Welche Anschlüsse muss der Vermieter für eine Küche zur Verfügung stellen?
In meiner neuen Mietwohnung möchte ich eine Einbauküche installieren lassen. Nach dem Aufmaß durch die Küchenfirma kamen die Probleme. So wie die Anschlüsse jetzt sind, kann keine Einbauküche eingebaut werden. Die erforderlichen Änderungen darf ich vom Vermieter aus machen lassen, soll die Kosten jedoch selber tragen. Jetzt kommt aber das größere Problem...laut eines Elektrikers aus dem Bekanntenkreis dürfen Steckdosen nicht einfach so verlegt werden, wenn nicht ein Schutzschalter(?) vorhanden ist. Da in dem Haus noch ganz alte Drehsicherungen, gibt es wohl auch diesen Schutzschalter nicht. Können bei so einem veralteten Sicherungskasten Leitungen innerhalb der Küche umgelegt/neu verlegt werden? Und muss ich diese Änderungen wirklich alle selber zahlen?
7 Antworten
Wenn kein Schutzschalter vorhanden ist, muss der ZWINGEND nachgerüstet werden.
Das gehört zur Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Lass dir von einem Elektriker einen Kostenvoranschlag machen, was die Sanierung der Elektrik in deiner Wohnung kosten würde, das lege dem Vermieter vor. Denn die jetzige Installation entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften!
Dein Vermieter muss also handeln. Entweder ER beauftragt den Elektriker oder du tust es (wenn er nicht oder nur zeitlich sehr zögerlich reagiert) und ziehst den Rechnungsbetrag dann von der Miete ab. Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung würde ich außerdem die Miete mindern.
Der Mieterschutzbund berät dich hierzu, insbesondere was die Minderungshöhe angeht!
Freunde hatten das selbe Problem.
Es ist nicht nur die Frage, dass ein neuer Sicherungskasten installiert werden muss. Auch die Leitungen müssen vom Querschnitt her den heute deutlich höheren Belastungen gewachsen sein. Das nennt sich dann elektrische Sanierung.
Bei besagten Freunden mussten sämtliche Kabel getauscht werden, zusätzlich zur Neuinstallation des Sicherungsautomaten!
Und da Stromleitungen nun mal unter Putz liegen, hieß das, in sämtlichen Räumen mussten die Wände aufgeklopft werden.
Wenn nun der Mieter dabei den Wunsch äußert, dass in der Küche statt nur einer halt 5 Steckdosen oder statt einer einfachen eine Doppelsteckdose installiert werden soll... das verursacht bestenfalls die Materialkosten als Mehraufwand.
Bei besagten Freunden kostete die Sanierung der Elektrik rund 700€ und hat komplett bis zur Wiederherstellung der geöffneten Wände rund 700€ gekostet!
Deswegen nochmal mein Tip, einen Elektromeister drauf schauen zu lassen und einen Kostenvoranschlag für eine elektrische Sanierung auf ein zeitgemäßes Niveau erstellen zu lassen.
das was dein Bekannter da sagt stimmt so nicht ganz 100% es dürfen wohl änderungen in der Küche gemacht werden, auch wenn kein Fehlerstromschutzschalter vorhanden ist. jedoch ist er als ausführender Elektriker für die Sicherheit der Anlage verantwortllich. und wenn ihm persönlich dabei nicht wohl ist, dann darf er es auch gerne verweigern bzw. fordern, dass ein entsprechender schutzschalter eingebaut wird.
mein vorschlag wäre folgender: lass deinen bekannten mal überprüfen, ob es möglich wäre, einen fehlerstromschutzschalter nachzrüsten und in dem zuge gleich die verteilung zu erneuern.
dann sagst du das dem vermieter, und fragst ihn ob er einverstanden wäre, wenn er die kosten für diesen part übernimmt, dass dein bekannter die verteilung erneuert.
die änderungen an den steckdosen in der küche bleiben natürlich nach wie vor dein privatvergnügen...
lg, Anna
Das größere Problem hat dein Vermieter, denn diese Drehsicherungen sind nicht mehr erlaubt. Wenn das die Stadtwerke mitkriegen, schalten die den Strom ab! (Selbst erlebt - als wir unser Haus übernommen hatten, waren auch noch Drehsicherungen vorhanden. Die Stadtwerke gaben uns 10 Tage Zeit, die Sicherungen umzurüsten und einen FI-Schalter einzubauen, ansonsten wird stillgelegt.)
Die Anschlüsse in der Küche allerdings sind allein dein Ding und gehen zu deinen Lasten. Der Vermieter muss zwar die Sicherungen ändern, ist aber nicht verpflichtet, die Anschlüsse in der Küche auf Mieterwunsch zu ändern.
Das hätte ich ausgesessen bzw. angefochten, denn wenn die elektrische Anlage den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften entspricht besteht keinerlei Nachrüstpflicht. Es sei denn da wurde zwischenzeitlich was größeres an der Anlage geändert an oder sie entspricht nicht mehr den Vorgaben die damals bei der Errichtung an sie gestellt wurden. Dieser quasi Bestandsschutz verfällt auch wenn man zum Beispiel einen Raum zu einem Bad umwidmet, so mit Wanne oder Dusche drin. Dann muss der Raum und dessen Stromkreis nachgerüstet werden, und zwar ein FI mit maximal 30 mA Auslösestrom. Die Pflicht in so einem Raum mit Wanne oder Dusche einen FI zu haben gibts seit 1984, seit 2007 mit Übergangsfrist 2009 müssen Stromkreise die Steckdosen enthalten die einem elektrotechnischen Laien zugänglich sind mit einem FI ausgestattet sein. Lichtstromkreise sind davon ausgenommen, ebenso Stromkreise die (in Innenräumen) mit mehr als 20 A abgesichert sind (32 A im Freien). Das ist aber für Schuko-Steckdosen uninteressant, die darf man maximal mit 16 A absichern.
Und Schmelzsicherungen sind auch bei Neuinstallationen noch erlaubt, zum Beispiel als Vorsicherungen für Unterverteilungen oder zum Anschluss von fest angeschlossenen Geräten wie z.B. Durchlauferhitzer. Bei mir befindet sich im ersten Stock eine Unterverteilung die ist im Keller mit drei Neozed-Sicherungen a 50 A abgesichert. In der Unterverteilung und im Zählerschrank sitzen da ansonsten nur Leitungsschutzschalter und FI.
Welche Anschlüsse fehlen denn?
Es müssen Wasseranschluss und einige Steckdosen verlegt werden. Da weiß ich mittlerweile, dass ich das selber zahlen muss.
Ein FI-Schalter für's Bad ist Pflicht (des Vermieters). Leitungsschutzschalter müssen meines Wissens nach nicht unbedingt Kippschalter sein. Vielmehr müssen Leitungsquerschnitt und Absicherung zueinander passen.
Aber nur in Bädern die nach 1984 eingerichtet wurden. oder wenn dann später größere Änderungen vorgenommen wurden. Oder ein Raum mit alter Elektroinstallation zu einem Bad umgewidmet wird. Und der VDE sagt nicht Bad dazu, sondern "Raum der eine Badewanne oder Dusche enthält". Das Bad ist übrigens auch kein Feuchtraum, da der Raum die meiste Zeit trocken ist, die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit ist ja immer nur kurzzeitig.
Diese Schraubautomaten wären eine Lösung, gibts auch noch neu. Kosten aber ein vielfaches eines aktuellen Leitungsschutzschalters zum Aufrasten auf eine Hutschiene. Ein B16 Leitungsschutzschalter kostet ca. 3-5€, je nachdem wo und von welchem Hersteller man kauft auch 7€. Ein Schraubautomat L16 kostet ca. 20 bis 25€.
Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Anschlüsse in der Küche nach Mieterwünschen auszurichten. Saniert werden muss da auch nix. Der Sicherungskasten muss umgerüstet werden und das ist Sache des Vermieters. Dafür würde ich aber keinen Elektriker rufen und auch noch einen Kostenvoranschlag machen lassen. Da reicht ein Hinweis bei den Stadtwerken. Wenn die das sehen und die schalten den Strom ab - was meinste, wie schnell der Vermieter aus den Socken kommt......
Das wirkt ja auch besser, als ein Hinweis eines Mieters....der ja eh keine Ahnung hat und nur seine Sonderwünsche durchsetzen will .... (so der Gedankengang eines (bösen) Vermieters)