Kakerlaken bei Einzug- Täuschung und Mietrecht?
Wir haben zum 15.07 einen Mietvertrag für eine Marklerwohnung mit hoher Provision unterschrieben. Wir hatten die Wohnung nur einmal kurz gesehen und sofort genommen, da unsere Wohnungssuche von weit weg war und schnell gehen sollte. Es handelte sich um eine Hochhauswohnung in Köln. Am 23.07 betrat mein Mitbewohner zum ersten Mal die Wohnung um die erste Fuhre eigener Dinge abzuliefern. Die Wohnung war sicher noch nicht einzugsfertig, denn das Bad musste noch fertig gemacht werden, es war eine Arbeitsplatte mitten in der Wohnung, der PVC- Boden babbte vom abgerissenem Teppich UND totes Ungeziefer war überall in der Wohnung auf dem Boden verteilt. Mein Mitbewohner schloss seine Wertsachen in ein Zimmer und beauftragte die Hausverwaltung diese Umstände zu beseitigen. Dabei wurde nur kurz das Bad fertig gemacht und das Ungeziefer beseitigt. Vorher jedoch hatte er alles abfotografiert und die Marklerin, welche in dem Haus arbeitet, gefragt ob es sich bei dem Ungeziefer bei Kakerlaken handelte- die Marklerin bestritt dies. Er hatte seinen guten Freund als Zeugen dabei. Zum 30.08 erfolgte erst die offizielle Schlüsselübergabe, wobei die Umstände dieser Wohnung und der babbige Boden in den Mietvertrag aufgenommen wurden. An 2 Wochenenden brachten wir unsere persönlichen Sachen in die Wohnung und zogen erst am 21.08 in die Wohnung ein. In den folgenden 3 Tagen hörten wir von einigen Mietern, dass es Probleme mit Kakerlaken in der Wohnung gäbe und wir ahnten, dass es sich bei dem damaligen Ungeziefer auch um Kakerlaken gehandelt haben musste. 9 Tage später- am 30.08 haben wir unsere erste Kakerlake in der Wohnung. Folgend bin ich heute zur Marklerin und sprach sie auf die Täuschung an- sie bestritt, dass sie von dem Problem wusste. Ich habe mich bei meinem Mitbewohner und seinem Kollegen schlau gemacht und herausgefunden, dass es diese Frau war, mit der sie damals gesprochen hatten (Beschreibung: "lange blonde Haare und übelst sexy"- kaum zu verwechseln die Frau). Dann habe ich sie darauf angesprochen, dass das Problem bekannt sein musste in dem Haus und dass sie ja schon damals wohl jemanden zum Ungeziefervernichten geschickt haben mussten (was die ganzen toten Tiere erklärte)- und dass sie deswegen diese Sache nicht hätte bestreiten dürfen. Sie sagte nur, dass sie in Hochhäusern immer Prophylaktisch Sprühen. Auf die Frage, ob sie denn nicht von anderen Mietern wüsste, dass diese die gleichen Probleme hätten, antwortete sie nur schnippisch, dass es nur wenige wären und dass sie deswegen ja immer wieder diese Prophylaktischen Sprühungen machen. Die Marklerin will noch heute Fallen aufstellen lassen und nächste Woche bei uns und bei den Mietern rund um sprühen- falls diese ihre Einverständniserklärung geben. Ich weiß, dass unsere Nachbarin NICHT sprühen lassen will, da sie 2 Katzen besitzt, welche sich vergiften würden. Dieses Problem ist der Marklerin auch bekannt, da sie diese Wohnung selbst vermietet hatte (wie sie mir erklärte).
3 Antworten
Du bringst das pro cedere der Wohnungsübernahme ganzschön durch einander. Die MAKLERIN ist nicht befugt dir die Wohnung zu übergeben. Im Mietvertrag weden wohl nicht Ungeziefer und "babbiger" Fußboden aufgenommen sein. Einzug vor Schlüsselübergabe vor Fertigstellung ist ein schwere Fehler. Solange die Wohnung nicht übernommen wurde, sind Auftragserteilungen schlecht möglich. Und schon wieder kommt hier die MAKLERIN ins Spiel. Ist denn die Maklerin gleichzeitig die Hausverwalterin? ich las aus deinem Text, dass sie die Nachbarwohnung vermietet hat? Ich wittere hier eine ausgewachsenen Betrug zu deinem Schaden. Wie kann denn die MAKLERIN jemanden beauftragen das Ungeziefer zu vernichten? Die MAKLERIN will heute noch Fallen aufstellen lassen .... ich glaub es einfach nicht mehr, dass du hier tatsächlich von einer MAKLERIN sprechen solltest., weil diese MAKLERIN in Wahrheit die Hausverwalterin ist. Wenn du uns jetzt mitteilst , dass du der MAKLERIN eine hohe MAKLERPROVISION für die Vermittlung der Wohnung gezahlt hast, dann ist hier mehr Klärungsbedarf als 1 Kakerlake in der Wohnung.
Es ist völlig klar und eindeutig: Eine Hausverwaltung darf vom Mietinteressenten keine Provision, Schreibgebühren, Verwaltungsgebühren und weiß der Teufel was noch für Geldforderungen neben der ersten Miete und der Kaution mit dem Vertragsbeginn einfordern. Das ist eindeutig Betrug !!! und muss dem Staatsanwalt angezeigt werden, damit diesen geldgierigen Scharlatanen das Handwerk gelegt wird.
Dennoch kann es möglich sein, dass eine Hausverwaltungsfirma gleichzeitig auch ein Immobilienmaklerunternehmen ist. Dabei ist aber zu beachten, dass es sich bei Vermittlung von Vermietungsobjekten nicht gleichzeitig um Objekte der eigenen Hausverwaltung handelt. Die Hausverwaltung wird von den Eigentümern dafür bezahlt, dass sie die freien Wohnungen bewirbt und vermietet.
Dieser Fall ist auch dem kommunalen Gewerbeamt anzuzeigen. Falls die Maklerin im Besitz der Gewerbegenehmigung nach 34c ist, kann ihr diese Genehmigung aberkannt werden.
Wenn nun geklärt worden ist, wer hier für die Hausverwaltung zuständig ist, dann soll der Hausverwaltung unter Fristsetzung die Ungezieferbekämpfung für eure Wohnung aufgetragen werden. Den Kammerjäger bezahlt zunächst die Hausverwaltung. In den Nebenkosten kann aber diese Position auch enthalten sein unter dem Begriff : Kosten der Schädlingsbekämpfung. Somit zahlt Ihr auch teilweise für diese Leistung. Sollte die HV das nicht in den Griff bekommen, dann ist die Miete zu mindern.
Hallo, du ärmste, rufe sofort beim Mieterschutz an, die helfen Dir kompetent. Wenn Du nicht Mitglied bist, musst Du es werden, aber es ist nicht teuer und in Deinem Fall lohnt es such sicher. Alles gute
Die Fortsetzung wurde wohl nicht angezeigt:
Ein letzter Faktor, welchen ich angesprochen hatte, war die Tatsache, dass die Wohnung nach Bekanntheit des Problems nicht einmal grundgereinigt wurde- als wir den Kühlschrank verschoben hatten, welcher zu der Wohnung gehörte, haben wir noch Essenskrümmel von den Vormietern gefunden. Die Marklerin erwiderte, dass die Wohnung nur Besensrein abgegeben werden müsse, aber dies nicht unter den Küchenschränken gelte- jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass das der Fall ist, wenn Krümmel doch Ungeziefer anziehen und somit nicht alle Vorkehrungen zur Beseitigung getroffen wurden. Wir wollen jetzt zumindest die Küche loswerden- wir dürften sie in unseren eigenen Keller stehen und uns selbst darum sorgen (Reinigung und alles). Das kann ich einfach nicht glauben…
Nun meine Fragen: Was für Folgen können die Marklerin treffen wegen der Vortäuschung- wir haben 833 Euro Provision gezahlt… Dürfen wir bei einer Kakerlake schon Mietkürzung machen? Eigentlich ist es ein bekanntes Problem und es wurde schon gesprüht…zudem ist Sprühen gesundheitsgefährdend und wir hätten im Vorfeld darüber aufgeklärt werden müssen, oder? Durfte die erste halbe Monatsmiete im Juli unter diesen Umständen überhaupt eingezogen werden (wir hatten sie nie zurück erhalten). Dürfen wir die Vermieter zur Grundreinigung und zur Entnahme der Küche zwingen? Müssen auch andere Ritzen und dunkle Stellen verdichtet werden?
Ich freue mich auf Antworten, denn ich bin am Verzweifeln!!!
Und die helfen einem auch wenn man sich erst im Nachhinein anmeldet? Weißt du das zufällig?
Ja, jedenfalls war es bei meiner Freundin so.
bevor nun lange rumlamentiert wird, ob hier eine Täuschung vorliegt oder nicht – sollte ein professioneller Kammerjäger sich der Sache auf Kosten des Vermieters annehmen.
Wenn in der Nachbarwohnung seitens Mieters die Bekämpfung aufgrund Katzenhaltung nicht gewünscht wird, dann ist das zwar ihr Problem, aber als Vermieter würde ich mich da schon durchsetzen wollen.
Wenn du meinst es liegt eine Täuschung vor, spreche doch die Maklerin an ob nicht eine einvernehmliche sofortige Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist.
Ja auf diesen Fall bin ich auch heute im Internet gestoßen und habe mich gefragt ob diese Frau überhaupt die Maklerprovision hätte nehmen dürfen oder ob sie als Verwalterin gilt. Im Mietvertrag steht schon alleine "Mietvertrag für Wohnraum zwischen Vermieter ... vertreten durch "....Vermietungs und Verwaltungs GmbH" und der Mietvertrag wurde auch von der gleichen Firma mit "i.A. ..." unterschrieben- aber nicht von der sogenannten "Maklerin". Was den Mietvertrag angeht: Das Ungeziefer konnten wir ja damals nicht in den Mietvertrag aufnehmen, da davon keine Kenntnis bestand und wir auch sonst vermutlich nicht eingezogen wären, aber wir haben Klebreste auf dem Boden bei der Schlüsselübergabe im Übergabeprotokoll vermerken lassen. Ich gehe seit heute auch schwer davon aus, dass die Maklerin wohl als Verwalterin keine Provision hätte nehmen dürfen und werde hier schon die ersten rechtlichen Schritte machen.