Jobcenter U25 Miete?
Guten Tag,
ich bin 18 Jahre alt, und aus meinem Elternhaus von München, in meine eigene Wohnung in Stuttgart gezogen da dort meine Ausbildung beginnen wird. Jedoch kann ich mich noch nicht richtig alleine über Wasser halten, und wollte deshalb zum Jobcenter. Dort sagte mir die nette Dame, dass ich hier falsch sei ich müsse zu einer gesonderten Stelle für unter 25 jährige. Jetzt habe ich gelesen, dass das Jobcenter U25 nicht die Miete zahlen wird.
Aktuell ist die Miete August sowie September offen, wenn ich nächste Woche den Antrag stelle (falls das Jobcenter U25 Miete zahlt) dauert das doch bis alles genehmigt wird und co. Jedoch wird mein bei 3 offenen Mietbeiträgen gekündigt.....
Fragen:
Zahlt das Jobcenter U25 die Miete? Wie sieht das mit der dauer sowie offenen Beiträgen aus?
11 Antworten
Beim Lesen Deiner Frage beschleicht mich irgendwie grad das ungute Gefühl, dass Du jetzt eine sehr ungemütliche Erfahrung in Deinem jungen Leben machen wirst :-/
Leider verbreitet sich die Sichtweise unter jungen Menschen immer mehr, dass man nur Anträge stellen muss und schon bekommt man Geld und lebt glücklich und zufrieden weiter.............!?
Kümmere Dich bitte umgehend um die Zahlung der Miete! Notfalls pumpe Deinen Vater an. In einer anderen Frage hast Du ja geschrieben, dass er nicht wenig verdient! Als Obdachloser würdest Du ganz sicher auch Deinen Ausbildungsplatz verlieren - und was dann?
Um überhaupt etwas zu weiteren Ansprüchen Deinerseits, an irgend wen zu klären, wäre es wichtig zu erfahren, wie hoch Deine Ausbildungsvergütung ist. Ferner würde Dir in der gesamten Ausbildungszeit noch Kindergeld zustehen. Unendlich hoch sind diese Beträge und Deine maximalen Ansprüche aber auch nicht!
Generell haben Azubis und Studenten, einen maximal Anspruch von derzeit 735 Euro und in diesem Betrag ist das KG und ein evtl. Unterhaltsanspruch an die Eltern, bzw. auch zum größten Teil die Ausbildungsvergütung enthalten!
Das KG wurde doch sicher von Deinen Eltern weiter beantragt, oder? Der Betrag wäre an Dich weiter zu leiten, wenn nicht mindestens eine Unterhaltsleistung in gleicher Höhe an Dich erfolgt.
Vielleicht wäre auch ein Besuch Deinerseits beim Jugendamt hilfreich für Dich. Du scheinst ja wirklich von Tuten und Blasen keine Ahnung zu haben und solltest Dich schnellstens um sachliche und fachliche Unterstützung bemühen, statt einfach keine Miete zu zahlen und auf ein Wunder durch irgendwelche Ämter zu hoffen!
Merke Dir für die Zukunft, dass solch wichtige Dinge "VORHER" geklärt werden müssen! Du bist jetzt volljährig und für Dich allein verantwortlich - also auch für Deine Schulden die Du machst! Mit evtl. Konsequenzen musst Du dann auch ganz alleine weiter leben..............
Alles Gute wünsche ich Dir
da dort meine Ausbildung beginnen wird.
Ist der Satz hier so zu verstehen, dass Deine Ausbildung noch gar nicht begonnen hat?
Wenn ja, dann hast Du noch ein viel größeres Problem, weil erst dann irgendwas gezahlt werden würde, wenn Du tatsächlich in der Ausbildung bist!
Such Dir in diesem Fall schnellstens einen Aushilfsjob!!!
Du musst sofort bab beantragen!
Wie viel verdienst du denn, dass du nicht mal die Miete zahlen kannst? das weiß man doch alles vorher, wie viel man bekommt und wie viel Miete man zahlen muss.
du musst auf alle Fälle um einen Vorschuss bitten, ein bab antrag dauert meist 1-3 Monate und du bekommst auch nur ab Antragstellung was, für August kriegst du also nichts, da musst du sehen, wie du die offene Miete begleichst.
Sag dort, wenn du jetzt keinen Zuschuss für die Miete bekommst bist du obdachlos und deinen Job los, das reicht meist, dass die mal in die Pötte kommen oder dir wenigstens einen Vorschuss geben.
Bürgen deine Eltern für die Wohnung? Dann müssen sie die Miete zahlen.
Als Auszubildender kannst Du folgendes beantragen:
Berufsausbildungsbeihilfe (ob Du berechtigt bist, kannst Du Dir hier selbst ausrechnen lassen: http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/ )
Wohngeld beim Sozialamt Deiner Stadt (kannst Du Dir hier ausrechnen: http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html )
Erst wenn Du für beides nicht in Frage kommen würdest (was unwahrscheinlich ist), wäre das Jobcenter in der Leistungspflicht. Die eigene Wohnung ist U25 nur dann gerechtfertigt, wenn der Fahrweg zur Arbeit von Deinen Eltern aus länger als 2 Stunden pro Richtung dauern würde.
Ich will ja kein Moralapostel sein, aber man fragt sich schon, warum Du eine Wohnung mietest, obwohl Dir vorher klar war, wieviel Du verdienst und es nicht kostendeckend ist. Jetzt rennt Dir die Zeit davon und Du solltest sofort zur Arbeitsagentur um den Antrag auf BAB zu stellen.
Pass auf den da gibt es eine mengen fallen !
2 Mache dem Amt klar das zuständig ist das du wegen deiner Ausbildung umgezogen bist.!
3 Du darfst nur eine wohnungslos bis 45-50@2meter haben und die darf auch nur nach den regel einer Sozialwohnung kosten!Also das was die Bedingungen für eine Sozialwohnung mit wbs sind!
Die gesonderte stelle die die meint ist wohl das Jugendamt!Wen das wegen der Ausbildung ist muss sogar das Jobcenter die miete teilweise übernehmen aber sobald du Geld von der Ausbildung bekommst Kants du nur noch aufstocken!Dein kinderrgeld kannst du auch selber kassieren und vielleicht auch ein Bafög bekommen?Auch steht dir unter halt von deinen Eltern zu!
Wohngeld ist zb nur 30-50€! aber da kommt es auch auf das Einkommen deiner Eltern an!
Eigentlich müssen Deine Eltern noch für Dich zahlen bis zum Ende der Erstausbildung.
Wohnung und ALG II werden U25 nur gezahlt, wenn Du z. B. zu Hause rausgeflogen bist.
Hattest Du eine Umzugsgenehmigung?
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/25-jahre-hartz-iv-zustimmung-umzug/
Trotzdem muss ein U25 eine Genehmigung einholen.
Mein Kind muste der Arbeit wegen 85 Km weit umziehen. Da es U 25 war, musste es im hiesigen JC die Genehmigung einholen.
Trotzdem muss ein U25 eine Genehmigung einholen.
Das trifft nur dann zu, wenn die Eltern auch von Sozialleistungen leben! Ist das nicht der Fall, muss sich auch kein Mensch irgendeine Genehmigung beim Jobcenter holen!
Das simmt schon.
Weiter unten in einem Kommentar schreibt er/sie allerdings, dass die Eltern nicht leistungsfähig sind. Den Grund schreibt er/sie jedoch nicht.
Also sind sie entweder selbst im Bezug oder er/sie ist recht blauäugig an die Sache rangegangen.
Nicht "leistungsfähig" zu sein, bedeutet aber noch lange nicht, dass auch die Eltern von Sozialleistungen leben! Der Selbstbehalt für jedes Elternteil, beträgt gegenüber einem volljährigen Kind, immerhin 1.300 Euro. Erst darüber hinaus spricht man, im "normalen" Unterhaltsrecht, von "leistungsfähig" zu sein!
Ich hatte die weiteren Fragen des FS bereits gelesen und demnach war nur der Vater bisher unterhaltspflichtig.....
oder er/sie ist recht blauäugig an die Sache rangegangen.
Leider ist genau DAS meine Befürchtung und nun kommt das böse Erwachen!
Lies auch meinen Kommentar unter meiner eigenen Antwort. Sollte er mit der Ausbildung noch nicht mal begonnen haben, so hat er jetzt ein echtes Problem! Mir ist dafür allerdings kein Amt bekannt, welches er jetzt aufsuchen könnte...........außer "ganz kleine Brötchen" bei den Eltern zu backen.......
Wenn er in Stuttgart arbeitet, sind das 233 km von seinem Heimatrot München. das reicht als Genehmigung.