Betriebsrat neuer Job- stimmt der Betriebsrat zu?
Hallo zusammen, ich war in einem Betrieb Probearbeiten und sie haben mir einen Arbeitsvertrag angeboten. Leider habe ich die Info erhalten, dass der Betriebsrat noch den Vertrag zustimmen muss. Die Stelle musste wohl intern auch ausgeschrieben werden und der Betriebsrat müsste meine Einstellung noch bewilligen.
Mein Frage daher: Kann ich trotzdem damit rechnen, den Job zu bekommen? Der Abteilungsleiter versicherte mir, dass sie den Vetrag gerne eingehen würden... Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, doch eine Absage zu erhalten? Bzw. aus welchen Gründen dürfte der Betriebsrat ablehnen? Danke für jede Hilfe!
4 Antworten
Der BR lehnt Deine Einstellung ab, wenn er nicht rechtzeitig informiert worden ist und er mitbekommen hast, dass Du die Einstellungszusage hast.
Außerdem wird der BR nicht zustimmen, wenn man vorher einen Mitarbeiter wegen Arbeitsmangel gekündigt hat und man den nicht wiedereinstellt.
Deine Chancen sind schlecht.
Der BR kann vor dem Arbeitsgericht klagen, wenn Du trotzdem eingestellt werden wirst. Eins ist dann klar, der AG muß eine Klage vor dem Arbeitsgericht führen, wenn der BR seine Zustimmung für die Eistellung icht gibt.
So oder so, es ist ein Hauen und Stechen.
Wenn ein Betriebsrat einer Einstellung widersprechen will, muss er dazu triftige Gründe haben, die im Betriebsverfassungsgesetz §96 genau beschrieben sind.
Darunter fällt zum Beispiel, dass die Einstellung gegen eine rechtliche Vorschrift verstößt, dass keine korrekte Ausschreibung durchgeführt wurde, dass festgelegte Auswahlrichtlinien missachtet wurden, dass der Betreffende oder andere Mitarbeiter ungerechtfertigt benachteiligt würden oder dass zu befürchten ist, dass der Mitarbeiter den Betriebsfrieden stören würde.
Wenn der Betrieb also bei seiner Entscheidung korrekt gehandelt hat, hat der Betriebsrat keine Chance/keinen Grund, zu widersprechen.
Der Betriebsrat wird zustimmen, die Zustimmung ist obligatorisch
Du kannst davon ausgehen, dass der Betriebsrat zustimmt. Ist meist eine reine Formsache.