Schule abgebrochen...Muss ich mich arbeitslos melden?
Hallo. Es geht um folgendes... Zur Zeit besuche ich noch die 12 Klasse eines Fachgymnasiums. Dieses tue ich zum zweiten mal. Da ich jetzt schon merke das es wieder nicht klappen wird, denke ich darüber nach die Schule vorzeitig abzubrechen. Einen sehr guten erweiterten Realschulabschluss habe ich! Nun ist meine Frage ob ich mich arbeitslos melden muss. Halt auch damit es später keine Probleme mit der Rentenversicherung gibt. Ich will aber kein Geld von Amt beziehen! Ich habe einen Aushilfsjob und wohne bei meinen Eltern die gut verdienen. Und im Sommer 2012 WILL ich eine Ausbildung beginnen. Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke
5 Antworten
-12. Klasse Gym.... du bist also schon volljährig!
An deiner Stelle würde ich mich erst mal feste reinknien in die Schule und nicht aufgeben. DAS macht sich dann nämlich besch... im Lebenslauf...erst Ehrenrunde und dann Abbrecher.
Ja, ich würde mich sofort arbeitssuchend melden, schon wegen dem Rentenkonto! Und ja, dir steht der gekürzte ALG2-Satz zu, wenn du als über 19-Jährige/r noch im elterlichen hause wohnst. Denn dann besteht rechtlich kein Unterhaltsanspruch mehr, wenn du arbeitslos bist. was du NICHT bekommst, sind Kosten der Unterkunft, sehr wohl aber den gekürzten Regelsatz von 291,00 €.
Übrigens...krankenversichert bist du auch nur als Schüler (bei de Eltern mitversichert) oder als Leistungsbezieher über die ARGE. SONST musst du dich selber versichern, das kostet mal eben um die 140€ im Monat. Denn....wir haben Pflichtversicherung für alle in D!
Du sagst, du WILLST im Sommer 2012 eine Ausbildung beginnen....nun, wenn du die Schule wirklich abbrichst, solltest du die zeit bis dahin mit Arbeit brücken....Zeitarbeit zB. Die suchen IMMER Helfer und das Jobcenter wird dich eh dahin verweisen!
Macht sich auch besser im Lebenslauf.... hast dann zwar das abgebrochene Gym drin, aber direkt im Anschluß eine Arbeit, aus der heraus du dich um eine Ausbildungsstelle bewirbst.
Melde dich bei den zeitarbeitsfirmen, wenn du angerufen wirst, dass du dannunddann anfangen sollst daundda, dann geh ins Schulsekretariat udn melde dich ab. Wobei ICH den Abbruch für falsch halte....
Bezüglich Familienversicherung: Die geht bei Erwerbslosigkeit nur bis 23! Bis dahin MUSST du dir was suchen, damit du selber krankenversichert bist
Also du mußt dich arbeitslos und als arbeitssuchend (Ausbildung) melden. Dann bekommen deine Eltern weiter das Kindergeld. Einen Aushilfsjob (bis 400€) kannst du bis zum Ausbildungsbeginn nachgehen.
Wenn man schon hier einen Widerspruch bringt, sollte man sich vorher auch informieren.
Kinder, die arbeitslos sind Für arbeitslose Kinder, die der deutschen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, wird ebenfalls Kindergeld bezahlt, allerdings maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie 21 Jahre alt geworden sind.
Und das Ganze ist hier: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm
Stümmt, man sollte weiterlesen bevor man antwortet. 21 ist richtig ...
Arbeitslosengeld wirst du auch nicht bekommen, da du noch nicht in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hast. Dein Aushilfsjob ist ja wohl auf geringfügigenbasis ? Für deinen Unterhalt sind deine Eltern zuständig. Du bist doch bei ihnen krankenversichert ?
ja der aushilfsjob ist auf 400€ basis und ich bin zur zeit über meine eltern mitversichert
Hallo, es wird Dir keiner etwas umsonst geben. Auch gerade was Rente angeht sind Nachweise sehr wichtig. Du solltest Dich ausbildungssuchend melden, dann bist Du meines Wissens weiterhin bei Deinen Eltern mit krankenversichert, KG bekommst Du dann auch. Lückenloser Nachweis bezüglich Rentenversicherung kann sehr wohl eine Rolle spielen. Also immer dran bleiben! Wenn Du bereits einen Ausbildungsplatz in der Tasche hast, kann das wieder anders aussehen. Da gibt es ggf. Übergangsregelungen. Nimm Du oder auch die Eltern Kontakt mit der eurer Krankenkasse auf. Schöne Grüße und viel Glück!
Wenn du jetzt kein Geld von der ARGE haben willst - brauchst du dich da auch nicht anzumelden. Die Rentenversicherung ist da nicht das Thema. Soviel Punkte würde dir das nicht bringen. Wichtiger ist jetzt doch die Krankenversicherung.
Das Kindergeld wird nicht weiter gezahlt. Kindergeld wird nur bei Ausbildung, Schule oder Studium gezahlt, nicht bei Arbeitslosigkeit, vorausgesetzt derjenige ist über 18! Unter 18 wird immer Kindergeld gezahlt.