Stallbesitzer will meine Pferde nicht rausrücken.

5 Antworten

Ziemlich verworren Deine Geschichte.

Ganz viele Widersprüche (z. B.: wollte die fehlenden Quittungen nachreichen) .

Wieso geht man in einen Stall, wo man schon einmal Theater wegen ausbleibender Stallmiete gehabt hat?

Wieso hat man nicht daraus gelernt und läßt sich eine Quittung geben oder überweist die Boxenmiete?

Warum sollte ein SB von seinem Pfandrecht Gebrauch machen, wenn man immer brav bezahlt hat und das auch noch mit Bankbelegen beweisen kann?

Wieso sagst Du "SB hat mir nie eine Mahnung geschrieben", wenn Du doch angeblich immer bezahlt hast?

Ganz ehrlich, mir sind da viel zu viele Widersprüche... Auch, dass ein Anwalt Dir nicht helfen kann, finde ich gelinde gesagt, sehr sehr merkwürdig.

nana2706 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 21:35

Warum ich meine Pferde wieder an diesen stall gestellt habe,weil ich von dem moment an alles mit einzahlung auf das konto des Stallbetreibers getätigt habe. Und ich die Hoffunug hatte das diesmal alles gut läuft und der Stall nur 5 min von mir entfernt ist. Genau, warum nimmt er überhaupt anspruch an einem Pfandrecht??? Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.Und wenn ich doch was offen habe meine ich damit dann müste er mich doch ersteinmal anmahnen.

FrauWinter  27.12.2012, 21:39
@nana2706

Offene Mieten müssen nicht angemahnt werden.

Plattschnacker  27.12.2012, 21:54
@FrauWinter

Ich denke, dass da mehr war... - umsonst geht ja niemand so einen Weg, das ist mit Arbeit für den SB verbunden und auch mit Kosten.

Sprecht ihr denn gar nicht miteinander? Das muss doch eigentlich ein ordentlicher Betrieb sein, wenn der sich sogar eine Sekretärin leisten kann...

Plattschnacker  27.12.2012, 21:55
@FrauWinter

Offene Mieten müssen nicht angemahnt werden.

Das weiß ich nicht, kann es mir aber nicht vorstellen - wie sonst sollte man denn feststellen, dass z. B. ein simpler Zahlendreher auf der Überweisung passiert ist?

Hallo,

ich würde mir einen anderen Anwalt suchen. Die Pferde gehören Dir. So wie Du die Möglichkeit hast, würde ich die Tiere da raus holen. Ganz ehrlich, weis der kuckkuck was er mit fünf Tieren vorhat. Vielleicht auch eine Diebstahlsanzeige machen. Der Anwalt wird Dir da weiterhelfen, wünsche Dir viel Glück, das Du Deine Tiere wieder bekommst. Gib mal Rückmeldung.

Ohne Vertrag ist ehrlich gesagt schon ein wenig naiv. Wie wollt ihr beweisen, dass kein Cent offen ist wenn ihr nicht beweisen könnt, dass die Stallmiete dem Betrag entsprach den ihr überwiesen/gegen Quittung gezahlt habt? Der Stallbesitzer kann nun behaupten, ihr hättet einfach die ganze Zeit über zuwenig gezahlt, so dass nun 2000 Euro Schulden aufgelaufen sind!

Umgekehrt ist es natürlich auch fraglich, ob der Stallbesitzer ohne einen Mietvertrag überhaupt von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch machen darf.

nana2706 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 21:26

Ich habe am 06.09.2012 von der Sekretärin des Hofbetreibers einen Auszug bekommen wo alle von mir fast alle geleisteten zahlungen zu sehen sind.Auf die Quittungen die ich habe und die nicht berücksichtigt werden habe ich die Sekretärin angesprochen und den Stallbetreiber.Die Quittungen die nicht berücksichtigt werden belaufen sich auf 2550€. Aus ihrer liste kann man ersehen das ich im Monat 1150€ für 5 Pferde zahlen muss.

FrauWinter  27.12.2012, 21:38
@nana2706

Das liest sich ja nun iwie wie ein Fehler in der Buchhaltung? War der Auszug nun im Minus oder nicht? Wenn 2550 Euro nicht berücksichtigt wurden? Und wenn ja, wieso wurde das mit den nicht berücksichtigten Quittungen nicht im September schon geregelt?

Nehmt euch doch mal die Zeit, es ist ja noch nicht so spät, und macht mal eine ganz genaue Aufstellung eurer Zahlungen. Sucht alle Quittungen zusammen, ordnet die zu den entsprechenden Monaten und schaut mal nach ob mit euren Papieren alles stimmt. Manchmal übersieht man einfach mal etwas - und bei einer Monatsmiete von 1150 Euro reicht ja schonmal ein bisschen Unaufmerksamkeit und etwas kann einem durch die Lappen gehen. Nur zur Sicherheit. Dann habt IHR erst mal die absolute Sicherheit, keinen Fehler gemacht zu haben und tatsächlich alles gezahlt zu haben. Gleichzeitig kann man das kopieren und dem Stallbesitzer vorlegen. Um ihm deutlich zu machen, dass der Fehler wohl bei ihm liegt. Für das Gericht und eine einstweilige Verfügung ist es ebenfalls hilfreich, wenn man schön übersichtlich vorlegen kann, dass man nichts schuldig ist.

Falls ihr merkt, dass der Fehler doch bei euch liegt, gleicht das Minus aus, entschuldigt euch und sucht euch einen Stall MIT Einstellervertrag....

nana2706 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 21:44
@FrauWinter

Ich gehe diese Mappe seit dem 22.12.2012 jeden Tag durch und Rechne und Rechne weil ich angst habe selber was Übersehen zu haben.Doch wenn ich alle meine Zahlungsbelege nehme und mir Ausrechne was er von mir zu bekommen hat komme ich auf ein haben von 510,99€. Und warum nicht schon alles im September??? Ich liege im Damit schon seit Monaten in den Ohren und habe im die Quittungen schon Persönlich in Kopie sowie per E-mail zu gesendet.

FrauWinter  27.12.2012, 21:50
@nana2706

Naja gut, dann hast du ja ganz gute Karten^^

Wenn du 1. beweisen kannst dass du die Zahlungen getätigt hast (kannst du ja mit der Mappe) und 2. Schriftstücke hast, aus denen die monatlich zu zahlende Stallmiete eindeutig hervor geht, lässt das nicht viel Raum für Spakulationen. Geh zum Gericht, schau vielleicht auch mal nach einem anderen Anwalt und am besten auch schonmal nach einem anderen Stall.

Plattschnacker  27.12.2012, 21:58
@FrauWinter

Umgekehrt ist es natürlich auch fraglich, ob der Stallbesitzer ohne einen Mietvertrag überhaupt von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch machen darf.

Das habe ich mich auch gefragt - bin auch der Ansicht, dass ein Pfandrecht nur dann möglich ist, wenn das vertraglich vereinbart ist.

Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Deswegen kommt hier eine Vermieterpfandrecht in Betracht.

Die Frage ist eher. ob und möglicherweise welche Zahlungsrückstände bestehen. Dazu solltest unbedingt Deine Unterlagen in ordnung bringen und auflisten, wann für das Unterstellen wievieler Pferde wieviel gezahlt wurde.

Gibt es Zeugen für die Vereinbarung der Unterstlellkosten? wenn es schon nichts Schriftliches gibt ....

nana2706 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 21:39

Meine Papiere sind alle nach datum von dem ersten Tag an geordnet,trotz allem will der Stallbetreiber meine Mappe mit den vorhandenen Quittungen nicht sehen.Das problem an dem Stall habe nicht nur ich...Er hätte dieses Jahr 16.000 Euro einnehmen müssen hat aber nur 10.000 Euro eingenommen.Auf diesem Hof verschwindet Geld und darunter leiden die leute die jeden Monat ihre Tiere bezahlen.

wenn der vermieter die quittungen nicht sehen will, umso besser. dann kann er sie dir auch nicht wegnehmen.

den richter werden die quittungen umso mehr interessieren.

und was die rückkehr in den stall nach dem ersten fehlversuch betrifft: bequemlichkeit ist ein schlechter ratgeber. viel glück.