Kakerlaken bei Einzug- Täuschung und Mietrecht?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bringst das pro cedere der Wohnungsübernahme ganzschön durch einander. Die MAKLERIN ist nicht befugt dir die Wohnung zu übergeben. Im Mietvertrag weden wohl nicht Ungeziefer und "babbiger" Fußboden aufgenommen sein. Einzug vor Schlüsselübergabe vor Fertigstellung ist ein schwere Fehler. Solange die Wohnung nicht übernommen wurde, sind Auftragserteilungen schlecht möglich. Und schon wieder kommt hier die MAKLERIN ins Spiel. Ist denn die Maklerin gleichzeitig die Hausverwalterin? ich las aus deinem Text, dass sie die Nachbarwohnung vermietet hat? Ich wittere hier eine ausgewachsenen Betrug zu deinem Schaden. Wie kann denn die MAKLERIN jemanden beauftragen das Ungeziefer zu vernichten? Die MAKLERIN will heute noch Fallen aufstellen lassen .... ich glaub es einfach nicht mehr, dass du hier tatsächlich von einer MAKLERIN sprechen solltest., weil diese MAKLERIN in Wahrheit die Hausverwalterin ist. Wenn du uns jetzt mitteilst , dass du der MAKLERIN eine hohe MAKLERPROVISION für die Vermittlung der Wohnung gezahlt hast, dann ist hier mehr Klärungsbedarf als 1 Kakerlake in der Wohnung.

notnice86 
Beitragsersteller
 31.08.2012, 10:47

Ja auf diesen Fall bin ich auch heute im Internet gestoßen und habe mich gefragt ob diese Frau überhaupt die Maklerprovision hätte nehmen dürfen oder ob sie als Verwalterin gilt. Im Mietvertrag steht schon alleine "Mietvertrag für Wohnraum zwischen Vermieter ... vertreten durch "....Vermietungs und Verwaltungs GmbH" und der Mietvertrag wurde auch von der gleichen Firma mit "i.A. ..." unterschrieben- aber nicht von der sogenannten "Maklerin". Was den Mietvertrag angeht: Das Ungeziefer konnten wir ja damals nicht in den Mietvertrag aufnehmen, da davon keine Kenntnis bestand und wir auch sonst vermutlich nicht eingezogen wären, aber wir haben Klebreste auf dem Boden bei der Schlüsselübergabe im Übergabeprotokoll vermerken lassen. Ich gehe seit heute auch schwer davon aus, dass die Maklerin wohl als Verwalterin keine Provision hätte nehmen dürfen und werde hier schon die ersten rechtlichen Schritte machen.

Gerhart  31.08.2012, 12:38
@notnice86

Es ist völlig klar und eindeutig: Eine Hausverwaltung darf vom Mietinteressenten keine Provision, Schreibgebühren, Verwaltungsgebühren und weiß der Teufel was noch für Geldforderungen neben der ersten Miete und der Kaution mit dem Vertragsbeginn einfordern. Das ist eindeutig Betrug !!! und muss dem Staatsanwalt angezeigt werden, damit diesen geldgierigen Scharlatanen das Handwerk gelegt wird.

Dennoch kann es möglich sein, dass eine Hausverwaltungsfirma gleichzeitig auch ein Immobilienmaklerunternehmen ist. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich bei Vermittlung von Vermietungsobjekten nicht gleichzeitig um Objekte der eigenen Hausverwaltung handelt. Die Hausverwaltung wird von den Eigentümern dafür bezahlt, dass sie die freien Wohnungen bewirbt und vermietet.

Dieser Fall ist auch dem kommunalen Gewerbeamt anzuzeigen. Falls die Maklerin im Besitz der Gewerbegenehmigung nach 34c ist, kann ihr diese Genehmigung aberkannt werden.

Gerhart  31.08.2012, 19:58
@Gerhart

Wenn nun geklärt worden ist, wer hier für die Hausverwaltung zuständig ist, dann soll der Hausverwaltung unter Fristsetzung die Ungezieferbekämpfung für eure Wohnung aufgetragen werden. Den Kammerjäger bezahlt zunächst die Hausverwaltung. In den Nebenkosten kann aber diese Position auch enthalten sein unter dem Begriff : Kosten der Schädlingsbekämpfung. Somit zahlt Ihr auch teilweise für diese Leistung. Sollte die HV das nicht in den Griff bekommen, dann ist die Miete zu mindern.

Hallo, du ärmste, rufe sofort beim Mieterschutz an, die helfen Dir kompetent. Wenn Du nicht Mitglied bist, musst Du es werden, aber es ist nicht teuer und in Deinem Fall lohnt es such sicher. Alles gute

notnice86 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 16:40

Die Fortsetzung wurde wohl nicht angezeigt:

Ein letzter Faktor, welchen ich angesprochen hatte, war die Tatsache, dass die Wohnung nach Bekanntheit des Problems nicht einmal grundgereinigt wurde- als wir den Kühlschrank verschoben hatten, welcher zu der Wohnung gehörte, haben wir noch Essenskrümmel von den Vormietern gefunden. Die Marklerin erwiderte, dass die Wohnung nur Besensrein abgegeben werden müsse, aber dies nicht unter den Küchenschränken gelte- jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass das der Fall ist, wenn Krümmel doch Ungeziefer anziehen und somit nicht alle Vorkehrungen zur Beseitigung getroffen wurden. Wir wollen jetzt zumindest die Küche loswerden- wir dürften sie in unseren eigenen Keller stehen und uns selbst darum sorgen (Reinigung und alles). Das kann ich einfach nicht glauben…

Nun meine Fragen: Was für Folgen können die Marklerin treffen wegen der Vortäuschung- wir haben 833 Euro Provision gezahlt… Dürfen wir bei einer Kakerlake schon Mietkürzung machen? Eigentlich ist es ein bekanntes Problem und es wurde schon gesprüht…zudem ist Sprühen gesundheitsgefährdend und wir hätten im Vorfeld darüber aufgeklärt werden müssen, oder? Durfte die erste halbe Monatsmiete im Juli unter diesen Umständen überhaupt eingezogen werden (wir hatten sie nie zurück erhalten). Dürfen wir die Vermieter zur Grundreinigung und zur Entnahme der Küche zwingen? Müssen auch andere Ritzen und dunkle Stellen verdichtet werden?

Ich freue mich auf Antworten, denn ich bin am Verzweifeln!!!

notnice86 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 16:29

Und die helfen einem auch wenn man sich erst im Nachhinein anmeldet? Weißt du das zufällig?

goffylein  30.08.2012, 19:05
@notnice86

Ja, jedenfalls war es bei meiner Freundin so.

bevor nun lange rumlamentiert wird, ob hier eine Täuschung vorliegt oder nicht – sollte ein professioneller Kammerjäger sich der Sache auf Kosten des Vermieters annehmen.

Wenn in der Nachbarwohnung seitens Mieters die Bekämpfung aufgrund Katzenhaltung nicht gewünscht wird, dann ist das zwar ihr Problem, aber als Vermieter würde ich mich da schon durchsetzen wollen.

Wenn du meinst es liegt eine Täuschung vor, spreche doch die Maklerin an ob nicht eine einvernehmliche sofortige Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist.