie bekannt.
Das habe ich noch nie gehört. Ich kenne es nur so das die Personaler das entscheiden, also wenn die der Meinung sind das du geeignet bist sollte das eigentlich passen. Wer hat das denn erzählt?
jetzt hast du es gehört..
Ja, der Betriebsrat muss einer Einstellung zustimmen oder darf sie ablehnen.
Das ist aber unwahrscheinlich. Kritisch wird es, wenn der Betriebsrat durch die Einstellung einen anderen Arbeitsplatz bedroht sieht oder andere Nachteile für die schon vorhandenen Mitarbeiter befürchtet werden.
Der Betriebsrat kann die Einstellung ablehnen.
Da der BR aber schon bei Freiwerden/Schaffung einer Stelle beteiligt wird, kann er seine Bedenken oder Ablehnung bereits frühzeitig darlegen.
Das letzte Wort spricht das Arbeitsgericht.
Hier ein paar Details zum Thema:
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/einstellung-auch-ohne-zustimmung-des-betriebsrats/
Oft genug kommt es trotzdem zu "Kungeleilösungen", manchmal hat der Betriebsrat und manchmal der Arbeitgeber eine bestimmte Person in Hinterhand, die er gerne einstellen möchte.