Kaltmiete im ersten Monat?

7 Antworten

Auch wenn im Juli nicht geheizt wird, muss man die Umlage für die Heizkosten bezahlen. Der monatliche Vorschuss für die Heizkosten ist das ganze Jahr über gleich. Wäre es nicht so, müsstest Du tatsächlich im Juli nichts bezahlen, im Oktober schon, im November noch mehr und von Dezember bis ca. März sehr viel. Erst ab April würde es wieder runter gehen. Damit wären aber viele Mieter überfordert.

Man kann es auch so sagen: In den warmen Monaten bezahlt man für den Winter schon voraus. Ca. 1 Zwölftel der Jahressumme wird pro Monat fällig und einmal im Jahr wird abgelesen, bzw. dann abgerechnet und entweder muss man nachzahlen oder man bekommt was zurück.

Wasser werdet Ihr im ersten Monat auch benötigen

Bei fast allen anderen Nebenkostenarten spielt es keine Rolle, weil die praktisch pro Monat immer gleich anfallen oder ein Jahresbetrag auf alle Monate eines Jahres aufgeteilt wird.

Ab dem ersten Tag des Mietverhältnisses ist die komplette Miete zu entrichten.

Heißt Kaltmiete + vereinbarte Betriebskosten.

Ob und wie oft man die Wohnung tatsächlich nutzt ist völlig wurscht.

... und wollten den Vermieter erstmal mit dieser doofen Frage nicht belästigen

Was ihr auch tunlichst unterlassen solltet.

Die Vereinbarte Bruttomiete ist ab Mietbeginn fällig. Betriebskosten werden zu großem Teil nach Wohnfläche umgelegt und nicht (nur) nach Verbrauch.

Vereinbaren könntest du, dass du nur Betriebskosten zahlst und keine Nettomiete, wenn du quasi einen Monat später einziehst. Das muss der Vermieter natürlich auch wollen.

Jersinia  27.06.2020, 12:55

Vereinbaren könntest du, dass du nur Betriebskosten zahlst und keine Nettomiete, wenn du quasi einen Monat später einziehst.

Davon würde ich der FS dringend abraten. Macht gleich zu Beginn des Mietverhältnisses einen schlechten Eindruck.

Selbstverständlich schuldet ihr ab Mietbeginn die vereinbarte, volle Mietzahlung aus Mietzins und Betriebskosten(vorauszahlung) nebst etwaiger Kautions(rate/n) unabhängig der tatsächlichen Nutzung: Die umlagefähigen verbrauchsunabhängigen Betriebskostenarten enstehen eurem Vermieter ja trotzdem und die verbrauchsabhängigen (Heizung, Warmwasser,...) fallen euch ja nicht an.

Bei Urlaubsabwesenheit oder Krankenhausaufenthalt wäre das nicht anders.

Sie sind zur Zahlung der vereinbarten Bruttomiete verpflichtet.

Einmal jährlich wird genau abgerechnet, Sie zahlen dann nach oder erhalten je nach Verbrauch eine Erstattung.