Kann ALG 2 gestrichen werden wenn ich die Anlage UH 2 nicht ausfülle?
Wenn man alleinerziehend ist bereits den bescheid erhalten hat dass man alg 2 bekommt uns später erst eine Anlage uh2 wegen dem KindsVater ausfüllen muss aber dies nicht macht, aus welchem Grund auch immer, kriegt man dann kein ALG 2 mehr?
5 Antworten
Du bist verpflichtet, alle anderen Einkommensquellen vorrangig zu nutzen. Und dazu gehören auch Unterhaltsansprüche. Wenn DU also ALG II haben willst, mußt Du auch darlegen, daß Du keinen Unterhalt geltend machen kannst. Hinzu kommt noch, daß das Jobcenter sogar die Unterhaltsansprüche auf sich überleiten und selbst geltend machen kann.
Die Unterhaltspflichten interessieren die aber erst mit der Geburt des Kindes. DIR gegenüber ist der Kindesvater dann übrigens auch unterhaltspflichtig - sofern er zahlungsfähig ist.
aber die wollen ja schon jetzt wissen wer der Vater ist und das Kind ist auch noch nnicht da heisst es die bearbeiten das erst alles mit der Anlage wenn das baby da ist?
Auf die Anlage UH(2) wird im ALG2-Erstantragsformular hingewiesen. - Das Kind hat gegenüber dem Vater einen gesetzlichen Anspruch auf Kindesunterhalt - und du hast ihm gegenüber grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor SGB II-Leistungen und sind geltend zu machen. Tust du es nicht selbst, kann das Jobcenter von sich aus aktiv werden. http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
Ihr seid wohl mehrere Personen, mindestens Mutter und Kind. Und für das Kind wird auch vom Amt Unterhalt bewilligt.
Dein Hartz IV ist davon unberührt, was den Kindesunterhalt anbelangt, mußt du grundsätzlich Angaben machen. Ich weiß es nicht genau, aber vielleicht gibt es Gründe, dass du nicht alles angeben mußt. Aber das wäre sehr speziell und da solltest du dann mal eine Beratungsstelle aufsuchen.
Also hat es nichts mit dem Hartz 4 zu tun wenn ich das nicht ausfülle?
Woher bekommst du denn den Unterhalt für das Kind?
Das ist ein Teil von Hartz IV. Dieser Teil steht dann erst mal in Frage.
wenn du die Leistung vom Amt willst mußt du alles ausfüllen und ja das wäre ein Grund dir das geld zu verweigern
also kann es trotz des bescheids dennoch verweigert werden?
Selbstverständlich.
Den Leuten wird ja auch das Geld gestrichen, wenn sie nicht brav sind, obwohl sie einen Bescheid hatten.
ach so okay danke
Je nachdem wie das Verhältnis zum Vater ist kannst du auch angeben, dass du keine Ahnung hast, wo der ist. Allerdigns solltest du das dann auch tatsächlich nicht so richtig wissen. Wenn er seit Jahren in an der selbsten Stelle wohnt wäre das blöd.
Die Sache ist ja dass klar war für die dass ich schwanger bin es wurde nichtsdergleichen gefordert hab dann auch den bescheid erhalten und erst später kam dann der Zettel wegen des unterhalts