Mein Junge(15 Jahre) hat beim Softair spielen von einem anderen Jungen das Handy beschädigt.Wer haftet dafür?
7 Antworten
Dein Sohn haftet für Schäden, die er anrichtet, selbst. Evtl. greift eine Haftpflichtversicherung.
Aber:
Wenn zwei Jungs sich bei einem quasi Kampfspiel verletzen oder irgendwas zu Bruch geht, so kann man von einem stillschweigendem Einverständnis dieser Verletzungen ausgehen (soweit sie noch fahrlässig begangen werden).
Auch sollte die Frage nach einem Mitverschulden gestellt werden. Warum führt jemand bei einem Kampfspiel ein Handy mit sich. Man geht ja auch nicht im Sonntagsanzug auf den Bolzplatz und macht nachher Reinigungskosten geltend.
Letztlich könnte ja auch ein Treffer mit der Softair eine Körperverletzung darstellen, die aber - da Einwilligung - gerechtfertigt wäre.
Ob sich das Ereignis auf "verbotenem Gelände" abgespielt hat, ist für die Haftungsfrage nicht entscheidend. Sollte das umfriedet (eingezäunt) sein, so hätten die beiden evtl. Hausfriedensbruch begangen.
Um die Frage aber kurz und bündig zu beantworten:
Ich würde eine Schadenersatzforderung zunächst ablehnen, da die Haftungsfrage unklar ist.
Wir haben nochmal unseren Jungen befragt.Angeblich hatten sie gerade Pause gemacht und mein Junge hat den geschädigten von hinten erschreckt worauf er es hat fallen lassen.Der geschädigte kommt am Montag zur uns um seine Weise zu erzählen.Haftpflichtversicherung hat mein Mann über seinen Betrieb.
Du, da dein Sohn das getan hat. Vielleicht hilft hier die Haftpflichtversicherung, aber ansonsten wirst du dafür haften müssen, wenn der andere Junge das verlangt und nicht einräumt dafür selbst verantwortlich zu sein.
Rechtsirrtum: Eltern haften für ihre Kinder.
Stimmt so nicht.
Du, da dein Sohn das getan hat.
Eltern haften nicht für ihre Kinder!
Ja, ne aber in Endeffekt kommt es eh auf die Eltern zu.
Nein, warum denn? Entgegen der landläufigen Meinung haften Eltern nicht für ihre Kinder.
Wie gesagt sie haben auf verbotenem Gelände gespielt.Was ja eh strafbar ist.
Dann müsst ihr das untereinander klären. Solltest du nicht zahlen wollen, müsste er das einklagen und damit wäre er deswegen noch zusätzlich dran, dein Sohn aber auch! Daher versucht das unter euch zu klären.
Wer haftet dafür?
Nach § 823 BGB der Schädiger. Oder dessen Haftpflichtversicherung, sofern vorhanden und kein Haftungsausschlussgrund vorliegt.
Dein Sohn.
Wenn ihr eine Haftpflichtversicherung habt, sollte er dort mitversichert sein.
Meldet den Schaden dort. Die Versicherung prüft dann den Schaden und zahlt, wenn die Ansprüche berechtigt sind und dein Sohn nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Ich würde sagen, ohne es ganz genau zu wissen, aber rein logisch, dass er selbst dafür haftet, also der geschädigte.
Beim softair spielen hat ein Handy nichts zu suchen und es war auch nicht offensichtlich, dass er ein Handy, ich denke mal es war in der Tasche, dabei hat.
Ich gebe ein DH für diese Antwort.
Ach? Gilt das auch umgekehrt oder wie kommt man auf derart kreative Ideen?
Der Sohn haftet selbst, er ist nämlich deliktsfähig.