Kaltmiete nicht vereinbart, aber im Vertrag erwähnt. Was zahlen?
Hallo, ich hatte mein Pferd in einem Pensionsstall eingestellt. Da dieser für mein Pferd absolut nicht zuträglich war, bin ich relativ schnell wieder ausgezogen. Um genau zu sein ist mein Pferd am 12.1. ausgezogen. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, dies wäre bei mir der Januar und der Februar. Heute kam die Rechnung der Stallbesitzerin die den vollen Pensionspreis von mir verlangt. Im Vertrag wurde KEINE Kaltmiete vereinbart. Jedoch steht folgender Absatz drin: " Vorübergehende Abwesenheit des eingestellten Pferdes bis zu 2 Wochen, befreit den Einsteller nicht von der Verpfichtung zur Zahlung des vollständigen Pensionspreises." Im Umkehrschluss würde das doch aber heißen, dass mich das bei mehr als 2 Wochen Abwesenheit schon davon befreit den vollen Preis zu bezahlen, oder sehe ich das falsch? Wie soll ich nun am besten reagieren? Das Verhältnis zur Stallbesitzerin ist sehr angespannt. Würde mich über Hilfe freuen.
7 Antworten
Verträge sind dafür da sich zu vertragen. Nur Pferdebesitzer lesen grundsätzlich nie was sie unterschreiben.
Du hast Deine Kündigungsfrist nicht eingehalten. Die Abwesenheit kann höchstens dazu führen, dass die Futterkosten abgezogen werden. Da Du aber fluchtartig den Stall verlassen hast, fehlt nun mehr die Basis für ein solides Gespräch.
Zahlen musst Du leider.
Grundsätzlich besser, man versteht den Vertrag bevor man ihn unterschreibt... Wäre gut zu wissen, was alles den Pensionspreis ausmacht (Futter, Einstreu u.s.w?) Aber ich würde auch diesen Passus so verstehen, dass bei einer Abwesenheit von mehr als 2 Wochen der Preis nur anteilig, vielleicht ohne die Kosten für Verbrauchsmaterial und Futter zu zahlen wäre. Je nach dem um welche strittige Summe es sich handelt, solltest du den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen und auch die Kommunikation mit der Stallbesitzerin über ihn führen, wenn das Verhältnis schon angespannt ist.
Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, dies wäre bei mir der Januar und der Februar. Heute kam die Rechnung der Stallbesitzerin die den vollen Pensionspreis von mir verlangt.
Zurecht: Selbstverständlich schuldest du auch während der Kündigungsfrist die volle Mietzahlung, ob du dein Pferd dort unterstellst oder nicht - was denn sonst?
Deine Mietwohnung musst du ja auch bezahlen, wenn du im Krankaus oder Urlaub bist :-)
Im Umkehrschluss würde das doch aber heißen, dass mich das bei mehr als 2 Wochen Abwesenheit schon davon befreit den vollen Preis zu bezahlen, oder sehe ich das falsch?
Ja, siehst du: Euer Vertragsverhältnis wird nicht durch tatsächliche Nutzung, sondern Gebrauchsüberlassung bestimmt. Solange die gewährt und nicht duch einvernehmliche Aufhebung oder einseitige Kündigung beendet ist, schuldest du auch vereinbarte Miete bzw. Pacht :-O
G imager761
Hey! Nein, das siehst Du falsch. Du hast den Mietvertrag offensichtlich fristgerecht gekündigt und der besagt nun mal, dass die Kündigungsfrist 2 Monate beträgt. Der andere Passus bezieht sich auf einen ungekündigten Zustand und kann hier m.E. gar nicht angeführt werden. Ich denke, du solltest den Vertrag wie unterschrieben einhalten. Gruss
gut so! hätte vermutlich eh nur stress gegeben und am ende vielleicht noch unnötige weitere kosten verursacht.
Schade :D hab jetzt den vollen Betrag überwiesen. Dann ist wenigstens Ruhe im Karton.
das siehst du absolut falsch. Du denkst gerade in die falsche Richtung.
Das bedeutet: selbst wenn du dein Pferd 2 Wochen nicht dort untergebracht hast, hast du den Vollenmitpreis zu bezahlen. Wenn du auch noch die Kündigungsfrist nicht einhälst, bist du sowieso nicht von der Mietzinszahlung befreit.