Arbeitslosengeld mach Ausbildungsabbruch?
Hallo ich möchte meine Ausbildung nach einem Jahr abbrechen da sie mir keinen Spaß macht und ich in dem Betrieb nicht viel lerne. Kann ich dann Arbeitslosengeld beziehen? Habe gelesen das man da vielleicht auch eine Sperre bekommen kann.
Danke im Voraus
8 Antworten
Wenn es nur keinen Spass macht, gibt es eine Sperre.
Es muss dem Arbeitnehmer schon nicht mehr zumutbar sein, dort zu arbeiten oder widrige Umstände vorliegen, um die Sperre bei Eigenkündigung zu umgehen. Da sollte man aber schon vor der Kündigung zum Arbeitsamt gehen und das klären.
Allerdings ist fraglich, ob Du überhaupt einen Anspruch hast.
Liegt es denn tatsächlich am Betrieb oder an dem Beruf selbst? Oder ist es nur die Umstellung von Schule zu Arbeitsleben? Nach einem Jahr ist es vollkommen normal, dass Auszubildende Unzufrieden sind, weil sie in diesem ersten Jahr kapieren, was "Arbeitsleben" ist.
Wenn du deine Beschäftigung ohne wichtigen nachweisbarem Grund kündigst, oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, dann gibt es in der Regel erst einmal eine Sperre über 12 Wochen, also die ersten 12 Wochen kein Geld und diese 12 Wochen würden dir von deinem Gesamtanspruch abgezogen !
Am Ende blieben dann von angenommen 6 Monaten ( 180 Tagen ) nur noch etwas über 90 Tage übrig.
du wirst erstmal 3 monate garnichts bekommen, da du deine bedürftigkeit grundlos selbst verursacht hast. wenn du nichts lernst, dann wende dich an die ihk oder handwerkskammer und deinen lehrer der berufsschule. spaß? du sollst arbeiten, spaß haben dabei die wenigsten.
frage weiter ist, wo du dann arbeitest, wenn du deine ausbildung abbrichst? schon einen job in aussicht?
Sperre ist angesagt, wenn du dich absichtlich in die Arbeitslosigkeit bringst.
Habe gelesen das man da vielleicht auch eine Sperre bekommen kann.
Da hast du richtig gelesen. Wenn man die eigene Arbeitslosigkeit selbst verschuldet (also durch eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder indem du eine Kündigung des AG provozierst), ohne einen wichtigen Grund zu haben, ist eine Sperre von 12 Wochen kaum zu vermeiden. "Es macht keinen Spaß" ist definitiv kein wichtiger Grund.