Hallo, das geht mal an die Juristen da draussen: Wir sind beim letzten Umzug vom Vermieter bzw Verwalter betrogen worden, was den Zustand des Hauses anging. Es ist ein altes Haus, Baujahr 1956, und wir waren damals bei Besichtigung sehr skeptisch, weil das Wohnklima ist einem solchen Haus von Extremen gezeichnet ist: im winter schnell ausgekühlt, im Sommer zu heiss. Der Verwalter aber versicherte uns, dass das Haus gut isoliert sei, und dass die Heizkosten entsprechend sehr greing seien (im Schnitt 130,- für ca. 120m2 Wohnfläche und 60m2 Keller, also unter 1€/m2) Belegen tat er es mit einem Verbrauchs-Energiepass, der allerdings, wie wir inzwischen wissen, so zustande kam, dass im letzten Abrechnungsjahr man sich sehr grob "verrechnet" hatte (um ca. 2500,-). Wir wohnen hier nun schon zwei Jahre, und das Haus ist tatsächlich schlecht isoliert.
Der Verwalter hat uns allerdings erst für die letzten Monate von 2014 eine Abrechnung erstellt, und da bekamen wir 170,- wieder. Er wird uns auch in Zukunft wahrscheinlich weniger abrechnen als wir an Heizöl tatsächlich verbraucht haben - da der Zähler nicht für uns zugängig in einer Nachbarwohnung steht, müssen wir ihm da eh "vertrauen". Wir vermuten, dass man die Heizkosten dem Nachbarn aufschlägt, die mit im Haus befindliche Apotheke hat nämlich 5 mal höhere Nebenkosten bei halber Mietfläche.
Frage: Kann man den Verwalter wegen Betrug anzeigen, auch wenn er uns quasi die Hälfte der Heizkosten schenkt, damit sein Betrug nicht auffliegt? Für uns geht es bei der Frage nach der Isolation eines Hauses ja nicht nur um die Heizkosten, sondern auch um das Wohnklima, und das ist miserabel. Ein heisser Sommertag reicht aus, und man hält es im Obergeschoss nicht mehr aus vor Hitze, und im Winter schläft die ganze Familie nicht selten vor dem Kamin im Wohnzimmer, weil alle anderen Zimmer nicht wirklich warm werden... wir haben 5 Kinder im Alter von 1-11.
Der Verwalter hatte sich mit dem Mietvertrag abgesichert, in dem er die bestehenden Mängel vor uns verheimlichte, aber im Vertrag Mietkürzungen kategorisch ausschloss. Diese Klausel ist ihm gerichtlich schon um die Ohren geflogen, er meint aber, das Haus sei nun mal alt, und wir hätten diesen Zustand erwarten müssen. Wir haben aber auch Zeugen, welche dabei waren, als er uns von der angeblichen Isolierung des Dachs berichtete, zumal der nachgereichte Energieausweis sowie auch schriftlich (per email) vorgerechnete Verbrauch nicht stimmen. Die Vormieter hatten jedes Jahr hohe Nachzahlungen, bis auf 2013, wo sie 1000,- erstattet bekamen, was sie ohne großen Widerstand annahmen, logisch. Auf Basis diesen Jahres berechnete man uns die Heizkosten.
Frage 2: Die anderen Mieter im Haus zahlen horrende Heizkosten, wohnen aber auch schon wesentlich länger dort, und haben keinen Energieausweis. Können sie einen fordern? Wir erwägen eine Sammelklage...