arbeitslosengeld nach 11 monaten
hallo ihr alle bin echt am verzweiffeln.. ich habe 11 monate nach meine ausbildung gearbeitet.. jetzt ist mein vertrag ausgelauffen vor 3 wochen in denn 3 wochen habe ich nix gefunden und mein erspartes geht dem ende zu.. habe ich die möglich arbeitslosengeld zu bekommen.. und weiter hin mir ein neuen job suche.. normal meldet man sich ya 3 wochen vorher arbeitslos aber mein chef hat nicht denn einschein gemacht das er mein vertrag nicht verlängert.. brauche echt euren rat...
7 Antworten
War deine Ausbildung versicherungspflichtig? Wenn ja, hast du einen Anspruch auf Alg I, da auch die Ausbildung zur Anwartschaftzeit hinzugezogen wird. Du musst allerdings mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen, da du dich nicht rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet hast. Gehe am Besten gleich morgen früh zum Arbeitsamt und melde dich arbeitslos!
Wenn du dich jetzt erst arbeitslos meldest, ist das deine eigene Schuld. Du bist verpflichtet, dich zu melden, sobald, du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst. Da wirst du erst mal 2 Wochen Sperre bekommen.
richtig, aber § 144 (6): Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.
Vor ein paar Tagen warst Du in einem Seminar wegen Deiner Ausbildung und jetzt aufeinmal hast Du noch 11 Monate gearbeitet? Du bist aber fix!
Warum hast Du Dich nicht vor 3 Wochen gemeldet? Das wäre Dein spätester Termin gewesen. Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, dann musst Du Dich immer vor Ablauf beim Amt melden, auch wenn er dann verlängert werden sollte.
Geh nachher sofort hin und melde Dich.
So etwas solltest Du nie annehmen. Nur das, was Du schriftlich hast, zählt. Vor allem hättest Du Dich spätestens dann am 1. Tag melden müssen.
Du bist dann doch auch nicht krankenversichert, das solltest Du auch bedenken.
jetzt ist mein vertrag ausgelauffen vor 3 woche
Tja...man ist zur unverzüglichen Arbeitslosmeldung verpflichtet, SPÄTESTENS am ersten tag der Arbeitslosigkeit! Dann mal ganz fix zum Amt, denn allein die Antragsbearbeitung dauert 4-6 Wochen, wenn man Pech hat!
11 monate nach meine ausbildung gearbeitet
Wenn die Ausbildung sozialversicherungspflichtig war (und nicht schulisch), dann hast du Anspruch auf ALG1. Wenn nicht, dann eben auf ALG2.
Genaueres kann dir nur das Amt sagen. HEUTE noch hin, die machen um 8.00 Uhr auf!
Dann solltest du wohl schnellstens zum Arbeitsamt finden, meinst du nicht?
dachte das er verlängert wird laut chef..