Darf man als Sekretärin vom Chef in den Betriebsrat gewählt werden?
4 Antworten
Ich vermute mal, Du bist zwar "Chefsekretärin" aber keine "Leitende Angestellte" nach § 5 BetrVG.
Du kannst dann selbstverständlich kandidieren und in den BR gewählt werden. In so einer Position würde ich Dir allerdings empfehlen, erst mal gründlich darüber nachzudenken.
Du wirst, solltest Du gewählt werden, noch mehr "zwischen den Stühlen" sitzen als ander Betriebsratsmitglieder. Einerseits erfährst in Deiner Position sehr viel, was dem BR sehr nützlich sein kann, andererseits musst Du auch sehr aufpassen, was Du welcher "Seite" erzählst. Eventuell bekommst Du das Mißtrauen von Deinem Chef genau so zu spüren, wie das Deiner BR-Kollegen, bzw. mancher Arbeitnehmer.
In unserem Betrieb gibt es im Personalbüro auch eine Kollegin, die gerne BR-Arbeit machen würde, sehr kompetent wäre und auch eine "soziale Ader" hat. Sie hat aber von einer Kandidatur Abstand genommen, weil sie Probleme mit der Vereinbarkeit des BR-Amtes und ihrem Job sieht.
Lässt Du Dich aufstellen, wünsche ich Dir viel Erfolg
Hoppala! Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass ein Betriebsrat von den Angestellten im Betrieb gewählt wird und nicht vom Chef.
Gilt bei euch eine andere Version des Betriebsverfassungsgesetzes oder hat er dich lediglich gefragt, ob du dir nicht vorstellen könntest, für den Betriebsrat zu kandidieren?
Das kann ein schönes Kompliment vom Chef sein, wenn er dir das zutraut. Das kann auch ein plumper Versuch sein, möglichst brave Leute im Betriebsrat zu haben. Und eine Sekretärin vertritt im Zweifelsfall eher mal die Meinung des Chefs als die der Arbeiter.
Die Formulierung der Frage war schon drollig.
Klar, wenn du keine leitende Position hast.
Aber sicher geht das, es ist nicht ungesetzlich.
Ich kannte mal eine Betriebsrätin in einem Konzern, die bekam später eine Stelle als Prokuristin. verdi hat es eingefädelt, obwohl es immer hieß, wenn diese Frau als Betriebsräting was sagte, dann sllte man grundsätzliches etwas Gegensätzliches machen.
Ich denke Sie ist die Sekretärin des Geschäftsführers und möchte wissen ob Sie trotz der engen Zusammenarbeit mit ein leitenden Angestellten oder gar dem Eigentümer von den Beschäftigten in den Betriebsrat gewählt werden kann...
Da dürfte nichts dagegen sprechen.