Betriebsrat lehnt externen Bewerber ab?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das "letzte Wort" hat immer der Arbeitgeber. Er sucht sich raus, wen er einstellt.

Das Problem ist dabei nur, dass ein Arbeitnehmer, der vom AG eingestellt wird und einen gültigen Arbeitsvertrag hat, bei Ablehnung des Betriebsrats nicht arbeiten darf.

Wann der BR die Zustimmung verweigern darf, steht im § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz.

Der Arbeitgeber muss dann zum Arbeitsgericht gehen, die Gründe für die gewünschte Einstellung darlegen und beantragen, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrats ersetzt.

Hexle2  12.01.2018, 10:28

Danke fürs Sternchen. Ich hoffe, Du hast den Job bekommen. Schönes Wochenende

Juli276276 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 11:03
@Hexle2

Hallo, habe eben telefonisch die Zusage erhalten. Vielen Dank!

Hexle2  12.01.2018, 12:57
@Juli276276

Herzlichen Glückwunsch.

Juli276276 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 10:24

danke für die antwort! Den Aufwand wird sich aber wohl keiner machen, die Zustimmung vom Arbeitsgericht einzuholen. Da nimmt man sich doch lieber den zweitbesten :D

Hexle2  11.01.2018, 10:33
@Juli276276
 Da nimmt man sich doch lieber den zweitbesten

Das kommt darauf an, ob der Betriebsrat wirklich einen Ablehnungsgrund nach § 99 Abs. 2 BetrVG hat.

Vielleicht kann das ja in einem Gespräch geklärt werden. Auch Betriebsräte sind "nur" Menschen, die auch mal Fehler machen können. Es kann ja auch sein, dass der BR nicht alle zur Entscheidungsfindung notwendigen Infos hat/gehabt hat.

Dir bleibt jetzt leider nur noch abzuwarten. Ich wünsche Dir alles Gute, vielleicht klappt es ja doch noch.

Es ist cash out, wenn ein externer Mitarbeiter eingestellt werden soll. Was ist denn da die Notwendigkeit gewesen, wenn geeigete Bewerber doch vorhanden waren?

Weil Du doch der betroffene interne Mitarbeiter bist, ist denn Deine ursprüngliche Stelle für die Dauer einer befristeten Tätigkeit verweist? Müssen denn Kollegen jetzt Mehrarbeiten?

Der Betriebsrat hat es nicht durchdacht.

Juli276276 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 07:56

Genau andersherum. Ich bin der externe, die Abteilung hat sich nach dem VG für mich entschieden, jedoch hat der BR ein Veto eingelegt, weil es einen internen Bewerber gibt.

Der Betriebsrat kann nur vorschlagen, das letzte Wort hat der Chef.

webya  11.01.2018, 10:18

nur bedingt. Wenn der Interne Bewerber vom Arbeitsplatzverlust betroffen ist, dann muss er den nehmen.

Wenn der Vorgesetzte keine Vorteile für Deine Einstellung vorbringen kann (also eben nicht die gleichen Eigenschaften und Qualifikationen), dann sieht es schlecht aus. Warum sollte sich der Vorgesetzte für Dich entscheiden, wenn es keinen Vorteil gibt?

Es ist sehr wahrscheinlich, das er seine Gründe hat und diese auch benennen kann.

Juli276276 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 10:09

Wen meinst du mit "Vorgesetzter" ? Der Abteilungsleiter, bei dem ich das VG hatte, möchte mich einstellen. Lediglich der Betriebsrat hat ein Veto eingelegt. Also irgendetwas muss ich laut Abteilungsleiter ja haben, was der interne Bewerber nicht hat.

webya  11.01.2018, 10:17
@Juli276276

evtl. bist du "billiger" und der interne hat nur einen befristeten Arbeitsvertrag

Juli276276 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 10:21
@webya

billiger kann nicht sein, weil nach tarif gezahlt wird und da sind die qualifikationen der MA egal, lediglich die Qualifikation der Stelle ist relevant.

rezziwrezzeB  11.01.2018, 10:31
@Juli276276

Es doch vollkommen egal. Es muss ja einen Vorteil für Dich geben, wenn er diesen nennen kann, dann wird es was, sonst nicht.

An sich berät der Betriebsrat ja den Vorstand, ich kann mir also schon vorstellen, dass hier die Meinung des Betriebsrats eine Rolle spiel.

Vielleicht ist diese nicht entscheidend aber zumindest beeinflussend.

Der interne Bewerber kann ja nach dem befristeten Platz auf seine alte Position kehren, dies wäre ein Gedanke welcher öfter stattfindet.