Kann der Betrieb eine Verkürzung der Ausbildungszeit verweigern?
Kann der Betrieb eine vorher vertraglich festgelegte Verkürzung der Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verweigern?
Im Ausbildungsvertrag wurde ein halbes Jahr verkürzt wegen Abitur.
Der Ausbilder bei dem ein Bekannter eine Ausbildung macht, hat ihm gesagt, dass seine Verkürzung auf dem Spiel stehen würde.
Wahrscheinlich sind die so sehr mit ihm zufrieden, dass die ihn ein halbes Jahr länger als Azubi haben möchten um Geld zu sparen.
5 Antworten
Soweit ich weiß müssen Deine schulischen Leistungen stimmen, damit dort seitens der Lehrer die Genehmigung zur Verkürzung der Ausbildung erfolgt. Da gibt es feste Zensurengrenzen. ABER Dein Arbeitgeber kann leider ab davon (trotzdem!) wie es ihm beliebt entscheiden, ob er der Verkürzung zustimmt. Du hast darauf leider keinen rechtlichen Anspruch - außer es wurde eine entsprechende Klausel in Deinem Ausbildungsvertrag vereinbart.
Vertraglich wurde ja schon ein halbes Jahr verkürzt. Also im Ausbildungsvertrag
Wahrscheinlich sind die so sehr mit ihm zufrieden, dass die ihn ein halbes Jahr länger als Azubi haben möchten um Geld zu sparen.
Da ist wohl eher das Gegenteil der Fall.
da müsste man jetzt die exakte Klausel lesen können um dazu eine genaue Aussage treffen zu können. Theoretisch allerdings wäre es möglich das da Optionen gegeben sind auf deren Grundlage man die Verkürzung verweigern könnte
Kommt drauf an.
Vileicht sind seine Noten schlechter geworden oder die praktischeErfahrungen reichen noch nicht aus.
Je nach dem was er für eine Ausbildung macht.
Er darf es machen wenn er meint das er es nicht durch die Prüfung schaft
... oder sie sind - im Umkehrschluss - extrem unzufrieden mit ihm, so dass er eben noch nachlernen muss. 😉 Das könnte man mit dem Ausbilder besprechen!