Kann das Arbeitslosengeld gestrichen werden?

5 Antworten

Es steht Dir als Hartz IV-Empfänger nicht zu, frei zu entscheiden. Du mußt die Auflagen erfüllen, wenn Du nicht sanktioniert werden willst.



Haircare94 
Beitragsersteller
 17.06.2017, 08:19

Arbeitslosengeld 1

tachyonbaby  17.06.2017, 18:49
@Haircare94

Sorry. Bei der Aussage "Arbeitslosengeld" habe ich automatisch Hartz IV angenommen.

Kurz und knapp : JA es kann dir gestrichen werden

- wenn du vermittlungsvorschläge erhälst und dich nicht bewirbst

- wenn du mehr als 3 vermittlungsvorschläge ablehnst

- wenn du die termine nicht einhälst (egal ob bei amt oder vorstellungsgespräch)

das arbeitsleben ist kein zuckerschlecken geschweigedenn ein wunschkonzert.. das amt intressiert das leider oft herzlichst wenig ob man will oder nicht oder was man will da hat man zutun was einem vorgeschrieben wird und genau das würde ich dir auch raten sonst könnte es böse werden ;)


Wenn du dich darauf nicht bewirbst, dann kannst du sanktioniert werden. Du kürzen dann dein Arbeitslosengeld um +/- 30%...

die Rechtsquelle für Deine Frage ist §159 SGB 3

https://dejure.org/gesetze/SGB_III/159.html

Absatz 4: bei Arbeitsablehnung (dazu zählt auch das Nichtbewerben auf einen zumutbaren Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung) kann es schon beim 1.Vergehen eine Sperrzeit von 3 Wochen geben

Absatz 5: bei unzureichend Eigenbemühungen (also 5 statt 10 Bewerbungen) kann es auch eine Sperrzeit von 2 Wochen geben.

Hinzu kommt: Sperrzeit bedeutet beim Alg1 tatsächlich, dass es für diese Zeit kein Geld gibt. Nicht wie beim Alg2 eine prozentuale Sanktion.

Für Stellenangebote vom Amt, die wirklich nicht in meinem Interesse liegen, habe ich eine Standardbewerbung vorrätig, an der ich nur ein paar Veränderungen vornehmen muss. Nach 10 Minuten spätestens ist die E-Mail beim AG.

Mache noch ein paar Schreibfehler dazu, dann bekommst du deine Absage

Das ist einfacher, als eine Diskussion, ob der Vorschlag zu dir passt oder nicht.

 

SimonG30  17.06.2017, 09:39

und wenn der Arbeitgeber diese unzureichende Bewerbung an die Arbeitsagentur zurück meldet, heisst es:

"Willkommen in der nächsten Bewerbungsmaßnahme"...