Nebenkostenabrechnung erstellen 1 Zähler und 2 Parteien?
Hallo zusammen,
zunächst einmal möchte ich anmerken, dass wir auf dem Gebiet komplette Neulinge sind.
Also Situation ist wie folgt, wir wohnen auf dem Hof in einem Einfamilienhaus vorne, im hinteren Haus (ebenfalls unser Eigentum), wohnt eine Mietpartei oben bisher alleine in dem Haus, diese hat deswegen bisher auch den Gaszähler (Heizung und Warmwasser) auf sich angemeldet. Jetzt zieht unten in dem Haus noch eine Mietpartei ein. Den Gaszähler wollen wir jetzt auf uns anmelden und eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Der Gasverbrauch für die Heizung lässt sich ja gut aufgrund der Größe der Wohnung aufteilen. Wie können wir jedoch die Kosten für den Warmwasserverbrauch aufteilen, es gibt bei der neuen Heizung nur einen Gaszähler für beide Wohnungen(keine Zwischenzähler etc.). Oben wohnt eine Person und unten ziehen 5 ein.
Vielleicht kann uns hier ein erfahrener Ersteller :o) weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Lieben Gruß
6 Antworten
Das ist leider nicht mehr erlaubt den Gasverbrauch für die Heizung über die Größe der Wohnung aufzuteilen. Da muss an jeden Heizkörper ein Verbrauchserfassungsgerät angebracht werden damit korrekt abgerechnet werden kann. Die kann man mieten bei einer Firma die Nebenkostenabrechnungen erstellt und diese Verbrauchserfassungsgeräte montiert. Diese Kosten können auf die Mieter umgelegt werden. Beim Wasser wird es komplizierter, denn da wird es wohl keine andere Wahl geben als Wasserzähler für die Wohnungen einzubauen wenn möglich in der Steigleitung dann ist das nur ein Warm- und Kaltwasserzähler pro Wohnung. Das geht aber wirklich nur im Idealfall, meistens sind die Leitungen in alten Häusern so chaotisch verlegt dass dies nicht möglich ist. Somit müssten an jeder Verbrauchsstelle separate Wasseruhren angebracht werden die auch gemietet werden können und die Kosten sind ebenfalls auf die Mieter umzulegen. Eventuell ist es im Altbau wegen Bestandsschutz möglich nur eine Wohnung mit Zähler auszustatten und die Zuleitung zum Warmwasserbereiter muss dann auch erfasst werden. Somit kann dann über eine Differenzmessung die andere Wohnung mit erfasst werden.
Vielen Dank
Ein paar gute Antworten hast Du schon bekommen, aber ich will versuchen, das noch ein wenig präziser darzustellen.
- Der Gasverbrauch für die Heizung lässt sich ja gut aufgrund der Größe der Wohnung aufteilen.
Genau das ist bei einem Mietobjekt dieser Art nicht möglich. Aufgrund der Heizkostenverordnung ist eine Messung der Verbräuche und entsprechende Aufteilung zwingend vorgeschrieben. Ich nehme an, dass es in den Wohnungen Hiezkörper gibt, an die man die Messgeräte anbringen kann.
Entsprechend Aufrüsten darf aber nicht bedeuten, dass Sie nun selbst Geräte kaufen. Nehmen Sie dafür einen Dienstleister in Anspruch, der die Geräte vermietet und die Aufteilung errechnet. Die Kosten der Gerätemiete und die Verbrauchserfassung können Sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen.
2.Wasserverbrauch:
Kaltwasser und Warmwasser: Falls es möglich ist, also die Leitungen entsprechend verlegt sind, dass es zu jeder Wohnung getrennte Leitungen gibt und nicht etwa an mehreren Stellen die Leitungen praktisch gemeinsam genutzt werden, könnte die gleiche Firma, die die Heizkostenverteiler anbringt, auch Wasseruhren für den Verbrauch von Kalt- und Warmwasser installieren. Wenn die Leitungen jedoch nich so klar je Wohnung voneinander getrennt sind, wäre der Aufwand für die Messung des Wasserverbrauchs zu groß.
Den Wasserverbrauch darf man auch nach Wohnfläche oder, wie in Ihrem Fall wohl sinnvoll, nach Personenzahl umlegen.
3.Warmwasserbereitung:
Der Energieverbrauch für das Erwärmen des Wassers muss seit einiger Zeit getrennt erfasst werden. Achtung: Sofern das ohne unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Sollte die Heizungsanlage so installiert sein, dass es praktisch nicht möglich ist, einen solchen Wärmemengenzähler zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher zu montieren, kann man darauf verzichten. Vielleicht geht das bei Euch tatsächlich nicht ...
In dem Fall würde wiederum die Abrechnungsfirma den Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung pauschal ermitteln. Das ist dann erlaubt.
4.Abrechnungsfirmen: Die bekanntesten sind Techem, Brunata, ISTA. Es gibt noch eine Reihe anderer Firmen, die relativ bekannt sind, aber es gibt auch kleinere regionale Anbieter, die oft sehr viel günstiger anbieten, als die genannten großen.
Habe gerade nochmal mit meinem Mann gesprochen, es ist wohl so, dass die Warmwasserversorgung gar nicht über die Heizung läuft, sondern über Durchlauferhitzer sprich Strom. Da jeder seinen eigenen Zähler hat, fällt das Problem schon mal weg.
Und für die Heizung lassen wir uns beraten von einer Abrechnungsfirma zwecks Miete von Messinstallationen.
Vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort..
Vielen lieben Dank
Ergänzend zur richtigen und umfassenden Antwort von bmke2012.
Ihr müsst auch den Energieverbrauch für die Bereitstellung des Warmwassers erfassen und entsprechend auf den Verbrauch Warmwasser verteilen/umlegen. Früher konnte man dies mit ca. 18% des Gesamtgasverbrauches pauschalisieren; ob dies noch gilt entzieht aber leider meiner Kenntnis. Preiswerte Auskunft könnte euch hier wohl ein örtlicher Schornsteinfeger geben.
o.k., Vielen Dank, dann machen wir das mal
... aber die Warmwasserversorgerung benötigt doch seit Jahren schon ein eigenes Erfassungsgerät. Was läuft denn da unrund?
Ihr müsst für die Heizungen Zähler einbauen lassen. Das können für jede Wohnung Wärmemengenzähler sein, oder aber an jedem Heizkörper einen Heizkostenverteiler.
Für das Warmwasser gäbe es Formeln, um den Anteil nach der Wohnfläche zu rechnen. Aber das wird sehr ungenau. Wenn eh Zähler eingebaut werden, dann kann man auch einen Warmwasserzähler in jede Wohnung einbauen lassen.
DANKESCHÖN