Kann der Arbeitgeber bei Kündigung Geld zurückverlangen?
Hi,
ich habe eine neue Arbeitsstelle gefunden, und will meine alte kündigen. Ich bin da auf die fixe Idee gekommen, dass der Arbeitgeber vielleicht derart beleidigt ist, dass er den bisher gezahlten Lohn zurückfordern konnte - obwohl im Vertrag nur etwas von einer Kündigungsfrist von einem Monat steht. Mache ich mir da zu viele Sorgen? Bei der alten Stelle bin ich immer noch in der Probezeit und es handelt sich um den Lohn von drei Monaten.
6 Antworten
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist eher nicht einen Monat, schau nochmal genau hin.
Natürlich müssen deine erbrachten Leistungen auch bezahlt werden. Oftmals müssen Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld zurück gezahlt werden, wenn man früh im neuen Jahr aufhört. Hast du aber wahrscheinlich gar nicht bekommen.
Nein, Weihnachtsgeld oder so etwas habe ich gar nicht bekommen...
kommt drauf an ob er deine zeit gekauft hat oder du etwas für ihn herstellen solltest
Nein. Nur wenn die Zahlungen nichts rechtmäßig sind. Z.b. Wenn du zum 28.02. Kündigst und dein Arbeitgeber trotzdem den Lohn für März überweist.
Dann bist du verpflichtet das zurückzugeben.
Weil du ja im März nicht mehr gearbeitet hast.
Wenn Du für den bezahlten Lohn gearbeitet hast, kann er ihn nicht zurück verlangen. Hast Du in der Probezeit einen Monat Kündigungsfrist, oder nach der Probezeit????
Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis kann in den ersten 24 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses, vorbehaltlich der Probezeitregelung, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende durch schriftliche Kündigung beendet werden.
Für deine Leistungen wird er aufbringen müssen sonnst hat er die Ak und wko am hals